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Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Kann das ursprünglich beantragte Projekt in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht zu einem sinnvollen Abschluss gebracht werden, ist auf Antrag unter Angabe der Gründe eine Verlängerung im Anschluss an das Stipendium möglich.
Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis können ihr Stipendium um bis zu 3 Monate verlängern. Postdocs können ihr Stipendium bis zu einem maximalen Förderzeitraum von 24 Monaten verlängern. Der Verlängerungszeitraum kann nicht länger sein als der ursprünglich bewilligte Zeitraum.
Eine Verlängerung kann nicht zur Bearbeitung eines neuen wissenschaftlichen Vorhabens oder eines sich aus dem ursprünglichen wissenschaftlichen Vorhaben ergebenden weiterführenden Themas bewilligt werden.
Eine Verlängerung des Stipendiums kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen weiterer Familienleistungen und im Fall einer Behinderung beantragt werden (vgl. Richtlinien A.2.6.3.3. und A.2.6.3.2. bzw. A.2.7.).
Ein entsprechender Antrag sollte der Stiftung drei bis vier Monate vor Beendigung des Forschungsstipendiums vorliegen.
Online-Antrag
Stellen Sie Ihren Antrag nach Login mit einem für Sie vorausgefüllten Formular (nur Humboldtianer) oder setzen Sie Ihren angefangenen Antrag in "Mein Humboldt" fort.