Über die Alexander von Humboldt-Professur

Fakten auf einen Blick

Wie hoch ist das Preisgeld

Die Preissumme betrug bis zur Auswahlsitzung im Oktober 2025 3,5 Millionen Euro für theoretisch und 5 Millionen Euro für experimentell arbeitende Wissenschaftler*innen (dies gilt für die am 12. Mai 2026 ausgezeichneten Forschenden). Ab der Auswahlsitzung im April 2026 wurde das Preisgeld dank der Finanzierung durch das 1.000-Köpfe-Plus-Programm auf bis zu 10 Millionen Euro für alle Preisträger*innen erhöht.

Wozu dient das Preisgeld?

Das Preisgeld dient der Finanzierung einer Professur für die ersten fünf Jahre (ab Auswahl 2026: sieben Jahre). Die Universitäten legen bei der Nominierung ein Konzept vor, wie sie die Professur über diesen Zeitraum hinaus langfristig finanzieren werden. Das Geld kann sehr flexibel eingesetzt werden. Meist fließt es vor allem in den Aufbau von Forschungsteams oder in die technische und räumliche Ausstattung. Es können aber beispielsweise auch Stellen für mitreisende Partner*innen finanziert werden. Außerdem können jährlich maximal 250.000 Euro des Preisgeldes für das persönliche Einkommen des Preisträgers oder der Preisträgerin verwendet werden, zusätzlich zu dem, was die Universität aus eigenen Mitteln bezahlt. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Können auch Deutsche den Preis erhalten?

Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Der*Die jeweilige Kandidat*in muss aus dem Ausland kommen und dort als Forscher*in etabliert sein. Rund die Hälfte der Preisträger*innen sind deutsche Rückkehrer*innen aus dem Ausland.

Wer kann Preisträger*innen vorschlagen?

Nominierungsberechtigt sind deutsche Hochschulen. Sie können sich mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen für eine gemeinsame Nominierung zusammentun. Der*Die Preisträger*in arbeitet dann an der Universität und der Partnereinrichtung, beispielsweise einem Max-Planck-Institut.

Wann wird ausgewählt, wann verhandelt, wann verliehen?

Zweimal im Jahr entscheidet ein interdisziplinärer Auswahlausschuss der Stiftung über die Nominierungen. Beteiligt sind auch Expert*innen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die insbesondere die Strategiekonzepte der Universitäten prüfen. Wer den Ausschuss überzeugt, wird für den Preis ausgewählt und kann nun die abschließenden Verhandlungen mit der Universität beginnen, für die acht Monate zur Verfügung stehen. Scheitern diese Berufungsverhandlungen, wird auch kein Preis verliehen. Die erfolgreich berufenen neuen Alexander von Humboldt-Professor*innen werden bei der jährlich im Mai stattfindenden Preisverleihung in Berlin feierlich ausgezeichnet.

Wie viele Humboldt-Professuren werden verliehen?

Bis 2026 konnten jedes Jahr bis zu zehn Humboldt-Professuren an Forscher*innen aller Fachrichtungen verliehen werden. Von 2020 bis 2024 war die Vergabe von zusätzlichen Humboldt-Professuren auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz möglich, die auch die gesellschaftlichen, rechtlichen oder ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz erforschen.

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