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Wegen deutlicher Haushaltskürzungen wird das Bundeskanzler-Stipendienprogramm nicht wieder ausgeschrieben:
• Die Stipendien der aktuellen Kohorte von Bundeskanzler-Stipendiat*innen 2023/24 laufen unverändert weiter. Alle Veranstaltungen und Netzwerkaktivitäten finden wie geplant statt.
• Im Frühjahr 2024 wurden 25 Bundeskanzler-Stipendiat*innen für die Kohorte 2024/25 ausgewählt. Alle Veranstaltungen und Netzwerkaktivitäten werden wie geplant stattfinden.
• Den Alumni des Bundeskanzler-Stipendienprogramms steht die individuelle Alumniförderung der Humboldt-Stiftung weiterhin während ihrer gesamten beruflichen Karriere offen.
Bundeskanzler-Stipendium für Führungskräfte von morgen
Wir suchen die Führungskräfte von morgen. Sie sind Hochschulabsolvent*in mit ersten Führungserfahrungen und kommen aus Brasilien, der Volksrepublik China, Indien, Südafrika oder den USA? Sie wollen ein eigenes Projekt realisieren, das Ihrer Karriereentwicklung dient, gesellschaftlich relevant ist und eine nachhaltige öffentliche Wirkung entfaltet? Sie wollen aktiv an einem internationalen Netzwerk engagierter Führungskräfte teilhaben? Dann nutzen Sie das Bundeskanzler-Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung, um Ihren nächsten Karriereschritt in Deutschland zu machen.
Das Stipendienprogramm steht unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland. Aktuell werden bis zu 50 Bundeskanzler-Stipendien vergeben.
Was wir Ihnen bieten
Im Rahmen dieses Stipendiums für angehende Führungskräfte kommen Sie für ein Jahr nach Deutschland, um Ihre selbst entwickelte Projektidee zu verwirklichen. Wir unterstützen Sie dabei, sich hier mit internationalen Nachwuchsführungskräften zu vernetzen und neue Antworten auf die globalen Fragen unserer Zeit zu finden. Wir bieten Ihnen
- ein monatliches Stipendium von 2.200 Euro, 2.500 Euro oder 2.700 Euro – je nach Ausbildungs- und Karrierestand,
- einen Intensiv-Sprachkurs vor Beginn sowie Förderung von Deutschkursen während Ihres Stipendiums,
- individuelle Betreuung während Ihres Deutschlandaufenthalts,
- zusätzliche finanzielle Unterstützung beispielsweise für Mobilität, mitreisende Familienmitglieder, für Reisekosten, für eine Krankenvollversicherung oder weitere Deutschkurse,
- gemeinsame Veranstaltungen, bei denen Sie einen interkulturellen fachlichen und persönlichen Austausch mit den anderen Stipendiat*innen Ihres Jahrgangs erleben und Einblicke in Kultur und Gesellschaft in Deutschland gewinnen,
- Netzwerkaktivitäten, bei denen Sie eigenaktiv in Peer Groups zusammenarbeiten und selbständig kleinere Netzwerkformate mit weiteren Stipendiat*innen organisieren,
- eine zweiwöchige Studienreise durch Deutschland sowie eine Reihe von Veranstaltungen, bei denen Sie Kontakte zu anderen Stipendiat*innen knüpfen und Vertreter*innen deutscher Unternehmen und Institutionen kennenlernen können,
- eine umfangreiche Alumniförderung, insbesondere die Förderung langfristiger Kontakte mit den Kooperationspartnern in Deutschland während Ihrer gesamten beruflichen Karriere.
Die gastgebende Person verfügt über 500 Euro monatlich als Beitrag zu den bei der Durchführung des Projekts anfallenden Kosten.
Diese Kriterien erfüllen Sie
Das Bundeskanzler-Stipendium fördert angehende Entscheidungsträger*innen, Multiplikator*innen und Impulsgeber*innen – branchenunabhängig. Bewerben Sie sich, wenn Sie
- die brasilianische, chinesische, indische, südafrikanische oder US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen,
- in einem Arbeitsbereich wie Politik, Wirtschaft, Medien, Verwaltung, Gesellschaft oder Kultur tätig sind und erste Führungserfahrungen nachweisen können,
- Ihren ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad) vor nicht mehr als zwölf Jahren (Stichtag: 1. Oktober 2024) gemacht haben,
- ein Jahr lang ein eigenständig konzipiertes Projekt bei einem*einer von Ihnen selbst ausgewählten Gastgeber*in Deutschland durchführen wollen,
- über englische und/oder deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Das sollten Sie beachten
Bewerbungen sind zwischen Ausschreibungsstart im März und dem 15. Oktober eines jeden Jahres möglich. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie sich für die nächste Bewerbungsrunde registrieren. Sie werden dann automatisch per E-Mail über den Beginn der nächsten Bewerbungsrunde informiert.
