Philipp Franz von Siebold-Preis

Für
japanische Wissenschaftler*innen
Aus
Japan
Was
60.000 Euro Preisgeld (bis zu 12 Monate Forschungsaufenthalt in Deutschland möglich)
Zebrastreifen mit Menschenmengen, Symbolbild Philipp-Franz-von-Siebold-Preis

Forschungspreis für renommierte japanische Wissenschaftler*innen

Der Naturforscher Philipp Franz von Siebold (1796-1866) gilt als Begründer der internationalen Japanforschung. Seit 1979 vergibt die Alexander von Humboldt-Stiftung den vom deutschen Bundespräsidenten gestifteten Philipp Franz von Siebold-Preis. Mit diesem Forschungspreis werden renommierte japanische Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen gewürdigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den Programminformationen zum Philipp Franz von Siebold-Preis.

Die Förderung

Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro. Die Preisträger*innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland gemeinsam mit den dortigen Fachkolleg*innen durchzuführen. Möglich ist ein Aufenthalt von einem halben bis zu einem ganzen Jahr, der auch zeitlich aufgeteilt werden kann.

Wir bieten unseren Gastwissenschaftler*innen eine möglichst individuelle Betreuung und Förderung. Dazu gehört unter anderem, dass wir sie zu zahlreichen Veranstaltungen einladen oder ihnen die Teilnahme an Sprachkursen ermöglichen. Mit unseren Fördermaßnahmen für Alumni unterstützen wir langfristig die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.

Wer darf nominieren?

Das Nominierungsrecht für den Philipp Franz von Siebold-Preis haben folgende Personengruppen:

  • Präsident*innen aller Universitäten sowie nationalen Forschungsorganisationen (Kenkyu Kaihatsu Houjin) in Japan
  • Siebold-Preisträger*innen
  • Leitung der Goethe-Institute in Japan
  • Leitung des Deutschen Instituts für Japanstudien
  • Generalkonsul*in der Bundesrepublik Deutschland in Kobe/Osaka
  • Botschafter*in der Bundesrepublik Deutschland in Tokio

Alumni der Alexander von Humboldt-Stiftung können dem Präsidium einer japanischen Universität oder der Leitung einer Forschungsorganisation geeignete Kandidat*innen für den Preis vorschlagen. Die Nominierungsunterlagen werden direkt bei der zuständigen Außenstelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Tokio eingereicht:

DAAD-Außenstelle Tokio
Akasaka 7-5-56
Minato-ku
Tokyo 107-0052
Tel.: (03) 3582-5962
Fax.: (03) 3582-5554
E-Mail: daad-tokyo[at]daadjp.com

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website des DAAD.

Wer darf nominiert werden?

Ausgezeichnet werden können Forschungspersönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um ein besseres gegenseitiges Verständnis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan erworben haben. Die hervorragende wissenschaftliche Qualifikation der*des Vorgeschlagenen ist zudem international anerkannt und kann durch entsprechende Erfolge in der Forschung nachgewiesen werden. Die nominierte Person sollte nicht älter als 50 Jahre sein und darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt der Nominierung liegt ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren in Japan.
  • Ihre wissenschaftliche Leistung darf bisher noch nicht mit einem Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung gewürdigt worden sein.
  • In jüngster Zeit sollten ihre wissenschaftlichen Leistungen nicht schon durch Preise oder Stipendien in Deutschland ausgezeichnet worden sein.
  • Die vorgeschlagene Person ist zum Zeitpunkt der Auswahl noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen.
  • Sie sollte über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Eine Eigennominierung ist nicht möglich. Nahe Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner*innen dürfen ebenfalls nicht nominiert werden. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.

Das Auswahlverfahren

Ein unabhängiger Auswahlausschuss entscheidet einmal im Jahr über die Preisvergabe. Dem Gremium gehören unter anderem der*die Botschafter*in der Bundesrepublik Deutschland in Japan, drei Präsident*innen japanischer Universitäten (oder Personen mit vergleichbarem Status), ein*e Siebold-Preisträger*in, drei weitere Alumni der Humboldt-Stiftung sowie die Leitung der DAAD-Außenstelle in Tokio an. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Qualifikation sowie der Beiträge für das gegenseitige Verständnis beider Kulturen und Gesellschaften.

Sonstiges

Nominierte halten sich stets an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Nominierungsberechtigt für den Philipp Franz von Siebold-Preis sind die Leiterinnen oder Leiter aller Universitäten oder nationalen Forschungsorganisationen (Kenkyu Kaihatsu Houjin) in Japan; Preisträger*innen des Siebold-Preises; die Leitungen der Goethe-Institute sowie des Deutschen Instituts für Japanstudien in Japan; im Weiteren die*der Generalkonsul*in und die*der Botschafter*in der Bundesrepublik Deutschland in Japan.

