MSCA4Ukraine

Für
Doktorand*innen und promovierte Forschende
Aus
Ukraine
Was
6–24 Monate Gastaufenthalt in EU-Mitgliedstaaten oder Horizon Europe-assoziierten Staaten
Logo von MSCA4Ukraine
Hinweis

Das MSCA4Ukraine Konsortium freut sich, die Ergebnisse des Evaluations- und Auswahlverfahrens mitzuteilen. Das von den Marie Skłodowska Curie Actions (MSCA)-Förderlinien der EU finanzierte MSCA4Ukraine Hilfsprogramm wird 124 geflüchteten oder gefährdeten Forschenden aus der Ukraine Stipendien zur Fortsetzung ihrer Forschung in 21 europäischen Gastländern gewähren. Bis zum Stichtag am 11. November sind über 400 Anträge aus 28 Ländern bei uns eingegangen.

Bewerbungen, welche nach dem ersten Stichtag (11.11.2022) eingegangen sind, können nicht weiter bearbeitet werden. Wir bedauern, dass nicht eine höhere Anzahl von sehr geeigneten Forschenden und Institutionen unterstützt werden kann. Die Liste der erfolgreichen Anträge für MSCA4Ukraine (Stand 23. Februar 2023) kann sich je nach Annahme oder Absage der Stipendienvergaben ändern. Die endgültige Liste wird zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt und kann Bewerber*innen enthalten, die zurzeit auf der Reserveliste stehen.

Erfolgsquote des MSCA4Ukraine-Programms: 32 %
Nützliche Alternativen: https://sareurope.eu/msca4ukraine/resources/ 
Weitere Informationen: Pressemitteilung des MSCA4Ukraine Konsortiums (auf Englisch und Ukrainisch); Pressemitteilung der Humboldt-Stiftung (auf Deutsch)

MSCA4Ukraine

Als Teil ihrer Reaktion auf Russlands Angriff auf die Ukraine hat die Europäische Union das Stipendienprogramm MSCA4Ukraine für geflüchtete Forschende aus der Ukraine geschaffen. Dafür stehen 25 Mio. EUR zur Verfügung. MSCA4Ukraine ermöglicht den Forscher*innen die Fortführung ihrer Arbeit an einer wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Einrichtung in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Horizon Europe-assoziierten Staat und hilft ihnen, ihre Verbindungen zu Forschungs- und Innovationsstätten in der Ukraine aufrechtzuerhalten. Zudem erleichtert das Programm die Wiedereingliederung von Forschenden in der Ukraine, sobald eine sichere Rückkehr möglich ist, um einem dauerhaften Braindrain entgegenzuwirken. So leistet es einen Beitrag zur Stärkung ukrainischer Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie deren Zusammenarbeit und Austausch mit der internationalen Forschungsgemeinschaft.

Das Stipendium

Im Rahmen des MSCA4Ukraine-Programms können wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Einrichtungen in allen EU-Mitgliedsstaaten und Horizon Europe-assoziierten Staaten Doktorand*innen und promovierten Forschenden/Postdocs einen Gastaufenthalt von 6 bis 24 Monaten anbieten.

Die Stipendienraten entsprechen denen der Marie Skłodowska Curie Actions (MSCA)-Förderlinien „Doctoral Networks“ und „Postdoctoral Fellowships“. Nähere Angaben dazu finden Sie im MSCA-Arbeitsprogramm (Seite 83 für promovierte Forschende/Postdocs und Seite 75 für Doktorand*innen). Da die Lebenshaltungskosten je nach Gastland variieren, gilt für die monatliche Lebenshaltungskostenpauschale ein Berichtigungskoeffizient für das jeweilige Land, um eine Gleichbehandlung der Forschenden und die Kaufkraftparität über alle Gastländer hinweg zu gewährleisten.

Außerdem sind im Rahmen des MSCA4Ukraine-Programms zusätzliche Leistungen zur Deckung institutioneller Kosten vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Forschung, Schulungen, Networking sowie Verwaltungs- und indirekte Kosten.

Voraussetzungen

Gemäß dem MSCA-Arbeitsprogramm steht die Unterstützung für Forschende aus der Ukraine allen Bereichen der Forschung und Innovation offen und orientiert sich an den allgemeinen Zielen und Prinzipien von MSCA. Dazu gehören wissenschaftliche Exzellenz, Qualifikation und Laufbahnentwicklung, sektorübergreifende Mobilität, Chancengleichheit und Inklusion, attraktive Arbeitsbedingungen sowie Work-Life-Balance bei gleichzeitiger Förderung von offener Wissenschaft, Innovation und Unternehmergeist.