Aus allen formal zugelassenen Bewerbungen werden die vielversprechendsten Kandidat*innen ausgewählt und zu einem persönlichen Online-Interview mit dem jeweiligen Ausschuss eingeladen. Dort stellen die Bewerber*innen sich selbst und ihre Projektvorhaben vor.
In den vergangenen Jahren erhielten durchschnittlich 25 bis 30 Prozent der Bewerber*innen ein Stipendium.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Zeitlicher Ablauf für Bewerbung, Auswahl und Stipendium
- Bewerber*in
- Stiftung
- Benachrichtigung
Bewerbungsverfahren | Stipendium | Vorteile des Netzwerkes nutzen - ein Leben lang! |
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Fragen und Antworten
Sofern Sie Ihr Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) vor dem 1. Oktober des auf die Bewerbung folgenden Jahres abgeschlossen haben werden, können Sie sich bewerben. Falls Sie vor Beginn des Stipendiums einen Deutsch-Intensivsprachkurs absolvieren, müssen Sie Ihr Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) vor dem Beginn des Sprachkurses abgeschlossen haben.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten Leistung, die zur Erlangung des Bachelor-Abschlusses erforderlich ist (z.B. letzte Prüfung, Verteidigung der Abschlussarbeit, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Urkunde angegeben.
Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach dem Bachelor wird der 1. Oktober 2024 gewertet.
Im Falle von mehreren Universitätsabschlüssen gilt das Datum des ersten Abschlusses, der einem Bachelor entspricht.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Müttern werden für jedes nach dem ersten Hochschulabschluss geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Sie sind regulär antragsberechtigt, wenn Ihr erster Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum 1. Oktober des auf die Bewerbung folgenden Jahres maximal 12 Jahre zurückliegt. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal mögliche Zeitspanne zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie diese immer in unserem Antragsformular an.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Sie sind regulär antragsberechtigt, wenn Ihr erster Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum 1. Oktober des auf die Bewerbung folgenden Jahres maximal 12 Jahre zurückliegt. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese maximal mögliche Zeitspanne zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung des bisherigen Werdegangs bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihres bisherigen Werdegangs einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung des bisherigen Werdegangs bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihres bisherigen Werdegangs einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Bewerber*innen mit Voraufenthalt in Deutschland müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt innerhalb der letzten 18 Monate vor der Bewerbungsfrist (15. Oktober eines jeden Jahres) für mindestens 12 Monate in einem Programmland (Brasilien, Volksrepublik China, Indien, Südafrika, USA) gehabt haben. Bei der Berechnung werden alle Aufenthalte außerhalb der Programmländer unabhängig von ihrer Dauer und ihrem Grund berücksichtigt.
Wer unabhängig vom Aufenthaltsort einen Arbeitsvertrag mit einer Institution in Deutschland hat bzw. hatte, ist nur dann antragsberechtigt, wenn er oder sie innerhalb der letzten 18 Monate vor der Bewerbungsfrist mindestens 12 Monate keinen solchen Arbeitsvertrag hat. Die gleichen Fristen gelten auch für Personen, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland eingeschrieben sind bzw. waren.
Wer zudem unabhängig vom Aufenthaltsort (Mit-)Begründer*in eines Startups (oder einer sonstigen Einrichtung) in Deutschland ist, ist nicht antragsberechtigt, wenn er*sie das beantragte Projekt dort durchführen möchte.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie individuell beraten können: info[at]avh.de
Nein, eine Bewerbung für ein Bundeskanzler-Stipendium ist nicht möglich. In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf, damit wir Sie beraten können info[at]avh.de.
