Humboldt-Forschungshubs in Afrika

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Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

h-rh[at]avh.de

Im Alumni-Programm „Humboldt-Forschungshubs in Afrika“ fördert die Alexander von Humboldt-Stiftung die Stärkung wissenschaftlicher Kapazitäten in Afrika und die langfristige Vernetzung von Alumni in afrikanischen Ländern mit Forschenden in Deutschland.

Ein Humboldt-Forschungshub ermöglicht es Alumni und Alumnae der Humboldt-Stiftung, die an afrikanischen Universitäten und Forschungseinrichtungen in wissenschaftlichen Leitungspositionen tätig sind, langfristige Forschungskonzepte mit besonderer Relevanz für die Bewältigung von Pandemien durchzuführen. Die Alumni und Alumnae wählen hierzu Kooperationspartner*innen in Deutschland aus. Möglich ist zudem die Einbindung einer*eines weiteren in wissenschaftlicher Leitungsposition tätigen Kooperationspartners*in in einem afrikanischen Land. Die Alumni und Alumnae sollen als Leiter*innen von Humboldt-Forschungshubs erfolgreiche internationale Kooperationen gestalten und zur Durchführung ihrer Forschungskonzepte an Partnerinstitute in Deutschland eingeladen werden. In die wechselseitigen Austauschaktivitäten sollen auch Nachwuchsforschende als potenzielle Antragstellende für ein Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung integriert werden.

Die Forschungshubs werden über einen Zeitraum von fünf Jahren mit bis zu 750.000 EUR gefördert; die Förderung des vierten und fünften Jahres erfolgt nach positiver Zwischenevaluation im dritten Jahr der Förderung. Aus den Fördermitteln können gegenseitige Forschungsaufenthalte, Gehaltsaufstockungen der Kooperationspartner*innen in Afrika und die Beschäftigung von Nachwuchsforschenden am Forschungshub finanziert werden, zudem die Organisation von Tagungen, die Anschaffung wissenschaftlicher Geräte (für das/die Partnerinstitut/e in Afrika) und Verbrauchsmittel sowie Kosten für den Auf- und Ausbau des Humboldt-Forschungshubs. Weitere wichtige Hinweise finden Sie in der Programminformation und in den FAQ.

Das Centre for Emerging and Re-emerging Infectious Diseases (CERID) in Nigeria. Die Forschungsaktivitäten auf einen Blick.
Der CERID Research Hub in Nigeria wird vorgestellt - mit Fokus auf die Forscherinnen im Projekt.
Hinweis

Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung endete am 17. Januar 2021. Derzeit sind keine Bewerbungen möglich.

Unterlagen zur Antragstellung

Fragen und Antworten

Antragsberechtigt sind Alumnae*Alumni der Forschungsstipendien- und Forschungspreisprogramme der Humboldt-Stiftung, die in wissenschaftlicher Leitungsposition (Full Professor oder Äquivalente) an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem afrikanischen Land tätig sind. Im Falle einer Bewilligung werden diese Bewilligungsempfänger*innen und damit Leiter*innen der aufzubauenden Humboldt-Forschungshubs.

Die vorgeschlagenen Forschungsvorhaben müssen einen erkennbaren hohen Nutzen für die Bewältigung aktueller und künftiger Pandemien und ihrer Folgen, insbesondere in Afrika, haben. Anträge sind aus allen Disziplinen möglich, die hierzu relevante und nachhaltige Beiträge leisten können.

  1. Kooperationspartner*in in Deutschland
    Verpflichtend ist die Miteinbeziehung einer Wissenschaftler*in, der*die an einem Forschungsinstitut in Deutschland tätig ist. Bei Bewilligung des Antrags wird diese Person Kooperationspartner*in in Deutschland. Die Beteiligung am Forschungsvorhaben des Humboldt-Forschungshubs ist im Forschungskonzept (vgl. Frage 10) darzustellen.
  2. Kooperationspartner*in in einem afrikanischen Land
    Möglich ist die Einbeziehung einer*eines weiteren Kooperationspartner*in der*die an einem weiteren Forschungsinstitut in einem afrikanischen Land tätig ist. Diese Person kann, muss aber nicht Humboldt-Alumna*Humboldt-Alumnus sein. Die Beteiligung am Forschungsvorhaben des Humboldt-Forschungshubs ist im Forschungskonzept (vgl. Frage 10) darzustellen. Die Einbindung einer*eines weiteren Kooperationspartner*in ist insbesondere dann sinnvoll, wenn hiermit zusätzliche, für die Bearbeitung des Forschungsvorhabens erforderliche Expertise miteinbezogen werden kann. Personen, die an demselben Institut tätig sind wie der*die Antragsteller*in, können nicht Kooperationspartner*in sein.

