Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im Bundeskanzler-Stipendienprogramm

Die Bundeskanzler-Stipendiat*innen der Alexander von Humboldt-Stiftung sind während ihres Deutschlandaufenthalts auf fachliche Betreuung durch einen*eine Mentor*in angewiesen. Sofern Sie an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in Deutschland (Unternehmen, Verbände, Verwaltungen, NGOs etc.) tätig sind, können Sie als Gastgeber*in für international orientierte Hochschulabsolvent*innen oder Young Professionals mit ersten Führungserfahrungen aus Brasilien, der VR China, Indien, der Russischen Föderation, Südafrika oder den USA fungieren.

Welche konkreten Voraussetzungen die Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder der Programminformation zu den Bundeskanzler-Stipendien.

Ihre Aufgaben – Ihre Vorteile

Als Gastgeber*in stehen Sie der kandidierenden Person bei ihrem Projekt fachlich mit Rat und Tat zur Seite. Zunächst sorgen Sie dafür, dass der*die Bewerber*in eine verbindliche Zusage und ein Empfehlungsschreiben für die Bewerbung erhält (s.u.). Im Erfolgsfall stellen Sie ihm*ihr gegebenenfalls einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung.
Im Gegenzug erhalten Sie durch die Kooperation zusätzliche fachliche Impulse und bauen Ihre internationalen Kontakte weiter aus. Zugleich werden Sie Teil des weltweiten Netzwerks der Alexander von Humboldt-Stiftung und können auch nach Projektabschluss von Fördermöglichkeiten profitieren. Außerdem verfügen Sie über einen monatlichen Zuschuss von 500 Euro um die bei der Durchführung des Projekts anfallenden Kosten zu decken. Die Humboldt-Stiftung überweist dieses Geld auf ein geeignetes Konto Ihrer Einrichtung.

Ihre Stellungnahme

Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Projektvorhaben mit Ihnen absprechen. Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme dazu und zur Qualifikation der sich bewerbenden Person abgeben können, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Projektplan

Ihre Einschätzung ist für das Auswahlverfahren von entscheidender Bedeutung.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF) und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Laden Sie dieses Dokument zusammen mit der unterzeichneten Betreuungszusage in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich sendet Ihnen der*die Bewerber*in per E-Mail. Selbstverständlich behandeln alle beteiligten Akteure Ihre Stellungnahme streng vertraulich.

Falls Sie noch Fragen haben bezüglich Ihrer Stellungnahme oder Ihrer Aufgaben als Gastgeber*in beraten wir Sie gerne per E-Mail: info[at]avh.de

Das sollten Sie beachten

Wir können die Bewerbung erst berücksichtigen, wenn Ihre Stellungnahme und die unterzeichnete Betreuungszusage vorliegen. Daher empfehlen wir Ihnen, die benötigten Unterlagen möglichst bald, nachdem Sie der*die Bewerber*in benachrichtigt hat, hochzuladen. Sollte es Ihnen aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, Stellungnahme und Betreuungszusage fristgerecht hochzuladen, können Sie die Unterlagen auch zeitnah per E-Mail an die Humboldt-Stiftung schicken (info[at]avh.de).

Der Bewerbungsschluss ist am 15. Oktober eines jeden Jahres. Neue Bewerbungen werden voraussichtlich ab dem 15. März angenommen.

Die auf Basis der schriftlichen Unterlagen vielversprechendsten Kandidat*innen werden zu einer Auswahltagung in das entsprechende Programmland eingeladen. Dort können sie ihr Projektvorhaben präsentieren. Das zuständige Auswahlgremium entscheidet vor Ort über die Vergabe der Stipendien.