Bewerber*innen mit Voraufenthalt in einem Drittland, d.h. weder Deutschland noch Programmland (Brasilien, Volksrepublik China, Indien, Südafrika, USA) müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt innerhalb der letzten 24 Monate vor der Bewerbungsfrist (15. Oktober eines jeden Jahres) für mindestens 12 Monate in einem Programmland gehabt haben. Bei der Berechnung werden alle Aufenthalte außerhalb der Programmländer unabhängig von ihrer Dauer und ihrem Grund berücksichtigt.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie individuell beraten können: info[at]avh.de
Sofern dies aus dem Abschlusszeugnis ersichtlich ist, muss kein zusätzlicher Nachweis über englische bzw. deutsche Sprachkenntnisse eingereicht werden.
Nein, ein Sprachzeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Sollte das Datum des Abschlusses Ihres ersten Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze nur geringfügig überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Als Referenzdatum für die 12-Jahres-Grenze gilt der 1. Oktober des auf die Bewerbung folgenden Jahres. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Als solche können natürliche Personen fungieren, die eine feste Anbindung an öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Deutschland (z.B. Unternehmen, Verbände, Verwaltungen, NGOs) haben. Um eine Betreuung gewährleisten zu können, muss Ihr*e Gastgeber*in einen fachlichen Bezug zum Projekt haben, das in Deutschland durchgeführt werden soll.
Personen, mit denen man in einer engen persönlichen Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) steht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*in gewählt werden.
Die Hauptaufgabe besteht darin, die Bedingungen zu schaffen, die für die Durchführung Ihres Projekts in Deutschland erforderlich sind und Ihnen notwendige Kontakte zu vermitteln (u.a. Zugang zu Einrichtungen in Deutschland). Je nach den Erfordernissen des Projekts kann Ihre Zusammenarbeit mit dem*der Gastgeber*in unterschiedlich aussehen - von einem regelmäßigen Kontakt bis hin zu einer engen Kooperation.
Diese*n wählen Sie selbst aus. Wir können keine direkte Unterstützung bei der Suche nach einem*einer Gastgeber*in anbieten. Häufig nutzen Bewerber*innen zur Gastgebersuche bereits etablierte Kontakte aus dem beruflichen oder privaten Umfeld, z.B. ihre beruflichen oder akademischen Betreuer*innen. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Tipps dazu.
Offizielle*r Gastgeber*in kann nur eine Person sein. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Sie während Ihres Projekts noch mit weiteren Personen zusammenarbeiten können.
Zur Deckung der zusätzlichen Kosten des Deutschland-Aufenthalts erhält jede gastgebende Person in der Regel einen so genannten Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 500 Euro. Die Humboldt-Stiftung überweist dieses Geld auf ein geeignetes Konto der Einrichtung, an der die gastgebende Person angebunden ist.
Nein, das Stipendium dient nicht dazu, dass Mitarbeiter*innen von Unternehmen in deren deutschen Hauptgeschäftssitzen oder Niederlassungen arbeiten können. Bewerber*innen, deren Projektvorhaben ein Inhouse-Training beinhaltet, haben daher nur geringe Erfolgsaussichten.
Das Bundeskanzler-Stipendienprogramm ist kein klassisches Promotions-Stipendienprogramm. Als Doktorand*in steht es Ihnen jedoch frei sich zu bewerben, sofern
- Sie erste Führungserfahrungen außerhalb ihrer Forschungsaktivitäten mitbringen;
- Ihr Projekt für den gesellschaftlichen Dialog relevant ist;
- Sie Ihr Projekt innerhalb der vorgegebenen Stipendienlaufzeit erfolgreich abschließen können.
Falls Sie an einem klassischen Promotions-Stipendium interessiert sind, empfehlen wir Ihnen eine Bewerbung beim Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder anderen Förderorganisationen.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung direkt an uns, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Nein, ein Bundeskanzler-Stipendium wird ausschließlich zur Durchführung des von Ihnen beantragten und mit Ihrem*Ihrer Gastgeber*in abgestimmten Projektvorhabens verliehen. Sie verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums dazu, sich während des Förderzeitraums voll dem Stipendienzweck zu widmen.
Stipendiaten können während des Förderzeitraumes kürzere Studien- oder Forschungsaufenthalte an Institutionen im europäischen Ausland (mit Ausnahme des Herkunftslandes) durchführen, wenn dies für die Durchführung des Projektvorhabens notwendig ist. Die Gesamtdauer des Europa-Aufenthaltes sollte 1 bis maximal 2 Monate betragen. Weitere Informationen: Europa-Aufenthalte.