Nachwuchsforschende, die in ein Humboldt-Forschungshub eingebunden werden, sind in der Regel Doktoranden oder promovierte Forschende bis 10 Jahre nach der Promotion.

Grundsätzlich sollten die Nachwuchsforschenden an den jeweiligen Heimatinstituten der Antragstellenden bzw. Kooperationspartner*innen in Deutschland und ggf. Afrika tätig sein. Eine Einbindung von Nachwuchsforschenden anderer Institute derselben Forschungseinrichtung ist möglich, wenn dies aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Nachwuchsforschende von weiteren Forschungseinrichtungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden.

In ein Humboldt-Forschungshub eingebundene Nachwuchsforschende, die sich während der Laufzeit der Förderung erfolgreich um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung oder einer anderen Förderorganisation in Deutschland bewerben, können durch andere geeignete Nachwuchsforschende ersetzt werden. Zur Einbindung von in ihrer Karriere fortgeschrittenen, sich etablierenden Nachwuchsforschenden in Leitungsaufgaben des Humboldt-Forschungshubs (vgl. Frage 6).

Ja, dies ist möglich durch Miteinbeziehung fachlich ausgewiesene Kooperationspartner*innen in Deutschland und weiterer Kooperationspartner*innen in Afrika. Auch durch Delegation eines Teils der Leitungsaufgaben des Humboldt-Forschungshubs an fortgeschrittene Nachwuchsforschende (vgl. Frage 6) kann die erforderliche zusätzliche fachliche Expertise gewährleistet werden.

In ihrer Karriere fortgeschrittene, sich wissenschaftlich etablierende Nachwuchsforschende (in der Regel ab fünf Jahre nach der Promotion) können in die Leitung des Humboldt-Forschungshubs eingebunden werden (vgl. Frage 4). Für diese Nachwuchsforschenden ist eine Gehaltsaufstockung möglich, in begründeten Fällen ist auch eine Vollfinanzierung des Gehalts möglich (vgl. Frage 12: Ziff. 5). Die Aufteilung der Leitungsaufgaben zwischen dem*der Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs und dem*der in die Leitung eingebundenen Nachwuchsforschenden ist im Forschungskonzept (vgl. Frage 10) darzulegen.

Alumnae und Alumni, die derzeit in einer Institutspartnerschaft oder mit einem Humboldt-Alumni-Preis gefördert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag für ein Humboldt-Forschungshub stellen. In diesem Fall ist eine vorherige Rücksprache mit der Humboldt-Stiftung zwingend erforderlich. Anfragen sind an diese E-Mail-Adresse zu richten: h-rh[at]avh.de

Die erforderlichen Dokumente sind in der Programminformation aufgelistet. Für die Zusammenstellung des Antrags steht überdies eine Checkliste (weiter oben auf dieser Seite) zur Verfügung.

Mit dem Alumniförderprogramm „Humboldt-Forschungshubs in Afrika“ sollen langfristig wissenschaftliche Kapazitäten in Afrika und die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit gestärkt werden. Eine kürzere Laufzeit als fünf5 Jahre ist daher nicht vorgesehen.

Das Forschungskonzept stellt auf bis zu 20 Seiten die Forschungsthematik und die geplanten Kooperationen des beantragten Humboldt-Forschungshubs dar. Das Forschungskonzept wird von Fachexpert*innen des jeweiligen Arbeitsgebiets begutachtet.

