Sprachstipendien und Deutschkurse

Deutschkurse im Heimatland vor Beginn des Deutschlandaufenthalts

Da der Erfolg des Deutschlandaufenthaltes auch vom Grad der Beherrschung der deutschen Sprache abhängt, wird Stipendiat*innen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, vom zuständigen Auswahlausschuss der Alexander von Humboldt-Stiftung ein Sprachstipendium von bis zu 2 Monaten zum Besuch eines Intensiv-Deutschkurses an einem anerkannten Sprachinstitut in Deutschland bewilligt. Das Sprachstipendium liegt zeitlich unmittelbar vor Beginn des Internationalen Klimaschutzstipendiums. Falls Sie aus zeitlichen oder familiären Gründen ein Sprachstipendium in Deutschland vor Beginn des Stipendiums nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, für bis zu zwei Monate einen Online-Deutschkurs im Ausland zu absolvieren. Der Kurs ist weniger intensiv als ein Sprachstipendium und kann begleitend zu den eigenen beruflichen Verpflichtungen besucht werden. Er endet stets vor Beginn des Stipendiums. Insbesondere Stipendiat*innen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen wird nachdrücklich empfohlen, hiervon Gebrauch zu machen.

Das Sprachstipendium können Sie im Rahmen der Bewerbung um ein Internationales Klimaschutzstipendium und mit der Annahme des Stipendiums beantragen.

Begleitenden Partner*innen kann auf Antrag ebenfalls ein Sprachstipendium oder ein Sprachkurs bewilligt werden.

Online-Antrag auf Förderung eines Deutschkurses im Heimatland vor Beginn des Deutschlandaufenthalts

Wenn Sie Stipendiat*in sind und einen Antrag stellen möchten, loggen Sie sich bitte zunächst ein. Sie erhalten dann Zugang zu einem mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllten Online-Formular, das Sie weiter ausfüllen und absenden können.

Sprachstipendium vor Beginn des Einführungsseminars

Der Intensiv-Deutschkurs liegt zeitlich unmittelbar vor Beginn des Einführungsseminars und findet für alle Stipendiat*innen in Bonn statt. Das Sprachstipendium kann weder unterbrochen noch nach Beginn des Stipendiums in Deutschland in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen des Sprachstipendiums trägt die Alexander von Humboldt-Stiftung die Kursgebühren und die Kosten für die Unterkunft. Für die Verpflegung und die sonstigen Kosten wird ein Taschengeld von monatlich 690 Euro gewährt.

Partner*innen, die die Stipendiat*innen während des Stipendienaufenthaltes in Deutschland begleiten werden, können auf Antrag der Stipendiat*innen ebenfalls an dem Intensiv-Sprachkurs vor Beginn des Einführungsseminars teilnehmen. Ihnen kann ein Sprachstipendium zu den gleichen Bedingungen verliehen werden. Es wird jedoch aus organisatorischen Gründen vorausgesetzt, dass Kinder erst nach Beendigung des Intensiv-Sprachkurses nach Deutschland kommen.

Deutschkurse während des Internationalen Klimaschutzstipendiums

Die Übernahme der Teilnahmegebühr von weiteren Deutschkursen (z.B. Kurse an einer Volkshochschule oder Universität) nach Stipendienbeginn für Stipendiat*innen und Partner kann ebenfalls bei der Alexander von Humboldt-Stiftung beantragt werden.  

Der Deutschkurs sollte in der Regel in der ersten Hälfte des Stipendiums besucht werden. Teilen Sie dem Sprachinstitut bitte mit, dass der Kurs im Rahmen eines Stipendiums der Humboldt-Stiftung besucht wird. Intensiv-Sprachkurse, die zu einer Unterbrechung des Stipendiums führen würden, können von der Alexander von Humboldt-Stiftung nicht gewährt werden.

Anträge auf Kostenübernahme müssen vor Beginn des Deutschkurses bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu 14 Tage.

Online-Antrag auf Förderung eines Deutschkurses in Deutschland

Wenn Sie Internationale Klimaschutzstipendiat*in sind und einen Antrag stellen möchten, loggen Sie sich bitte zunächst ein. Sie erhalten dann Zugang zu einem mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllten Online-Formular, das Sie weiter ausfüllen und absenden können.