Ja. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober eines jeden Jahres.
Es findet jeweils einmal jährlich eine Auswahlsitzung im jeweiligen Programmland (Brasilien, Volksrepublik China, Indien, Südafrika, USA) statt. Das Auswahljahr ist das der Bewerbung folgende Jahr.
Ja. Um die Durchführbarkeit des Projekts beurteilen zu können, muss der Auswahlausschuss wissen, ob sich ein*e Mentor*in aus Deutschland bereit erklärt hat, Sie während Ihres Deutschlandaufenthalts fachgerecht zu betreuen. Ihr*e Gastgeber*in bestätigt in einer Stellungnahme, Sie bei der Durchführung Ihres Projektes zu unterstützen. Diese vertrauliche Stellungnahme muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden; bitte weisen Sie Ihre*n Gastgeber*in auf das Formular für die vertrauliche Stellungnahme hin.
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.
Nein. Bitte sehen Sie auch die Informationen zum zeitlichen Ablauf des Programms und die Hinweise zur Flexibilität des Stipendienzeitraumes (s.u.).
Das Bundeskanzler-Stipendium ist als Jahresstipendium angelegt. Ihnen werden zwölf Stipendienmonate mit Stipendienbeginn zum 1. Oktober des Auswahljahres sowie ein dreimonatiges Sprachstipendium unmittelbar vor Stipendienbeginn verliehen. Damit ergibt sich folgender empfohlene Standardablauf:
Juli bis September des Auswahljahres | Deutsch-Intensivsprachkurs unmittelbar vor Beginn Ihres Stipendiums: Sie nehmen gemeinsam mit den anderen Stipendiat*innen Ihres Jahrgangs an einem Intensiv-Sprachkurs in Bonn teil. Wie viele Monate des verliehenen Sprachstipendiums Sie in Anspruch nehmen können und möchten, legen Sie mit der Annahme des Stipendiums fest. |
1. Oktober | Beginn Ihres Stipendiums mit der Durchführung Ihres individuellen Projektvorhabens an einer Gastinstitution in Deutschland |
November | Gemeinsame Auftaktkonferenz in Bonn (Dauer ca. eine Woche) |
Frühjahr | Gemeinsame Halbzeitkonferenz (Dauer ca. eine Woche) |
Sommer | Dreitägiges Treffen in Berlin mit Besuchen im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt |
30. September | Ende Ihres Stipendiums |
Ja. Sie können die verliehenen zwölf Stipendienmonate innerhalb eines Zeitkorridors vom 1. August des Auswahljahres bis zum 31. März des übernächsten Jahres für Aufenthalte in Deutschland nutzen und die Planung ihrer Aufenthaltsmonate in Deutschland auf diese Weise flexibel an Bedarfe des Projektvorhabens, bestehende berufliche Verpflichtungen und familiäre Bedürfnisse anpassen.
Nein. Bitte konzipieren Sie für die Bewerbung ein Projektvorhaben für zwölf Aufenthaltsmonate in Deutschland. Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung müssen Sie die Aufteilung Ihres Stipendienzeitraumes der Stiftung mit der Annahme Ihres Stipendiums mitteilen. Beachten Sie, dass Sie die zeitliche Planung Ihrer Aufenthalte mit Ihrem*Ihrer jeweiligen Gastgeber*in absprechen müssen, und dass nur ganze Monate für Ihre Aufenthaltsplanung vorgesehen werden können. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, bei der Planung Ihre Teilnahme an den drei gemeinsamen Programmveranstaltungen sowie an einem Sprachstipendium vorzusehen.
Nein. Das Bundeskanzler-Stipendium verfolgt den Aufbau eines lebendigen, kontinuierlich wachsenden Netzwerks internationaler Entscheidungsträger*innen, Multiplikator*innen und Impulsgeber*innen, die nachhaltige Verbindungen mit Deutschland pflegen. Die Stiftung erwartet, dass Kandidat*innen sich auf einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einlassen und bereit sind, ein Projektvorhaben für zwölf Aufenthaltsmonate innerhalb eines Zeitkorridors vom 1. August des Auswahljahres bis zum 31. März des übernächsten Jahres zu planen.