Das Forschungskonzept sollte folgende Punkte enthalten bzw. erläutern:

  • Titel des geplanten Humboldt-Forschungshubs;
  • Besondere Bedeutung des geplanten Humboldt-Forschungshubs für die Bewältigung von Pandemien und ihre Folgen, insbesondere in den eingebundenen afrikanischen Ländern;
  • Zentrale Fragestellung und Einordnung der Thematik in die aktuelle Forschungslandschaft;
  • Spezifische Qualifikationen der beteiligten Wissenschaftler*innen für die Thematik des Humboldt-Forschungshubs, inklusive eventueller Vorarbeiten;
  • Spezifische wissenschaftliche Beiträge der Kooperationspartner*innen zur Thematik des Humboldt-Forschungshubs;
  • Beschreibung der vorgesehenen Kooperationsformen und der Gestaltung der Zusammenarbeit;
  • Einbeziehung der beteiligten Nachwuchsforschenden (soweit bei Antragstellung bekannt);
  • Wesentliche zu erwartende Ergebnisse im geplanten Kooperationszeitraum;
  • Mögliche strukturbildende Effekte insbesondere an der Heimatinstitution der Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs;
  • Bei teilweiser Delegation der Leitungsaufgaben an Nachwuchsforschende (vgl. Frage 6) sind zudem die jeweiligen Verantwortungsbereiche darzulegen.
  • Beschreibung von eventuell geplanten Kooperationen mit Antragstellenden für ein „Zentrum für globale Gesundheit und Pandemievorsorge“ des DAAD (z.B. gemeinsame Veranstaltungen, Teilnahme von am Forschungshub beteiligten Wissenschaftler*innen sowie Nachwuchsforschenden an Aktivitäten des betreffenden Zentrums, etc.)

  1. Maximaler Förderbetrag und Begrenzungen einzelner Ausgabearten
    Der maximale Förderbetrag in Höhe von 750.000 EUR darf nicht überschritten werden. Daraus folgt, dass die Ausschöpfung der angegebenen Maximalbeträge nicht in allen Ausgabearten möglich ist. Der Bedarf ist entsprechend anzupassen. Hierbei ist das Folgende zu beachten:

    Die jährlichen Maximalbeträge der Ausgabearten „Managementkosten“, „Forschungsaufenthalte der*des Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs an den jeweiligen Partnerinstituten in Deutschland“ und „Aufstockung des Gehalts der*des Leiter*in des Humboldt- Forschungshubs“ dürfen nicht überschritten werden.

    Die jährlichen Maximalbeträge der Ausgabeart „Finanzierung von wissenschaftlichen Geräten und Verbrauchsmitteln“ dürfen in einzelnen Jahren überschritten werden um erhöhte Bedarfe bei Geräteanschaffungen zu decken, sofern in einem anderen Jahr eine entsprechende Einsparung vorgenommen wird (vgl. auch Frage 12 – 4).

    Für die Ausgabeart „Finanzierung wechselseitiger Aufenthalte, Beschäftigung von Nachwuchsforschenden am Forschungshub, Durchführung gemeinsamer Workshops / Tagungen“ ist kein jährlicher Maximalbetrag vorgesehen. Diese Ausgabeart ist bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung des maximalen Förderbetrages zu planen.

    Es gelten die Verwendungsbestimmungen (siehe oben auf dieser Seite), siehe dort auch weitere Informationen zur Verwendung des Förderbetrags unter III.
  2. Berücksichtigung der Gesetzeslage vor Ort
    Bei der Verwendung des Förderbetrages sind die im betreffenden afrikanischen Land maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung öffentlicher Mittel zugrunde zu legen (insbesondere in Bezug auf Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht). Dies gilt gleichermaßen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte. Vergütungen dürfen nur in landes- bzw. ortsüblicher Höhe gewährt werden, das gilt auch für den Einsatz von Mitteln für Sachaufwendungen (insbesondere für Reisen).

  1. Management-Förderung: bis zu 10.000 EUR pro Jahr
    Diese Ausgabeart darf zur Deckung aller Ausgaben verwendet werden, die dem Auf- und Ausbau des Humboldt-Forschungshubs dienen, u.a. Ausgleich für alle Aufwände, die durch die Nutzung vorhandener und / oder eigens geschaffener sächlicher und personeller Infrastruktur entstehen, (z. B. allgemeine Institutseinrichtungen, Laboratorien / Arbeitsräume, Betriebs- und Wartungs¬kosten, Mittel- und Personalverwaltung, Prüfungstätigkeiten).