Anträge müssen von der vorgesehenen Gastinstitution (Antragstellerin) im Namen der*des Forschenden (Kandidat*in) eingereicht werden. Geeignete Kandidat*innen sind

  • entweder (1) ukrainische Staatsangehörige oder (2) staatenlose Personen oder Staatsangehörige von Drittländern jenseits der Ukraine, deren Hauptwohnsitz am 24. Februar 2022 in der Ukraine war;
  • entweder (1) am 24. Februar 2022 oder danach aus der Ukraine geflüchtete Personen oder (2) Personen, die zu einem Verlassen der Ukraine bereit sind;
  • Postdocs (d. h. Forschende, deren Promotion bis zum Beginn des Stipendiums abgeschlossen ist) oder Doktorand*innen (d. h. Personen, die an einem Doktorandenprogramm an einer Hochschuleinrichtung in der Ukraine eingeschrieben sind, das zur Erlangung eines Doktorgrads führt) und
  • Personen, die über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, um ihre Forschungstätigkeit an der vorgesehenen Gastinstitution erfolgreich durchführen zu können. Die Sprachkenntnisse müssen von der beantragenden Gastinstitution bestätigt werden.

Mögliche Gastinstitutionen können wissenschaftliche oder nichtwissenschaftliche Einrichtungen in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem an Horizon Europe-assoziierten Staat sein. Die primäre Gastinstitution (MSCA4Ukraine-Antragstellerin) muss außerhalb der Ukraine ansässig sein, Einrichtungen innerhalb der Ukraine dürfen Forschende jedoch im Rahmen einer Entsendungsvereinbarung und einer Wiedereingliederungsphase für die maximale Dauer eines Drittels der Stipendienlaufzeit aufnehmen.

So stellen Sie Ihren Antrag

Wenn Sie einen Antrag im MSCA4Ukraine-Programm stellen möchten, reichen Sie die notwendigen Dokumente bitte ausschließlich online bei der Humboldt-Stiftung ein.

Der Antrag muss von der vorgesehenen Gastinstitution (Antragstellerin) im Namen der*des Forschenden (Kandidat*in) eingereicht werden. Das Portal bleibt bis zur Ausschöpfung der für das Programm zur Verfügung stehenden Mittel geöffnet. Die ersten Stipendien werden ab Ende Januar 2023 verliehen.

Wir empfehlen allen Interessent*innen, ihren Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren, Vorlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://sareurope.eu/msca4ukraine/.

Das benötigen wir von Ihnen

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag erst absenden können, wenn Sie folgende Unterlagen im Antragsportal hochgeladen haben:

  • Publikationsliste der*des Kandidat*in
  • Darstellung des Forschungsvorhabens der*des Kandidat*in (maximal 2.500 Wörter )
  • Ethik-Selbsteinschätzung (vgl. Ethics Self-Assessment Form, DOCX)
  • unterzeichnete Stellungnahme der Gastinstitution zur geplanten Unterstützung der*des Gastforschenden (vgl. List of questions to be answered in the statement of the host organisation, PDF)
  • Doktorurkunde oder Nachweis über die Teilnahme an einem Doktorandenprogramm
  • Finanzierungsplan (vgl. Financing Plan Form, XLSX)
     
  • Zusätzlich: vertrauliche Stellungnahme des wissenschaftlichen Mentors*der wissenschaftlichen Mentorin (vgl. List of questions to be answered in the statement of the academic mentor, PDF) sowie ein Identitätsnachweis der*des Kandidat*in. Bitte beachten Sie, dass nur der*die wissenschaftliche Mentor*in und der*die Kandidat*in diese Unterlagen in einem geschützten Bereich selbst hochladen sollen. Erst nach diesem Upload kann der Antrag abgeschickt werden. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Antragsformular.

Sobald Ihr Online-Antrag eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mit.

Beratung und Vermittlung

Das europäische Scholars at Risk-Netzwerk an der Maynooth University in Irland bietet Forschenden und Gastinstitutionen, die die oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Antragstellung im MSCA4Ukraine-Programm erfüllen, individiduelle Beratung und einen Vermittlungsservice an:
E-Mail: MSCA4Ukraine[at]mu.ie

Ihr Kontakt bei der Humboldt-Stiftung:

- Larissa Gniffke, Programmberaterin MSCA4Ukraine
- Nicholas Jason Miniaci, Programmberater MSCA4Ukraine
- Oksana Seumenicht, Projektleitung MSCA4Ukraine
E-Mail: MSCA4Ukraine[at]avh.de

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine telefonische Beratung anbieten können. Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen die angegebene E-Mail-Adresse. Wir begrüßen es, wenn Sie Ihre E-Mails in englischer Sprache verfassen.  

Partner

Dieses Projekt wird von der Europäischen Union im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizon Europe finanziert (Fördervereinbarung Nr. 101101923).

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