Die verbindliche Festlegung der Aufteilung des Stipendienzeitraumes erfolgt nach der positiven Auswahlentscheidung mit der Annahme des Stipendiums. Sollte zu diesem Zeitpunkt absehbar sein, dass aus beruflichen oder privaten Gründen nicht wie geplant die gesamten zwölf Stipendienmonate in Anspruch genommen werden können, kann in Absprache mit der*dem Gastgeber*in ein formloser Antrag auf Verkürzung der Stipendienlaufzeit bei der Stiftung gestellt werden. Die neue Aufenthaltsplanung darf 6 Monate nicht unterschreiten.
Im Fall einer positiven Auswahlentscheidung wird Ihnen ein Sprachstipendium zum Besuch eines Intensivsprachkurses von bis zu drei Monaten verliehen, sofern Sie noch nicht fließend Deutsch sprechen. Dauer und Rahmen Ihres Sprachstipendiums (ein, zwei oder drei Monate) legen Sie mit der Annahme Ihres Stipendiums fest. Zusätzlich können Sie auch während Ihres Stipendiums Beihilfen zu den Kosten von Abendkursen beantragen. Bitte beachten Sie die ausführlicheren Informationen Sprachstipendien und Deutschkurse.
Es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sprachkurs. Sollten Sie noch nicht fließend Deutsch sprechen, empfehlen wir Ihnen aber nachdrücklich dieses Angebot wahrzunehmen. Deutschkenntnisse unterstützen Ihre Integration am Ort Ihres Gastinstituts und ermöglichen Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland. Außerdem werden ausgewählte Programmpunkte der Programmveranstaltungen (nur) auf Deutsch stattfinden.
Bei den gemeinsamen Veranstaltungen des Bundeskanzler-Stipendiums vernetzen Sie sich mit den anderen Stipendiat*innen und gewinnen Einblicke in aktuell relevante Themen in Deutschland. Die drei gemeinsamen Programmveranstaltungen des Bundeskanzler-Stipendiums sind:
- eine Auftaktkonferenz im November (ca. eine Woche),
- eine Halbzeitkonferenz im Frühjahr (ca. eine Woche),
- ein Treffen in Berlin im Juli mit Empfang im Bundeskanzleramt (drei Tage).
Ergänzt werden diese durch eine Reihe von Online-Terminen. Diese Veranstaltungen sind wichtige Teile des Stipendiums und legen die Grundlage für das Netzwerk des Bundeskanzler-Stipendiums (mehr dazu: Netzwerk und Veranstaltungen im Rahmen des Bundeskanzler-Stipendiums). Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren individuellen Kompetenzen einzubringen, einander in Kleingruppen zu unterstützen, und eigenaktiv weitere Netzwerkaktivitäten zu organisieren.
Zusätzlich werden Sie zur Jahrestagung der Humboldt-Stiftung sowie zu einer Studienreise gemeinsam mit Geförderten weiterer Stipendienprogramme eingeladen.
Es gibt keine Verpflichtung an den Veranstaltungen teilzunehmen. Um das Potential des Bundeskanzler-Stipendiums und des Netzwerks optimal auszuschöpfen, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich an den drei gemeinsamen Programmveranstaltungen (Auftaktkonferenz, Halbzeitkonferenz, Treffen in Berlin) teilzunehmen.
Die Humboldt-Stiftung begrüßt ausdrücklich die Begleitung der Stipendiat*innen durch ihre Ehepartner*innen und Kinder und unterstützt dies durch die Zahlung von Familienzulagen zusätzlich zum Stipendium, sofern diese Familienangehörigen die Stipendiat*innen für mehr als drei Monate begleiten.
Sofern die Anreise nicht vom Heimatinstitut übernommen wird, zahlt die Humboldt-Stiftung eine einmalige Reisekostenpauschale für die An- und Abreise der Stipendiat*innen. Reisekosten für Familienangehörige können nur in Ausnahmefällen übernommen werden. Die Reisekostenpauschale wird nur einmal gezahlt, auch im Fall der Planung mehrerer Teilaufenthalte.