    Dazu gehören z.B. auch:
    Erläuterungen: Eine Aufstellung und Erläuterung der einzelnen durch die Managementkosten zu deckenden Posten ist nicht erforderlich.
    • Kosten für Verwaltungspersonal am Heimatinstitut der*des Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs (z.B. für die Mittelverwaltung, Büroassistenz)
    • Kosten für die Anmietung und Ausstattung von Räumlichkeiten für das Humboldt-Forschungshub, etc.

  2. Forschungsaufenthalte der*des Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs: bis zu 10.000 EUR pro Jahr
    Zur Deckung des Lebensunterhaltes während des Forschungsaufenthaltes in Deutschland dürfen bis zu 3.000 EUR pro Monat verwendet werden; es gelten die Stipendienrichtlinien der Alexander von Humboldt-Stiftung.

    Erläuterungen: Aufstellungen und Erläuterungen zu den einzelnen geplanten Forschungsaufenthalten sind nicht erforderlich.
  3. Finanzierung wechselseitiger Aufenthalte von Nachwuchs¬wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern und Kooperationspartnern aus Afrika und Deutschland, Beschäftigung von Nachwuchsforschenden; Durchführung gemeinsamer Workshops und Tagungen, etc.: im Rahmen des verfügbaren Förderbetrages ohne jährliche Begrenzung
    • Wechselseitige Aufenthalte:
      Die Dauer der wechselseitigen Forschungsaufenthalte kann pro Person und pro Kalenderjahr bis zu drei Monate betragen.

      Erläuterungen: Detaillierte Angaben zu geplanten Forschungsaufenthalten einzelner Personen sind nicht erforderlich.
    • Beschäftigung von Nachwuchsforschenden:
      • Möglich ist die (Teil-) Finanzierung von Gehältern für in das Humboldt-Forschungshub eingebundene Nachwuchsforschende, die an einem der Partnerinstitute in Afrika angestellt sind.
      • Alternativ kann der / die Leiter/in des Humboldt-Forschungshubs seiner / ihrer Heimatinstitution sowie der Heimatinstitution des / der Kooperationspartners/in in einem afrikanischen Land Mittel für die Vergabe von Stipendien an Nachwuchsforschende zur Verfügung stellen.

    • Erläuterungen: Eine detaillierte Aufstellung der Art der Beschäftigung einzelner Nachwuchsforschender ist nicht erforderlich.
    • Durchführung gemeinsamer Workshops und Tagungen:
      Möglich ist die Finanzierung aller Kosten, die im Rahmen der Organisation von Workshops und Tagungen notwendiger Weise anfallen (inkl. nachlaufender Kosten wie Publikation von Konferenzbänden, etc.)

      Erläuterungen: Eine detaillierte Aufstellung und Erläuterung geplanter Workshops und Konferenzen am beantragten Humboldt-Forschungshub ist nicht erforderlich.
    • Finanzierung weiterer Maßnahmen, z.B.:
      • Unterstützung der Teilnahme von in die Kooperation eingebundenen (Nachwuchs-)Forschenden an Konferenzen und Tagungen in und außerhalb Afrikas.
      • Finanzierung von Unterstützungspersonal, z.B: Hilfspersonal für die Vorbereitung von Veranstaltungen, technisches Hilfspersonal (z.B. für die Instandhaltung von Geräten), Kosten für wissenschaftliches Fach- und Hilfspersonal (z.B. für Labortätigkeiten, Datenanalysen, etc.)

        Erläuterungen: Eine detaillierte Aufstellung und Erläuterung der einzelnen Maßnahmen ist nicht erforderlich.


    • Finanzierung von wissenschaftlichen Geräten und Verbrauchsmitteln bis zu 50.000 EUR pro Jahr:
      Wissenschaftliche Geräte können nur für die Partnerinstitute in Afrika angeschafft werden (Institut der Leiterin / des Leiters des Humboldt-Forschungshubs und Institut einer / eines eventuellen weiteren Kooperationspartnerin / Kooperationspartners in einem afrikanischen Land).

