Über die Alexander von Humboldt-Professur

Fakten auf einen Blick

Grafik Nominierungen: 422 Nominierungen, 157 Bewilligungen, 113 Berufungen
Grafik Deutschlandkarte: Standorte der Humboldt-Professor*innen
Grafik: Aus welchen Ländern kamen die Humboldt-Professor*innen?
Grafik Forschungsbereiche: 28,3 % Naturwissenschaften, 28,3 % Lebenswissenschaften, 25,7 Geistes- und Sozialwissenschaften, 17,7 % Ingenieurwissenschaften

Wie viele Humboldt-Professuren werden verliehen?

Jedes Jahr können bis zu zehn Humboldt-Professuren an Forscher*innen aller Fachrichtungen verliehen werden. Von 2020 bis 2024 ist die Vergabe von zusätzlich bis zu 30 weiteren Humboldt-Professuren auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz möglich. Diese können auch die gesellschaftlichen, rechtlichen oder ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz erforschen. Bis einschließlich 2019 wurden jeweils maximal zehn Preisträger*innen ausgezeichnet.

Wozu dient das Preisgeld?

Die Preissumme beträgt 3,5 Millionen Euro für theoretisch und 5 Millionen für experimentell arbeitende Wissenschaftler*innen. Sie dient der Finanzierung einer Professur für die ersten fünf Jahre. Die Universitäten legen bei der Nominierung ein Konzept vor, wie sie die Professur über diesen Zeitraum hinaus langfristig finanzieren werden. Das Geld kann sehr flexibel eingesetzt werden. Meist fließt es vor allem in den Aufbau von Forschungsteams oder in die technische und räumliche Ausstattung. Es können aber beispielsweise auch Stellen für mitreisende Partner*innen finanziert werden. Außerdem können jährlich maximal 180.000 Euro des Preisgeldes für das Gehalt des Preisträgers oder der Preisträgerin verwendet werden, zusätzlich zu dem, was die Universität aus eigenen Mitteln bezahlt. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Können auch Deutsche den Preis erhalten?

Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Der*Die jeweilige Kandidat*in muss nur aus dem Ausland kommen und dort als Forscher*in etabliert sein. Rund die Hälfte der Preisträger*innen sind deutsche Rückkehrer*innen aus dem Ausland.

Wer kann Preisträger*innen vorschlagen?

Nominierungsberechtigt sind deutsche Hochschulen. Sie können sich aber mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen für eine gemeinsame Nominierung zusammentun. Der*Die Preisträger*in arbeitet dann in der Regel zu gleichen Teilen an der Universität und der Partnereinrichtung, beispielsweise einem Max-Planck-Institut.

Wann wird ausgewählt, wann verhandelt, wann verliehen?

Zweimal im Jahr entscheidet ein interdisziplinärer Auswahlausschuss der Stiftung über die Nominierungen. Beteiligt sind auch Expert*innen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die insbesondere die Strategiekonzepte der Universitäten prüfen. Wer den Ausschuss überzeugt, wird für den Preis ausgewählt und kann nun die abschließenden Verhandlungen mit der Universität beginnen, für die acht Monate zur Verfügung stehen. Scheitern diese Berufungsverhandlungen, wird auch kein Preis verliehen. Die erfolgreich berufenen neuen Alexander von Humboldt-Professor*innen werden bei der jährlich im Mai stattfindenden Preisverleihung in Berlin feierlich ausgezeichnet.

Wir begrüßen Synergien der Alexander von Humboldt-Professuren für Künstliche Intelligenz mit Forschungsprojekten, die im Rahmen der Förderinitiative zur Künstlichen Intelligenz der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert werden.

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