Die Stipendienhöhe richtet sich insbesondere nach Ihrer akademischen und beruflichen Qualifikation und Stellung sowie Ihren Berufserfahrungen. Sie kann 2.00 EUR, 2.300 EUR oder 2.600 EUR betragen. Zusätzlich gewährt die Alexander von Humboldt-Stiftung monatlich weitere Nebenleistungen, beispielsweise eine Mobilitätspauschale, eine Beihilfe zur Krankenversicherung und bei Bedarf Familienleistungen für mitreisende Familienangehörige. Über die Stipendienhöhe entscheidet die Alexander von Humboldt-Stiftung.
Beispiele für Stipendienhöhen von Bundeskanzler-Stipendiat*innen:
Eine Stipendiatin mit Bachelor-Abschluss im Bereich Internationale Beziehungen, der zum Zeitpunkt des Stipendienantritts ein Jahr zurückliegt; während des Studiums freiwillige Mitarbeit und Praktika bei führenden nationalen und internationalen politischen Einrichtungen; seit dem Studienabschluss Praktika bei einer nationalen Stiftung und in einer Auslandsvertretung des Heimatlandes. Stipendienhöhe: 2.000 EUR.
Ein Stipendiat mit Master-Abschluss im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, der zum Zeitpunkt des Stipendienantritts drei Jahre zurückliegt; seit Abschluss des Studiums Berufserfahrung als Mitarbeiter einer Agentur für Öffentlichkeitsarbeit. Stipendienhöhe: 2.300 EUR.
Eine Stipendiatin mit Jura-Examen, das zum Zeitpunkt des Stipendienantritts fünf Jahre zurückliegt; nach Abschluss des Studiums zunächst Berufserfahrung in einer Kanzlei, anschließend Position mit Führungsverantwortung in einer Nichtregierungsorganisation. Stipendienhöhe: 2.600 EUR.
Sie müssen sich online bewerben. Dazu müssen Sie sich zunächst registrieren. Zur Registrierungsmaske gelangen Sie hier. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie zu einer Login-Maske gelangen. Dort loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein und gelangen so zum Bewerbungsformular.
Sollten Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte formlos an info[at]avh.de.
Damit Sie Ihre Bewerbung erfolgreich abschicken können, müssen das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und Ihr Lebenslauf beigefügt sein.
Folgende weitere Dokumente müssen vorliegen, damit Ihre Bewerbung als vollständig gilt:
- Ausführliche Stellungnahme einschließlich Betreuungszusage einer Gastgeberin oder eines Gastgebers in Deutschland*
- Zwei Referenzen von Personen, die über Ihren beruflichen, persönlichen und/oder akademischen Hintergrund Auskunft geben können*
- Urkunde des ersten Hochschulabschlusses und gegebenenfalls weiterer Hochschulabschlüsse inklusive beglaubigter Übersetzungen
- Transkripte (Notenlisten)
- Gegebenenfalls deutsches oder englisches Sprachzeugnis
* Gastgeber*in und Referenzen laden die erforderlichen Unterlagen in einem geschützten Bereich selbst hoch. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Bewerbungsformular.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung spätestens bis zum Bewerbungsschluss vollständig der Humboldt-Stiftung vorliegen muss. Bewerbungen, die unvollständig sind, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
Nach dem Bewerbungsschluss ist es leider nicht mehr möglich, eine Bewerbung online abzusenden. Eine Bewerbung per E-Mail, Post oder Fax ist in diesem Programm grundsätzlich nicht möglich.
Sie können Ihre Bewerbung nur ein einziges Mal online absenden. Allerdings ist es möglich, Ihre Bewerbung vor dem Absenden beliebig oft zwischenzuspeichern.
Der*die Gastgeber*in lädt die Stellungnahme inklusive der Betreuungszusage selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Einen individuellen Link zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diesen Link zeitnah an Ihre*n Gastgeber*in und schicken Ihre Bewerbung erst dann ab, wenn alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.
Sollten die Stellungnahme und die Betreuungszusage aus zwingenden Gründen bis zur Bewerbungsfrist (15. Oktober) nicht vorliegen, können Sie Ihre Bewerbung auch ausnahmsweise ohne diese Dokumente absenden. In diesem Fall ist Ihr*e Gastgeber*in gebeten, die fehlenden Dokumente zeitnah per E-Mail an die Humboldt-Stiftung zu schicken (info[at]avh.de). Falls dies nicht zeitnah geschieht, behalten wir uns eine formale Ablehnung der Bewerbung vor.