      Erläuterungen: Überschreitungen der jährlichen maximalen Fördersumme von mehr als 20%, die mit Blick auf die Anschaffung von größeren Geräten erforderlich sind und die bei der Antragstellung bereits absehbar sind, sollten erläutert werden, ebenso wie die in den Folgejahren erforderlichen Einsparungen in dieser oder in anderen Ausgabearten.
    • Aufstockung des Gehalts der Leiterin / des Leiters des Humboldt-Forschungshubs: bis zu 50.000 EUR pro Jahr
      Gehaltsaufstockungen sind vorgesehen für:
      • die Leiterin / den Leiter des Humboldt-Forschungshubs,
      • eine / einen weitere/n Kooperationspartnerin / Kooperationspartner in einem afrikanischen Land,
      • in die Leitung des Humboldt-Forschungshubs eingebundene Nachwuchsforschende (vgl. Q6). In begründeten Fällen ist hier auch eine Vollfinanzierung des Gehalts möglich. Möglich ist hier zudem auch eine allmähliche, an die wissenschaftlichen Entwicklung und Etablierung angepasste Steigerung der Aufstockung bzw. des vollfinanzierten Gehalts.


      Erläuterungen: Die Höhe der jeweiligen Gehaltsaufstockungen ist zu erläutern.

Die Leitung der Institution (in der Regel der*die Universitätspräsident*in), an der*die Antragsteller*in tätig ist, muss bestätigen, dass sie der Einrichtung des geplanten Humboldt-Forschungshubs zustimmt und den Auf- und Ausbau für den gesamten Förderzeitraum unterstützen wird.

Die Leitungen der Institutionen (in der Regel der*die Universitätspräsident*in), an der die Kooperationspartner*innen in Deutschland und Afrika tätig sind, müssen bestätigen, dass sie der Beteiligung der Kooperationspartner*innen an dem geplanten Humboldt-Forschungshub zustimmen und die jeweiligen Maßnahmen an ihren Institutionen unterstützen werden.

Die Anträge werden von der Geschäftsstelle der Alexander von Humboldt-Stiftung zunächst nach formalen Gesichtspunkten geprüft und dann an mehrere externe Fachgutachter*innen weitergeleitet, die als Fachexpert*innen die wissenschaftliche Qualität beurteilen. Dabei stützt sich die Stiftung auf einen Pool von ca. 3.000 Forscher*innen in Deutschland und auch im europäischen Ausland. Es empfiehlt sich daher, den Antrag so zu gestalten, dass er für Wissenschaftler*innen aus dem engeren Fachgebiet verständlich und nachvollziehbar ist. Die Entscheidung über die Förderung wird von einem interdisziplinären Auswahlausschuss, bestehend aus führenden Fachwissenschaftler*innen mit ausgeprägter Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Afrika zur Entscheidung vorgelegt. Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge nimmt vier bis sechs Monate in Anspruch.

Der interdisziplinäre Auswahlausschuss kann in begründeten Fällen eine Bewilligung mit Hinweisen aussprechen. Die Förderung des beantragten Humboldt-Forschungshubs erfolgt dann unter der Voraussetzung, dass die betreffenden Hinweise vor Beginn der Förderung umgesetzt werden (z.B. durch Einreichung eines modifizierten Forschungskonzepts).

Darüber hinaus kann der interdisziplinäre Auswahlausschuss auch Kürzungen des Finanzierungsplans begründen und vorschlagen. Die Förderung erfolgt dann auf Basis eines entsprechend angepassten Finanzierungsplans.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert zunächst einmalig bis zu fünf Humboldt-Forschungshubs. Weitere Ausschreibungen sind derzeit nicht in Planung.

Das Bewilligungsschreiben geht dem*der ausgewählten Wissenschaftler*in in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Entscheidung zu (voraussichtlich im Mai 2021).

Mit der Rücksendung der schriftlichen Annahmeerklärung – die zusammen mit dem Bewilligungsschreiben verschickt wird – und der Vorlage der weiteren Annahmedokumente (Vereinbarungen zwischen der Leiterin / dem Leiter des Humboldt-Forschungshubs und der mit der Verwaltung des Förderbetrages betrauten Heimatinstitution – siehe Verwendungsbestimmungen, Anlage 1; Abruf des Förderbetrags – siehe Verwendungsbestimmungen, Anlage 2 ) erklärt die ausgewählte Wissenschaftlerin / der ausgewählte Wissenschaftler die Annahme der Förderung sowie das Einverständnis mit den Bedingungen der Förderung, insbesondere den Verwendungsbestimmungen.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung lädt zudem die Leiter/innen der Humboldt-Forschungshubs bald nach der Auswahl zu einem virtuellen Arbeitstreffen ein, um Fragen bzgl. der Mittelverwendung und der Gestaltung der Förderphase zu besprechen.

Nein, der mit dem Antrag eingereichte Finanzierungsplan ist bzgl. des beantragten bzw. des vom Auswahlausschuss bewilligten Förderbetrages (vgl. Frage 15) verbindlich.

Mittelverschiebungen sind auch bei laufender Förderung zwischen einzelnen Positionen im Rahmen der Verwendungsbestimmungen (oben auf dieser Seite; vgl. hierzu Ziff. III) möglich. Die Alexander von Humboldt-Stiftung ist hiervon so frühzeitig wie möglich zu informieren. In bestimmten Fällen können Mittelverschiebungen die Einreichung eines angepassten Finanzierungsplans erforderlich machen.

Zum 30. April eines jeden Jahres sind für das abgelaufene Kalenderjahr ein kurzer Sachbericht über die durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse sowie ein zahlenmäßiger (Zwischen-)Nach­weis abzugeben (siehe Vordruck - Verwendungsbestimmungen, Anlage 3). Der Sachbericht wird von dem*der Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs erstellt. Der zahlenmäßige (Zwischen-)Nachweis wird von der mit der Verwaltung der Fördermittel betrauten Heimatinstitution dem*der Leiter*in des Humboldt-Forschungshubs erstellt.

Spätestens vier Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes ist ein ausführlicher und abschließender Sachbericht sowie ein zahlenmäßiger (Gesamt-)Nachweis (siehe Vordruck - Verwendungsbestimmungen, Anlage 3) einzureichen. In dem Sachbericht sind die erzielten Ergebnisse im Einzelnen darzustellen, dabei ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen.

Die Zwischenbegutachtung wird durch das zuständige Referat Evaluation / Statistik der Alexander von Humboldt-Stiftung vorbereitet und mit Unterstützung durch externe Gutachter*innen durchgeführt.

Abschließend wird ein Bericht über die Ergebnisse mit einer Empfehlung bzgl. der Förderung des Humboldt-Forschungshubs für die Dauer von zwei weiteren Jahren vorgelegt.

Die Leiter*innen der Humboldt-Forschungshubs werden im Vorfeld der Zwischenbegutachtung rechtzeitig über den Ablauf und die Einbindung der am Humboldt-Forschungshub beteiligten Personen informiert.

Eine Verlängerung des Förderzeitraumes ist grundsätzlich nicht möglich.

Leiter*innen von Humboldt-Forschungshubs können während der Förderung in der Regel keine weiteren Alumni-Instrumente der Alexander von Humboldt-Stiftung in Anspruch nehmen, die denselben Förderzweck verfolgen wie einzelne Förderelemente des Humboldt-Forschungshubs.

Dieses Programm wird finanziert von

Die Alexander von Humboldt-Stiftung weist auf die parallele Ausschreibung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für das Programm „Zentren für globale Gesundheit und Pandemievorsorge“ hin. Der DAAD fördert in diesem Programm international vernetzte Vorhaben, in denen deutsche Hochschulen mit mindestens einer, gegebenenfalls auch mit mehreren Hochschulen in Partnerländern in Lehre, Forschung und Wissenstransfer kooperieren. Eine enge Zusammenarbeit der Forschungshubs in Afrika mit den vom DAAD geförderten Zentren ist ausgesprochen wünschenswert und kann bei der Auswahl positiv berücksichtigt werden. Pläne für entsprechende Kooperationen sollten im Forschungskonzept erläutert werden.

Im Interesse der Vernetzung der beiden Programme von Alexander von Humboldt-Stiftung und DAAD sowie der darin geförderten Forschungskonzepte bzw. Projekte wird im Auswahlausschuss für die Humboldt-Forschungshubs auch ein*e Vertreter*in des DAAD anwesend sein.