Die von Ihnen ausgewählten Referenzen laden ihre Stellungnahmen selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Einen individuellen Link zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diesen Link zeitnah an Ihre beiden Referenzen und schicken Ihre Bewerbung erst ab, wenn alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.
Sollten die Referenzschreiben aus zwingenden Gründen bis zur Bewerbungsfrist (15. Oktober) nicht vorliegen, können Sie Ihre Bewerbung auch ausnahmsweise ohne diese Dokumente absenden. In diesem Fall sind die Referenzen gebeten, die fehlenden Dokumente zeitnah per E-Mail an die Humboldt-Stiftung zu schicken (info[at]avh.de). Falls dies nicht zeitnah geschieht, behalten wir uns eine formale Ablehnung der Bewerbung vor.
Referenzschreiben sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.
Bitten Sie neben Ihrem*Ihrer Gastgeber*in zwei Personen um Referenzschreiben, die über Ihren akademischen, beruflichen und/oder persönlichen Hintergrund sowie über Ihre Führungskompetenzen fundiert Auskunft geben können, darunter zum Beispiel
- Ihre*n derzeitige*n Vorgesetzte*n / Mentor*in
- frühere Vorgesetzte / Betreuer*innen
Sie können ein Abschlusszeugnis eines Sprachkurses, eines Sprachtests oder ein Zeugnis Ihres Sprachlehrers einreichen.
Ja. Sobald Sie Ihren Bachelor abgeschlossen haben, brauchen wir zumindest eine offizielle Bestätigung der Hochschule. Ohne dieses Dokument kann das Stipendium nicht angetreten werden.
Zeugnisse und Notenlisten auf Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch müssen nicht beglaubigt werden. Liegen Ihnen diese Unterlagen in anderen Sprachen vor, müssen Sie beglaubigte Übersetzungen einreichen. Die Beglaubigungen der Übersetzungen können auch z.B. von einem Übersetzungsbüro vorgenommen werden.
Ja, sobald Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie eine kurze Bestätigungs-E-Mail.
Die Humboldt-Stiftung lädt nach einer Vorauswahl ca. 18 Kandidat*innen aus jedem der fünf Länder zu einem Online-Interview ein. Der Auswahlausschuss tagt im jeweiligen Land (Brasilien, Volksrepublik China, Indien, Südafrika, USA). Er setzt sich aus renommierten Führungskräften verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Vergabe der bis zu zehn Stipendien pro Land.
Das Interview dauert etwa 40 Minuten und wird auf Deutsch oder Englisch geführt. Die Fragen des Auswahlausschusses beziehen sich unter anderem auf Ihre Motivation, Ihren beruflichen oder akademischen Hintergrund, Ihr Interesse an Deutschland, Ihre Karrierepläne, Ihr Projekt sowie die Bedeutung, die ein einjähriger Aufenthalt in Deutschland für Ihre weitere berufliche Laufbahn haben würde.
In jeder Auswahlrunde werden die besten Bewerber*innen für die Vergabe von Stipendien ausgewählt. Die Bewilligung oder Ablehnung einer Bewerbung ist somit auch immer direkt von der Qualifikation der Mitbewerber*innen abhängig.
Falls Sie nicht zur Auswahltagung eingeladen werden, teilen wir Ihnen auf Anfrage (formlos per E-Mail) gerne die Gründe mit, die zur Ablehnung Ihrer Bewerbung geführt haben. Diese Mitteilung erhält auch Ihr*e Gastgeber*in. Angesichts der Vielzahl an Bewerbungen dauert es normalerweise etwa vier bis sechs Wochen bis zum Versand dieser Mitteilung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorher keine Einzelauskünfte geben können, um die Erstellung der Mitteilungsschreiben nicht unnötig zu verzögern.
Falls Sie im Rahmen der Auswahltagung abgelehnt werden, bieten wir Ihnen ein individuelles Feedbackgespräch per Videocall an. Dieses können Sie formlos per E-Mail anfragen.
Ziel des Bundeskanzler-Stipendienprogramms ist es, angehende Führungskräfte als zukünftige Mittler*innen zwischen Deutschland und den jeweiligen Programmländern zu gewinnen. Unter diesem Gesichtspunkt stehen Ihr bisheriger akademischer und beruflicher Werdegang im Mittelpunkt der Bewertung
Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer beruflichen Weiterentwicklung sinnvoll. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.