Alumni der Alexander von Humboldt-Stiftung können dem Präsidium einer japanischen Universität oder der Leitung einer Forschungsorganisation geeignete Kandidat*innen für den Preis vorschlagen.

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Nahe Verwandte oder Ehe-/ Lebenspartner*innen dürfen ebenfalls nicht nominiert werden.

Nein. Die nominierte Person sollte jedoch nicht älter als 50 Jahre sein.

Etwaige durch Kindererziehung bedingte Ausfallzeiten können berücksichtigt werden. Bitte geben Sie diese in den Nominierungsunterlagen an.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Ja. Die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen erfolgt immer individuell. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen hat.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an daad-tokyo[at]daadjp.com

Ja. Die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen erfolgt immer individuell. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- oder Ersatzdienst, längerer Erkrankung oder Pflege enger Angehöriger ganz oder teilweise unterbrochen hat. Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an daad-tokyo[at]daadjp.com

Ja. Es gibt keine Fächerquoten. Nominierungen können aus allen Disziplinen eingereicht werden.

Wissenschaftler*innen, die bereits mit einem (Forschungs-)Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert wurden, können nominiert werden. Eine Nominierung ist jedoch frühestens fünf Jahre nach Abschluss der Erstförderung (ggf. inklusive Verlängerung) in einem Stipendienprogramm möglich, erfolgt aber typischerweise später.

Wissenschaftler*innen, die bereits mit einem (Forschungs-)Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgezeichnet wurden, können nicht nominiert werden.

Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der nominierten Person muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegen. Frühere und kürzere Aufenthalte in Deutschland (wie z.B. im Rahmen von Gastprofessuren) stellen in der Regel kein Hindernis für eine Nominierung dar. Die vorgeschlagene Person darf zum Zeitpunkt der Auswahl noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen sein. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen zur Beratung an daad-tokyo[at]daadjp.com

Auch Wissenschaftler*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren im Ausland wissenschaftlich tätig sind, können nominiert werden. Bitte senden Sie uns zunächst den Lebenslauf und eine Publikationsliste zu, damit wir Sie beraten können: daad-tokyo[at]daadjp.com

Eine Nominierung ist möglich, sofern eine Promotion im Herkunftsland bzw. dem Fach unüblich bzw. nicht möglich ist und die*der Wissenschaftler*in eine dem PhD äquivalente Leistung, z.B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen kann.

Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro.

Das Preisgeld wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Die erste Zahlung wird zu Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland in der Regel an die jeweilige Universitätskasse, überwiesen und kann dort von der Preisträgerin oder dem Preisträger in Empfang genommen werden.

Die Preisträgerin oder der Preisträger werden gebeten, für weitere Zahlungen ein Bankkonto bei einer Bank ihrer Wahl in Deutschland so bald wie möglich nach der Ankunft zu eröffnen und der Alexander von Humboldt-Stiftung die Bankverbindung mitzuteilen.

Der Forschungspreis wird in Würdigung der wissenschaftlichen Verdienste und der Persönlichkeit der Preisträgerin bzw. des Preisträgers verliehen und kann nur von der Preisträgerin oder vom Preisträger höchstpersönlich in Anspruch genommen werden. Auch die Auszahlung des Preisgeldes ist ausschließlich an die*den Preisträger*in persönlich möglich. Ansprüche aus der Preisverleihung sind nicht übertragbar.

Die Preisträger*innen sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung weist jedoch darauf hin, dass nach deutschem Steuerrecht Preise in der Regel dann nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, wenn die Verleihung in erster Linie das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen, die Persönlichkeit der Preisträger*innen, eine Grundhaltung oder eine Vorbildfunktion herausstellen soll. Eine solche Absicht verfolgt die Stiftung mit der Verleihung des Philipp Franz von Siebold-Preises, der dazu bestimmt ist, das bisherige Gesamtschaffen der Preisträger*innen als international herausragende Forscherpersönlichkeiten zu würdigen, die sich besondere Verdienste um ein besseres gegenseitiges Verständnis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan erworben haben. Die Gesetze in Japan können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte ein*e Steuerberater*in in Japan konsultiert werden.

Sobald Ihr Antrag eingegangen ist bei der DAAD-Außenstelle Tokio, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Zudem melden wir uns bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Nominierung fehlen.

Sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird, werden die Antragsunterlagen für die Dauer von sieben Jahren archiviert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Selbstverständlich werden alle Unterlagen streng vertraulich behandelt. Gutachter und Ausschussmitglieder sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Ja. Nominierungen können bis zum Zeitpunkt der auf der Website der DAAD-Außenstelle Tokio genannten Deadline eingereicht werden. Für weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibung gehen Sie bitte zu www.daad.jp

Ein unabhängiges Auswahlgremium unter dem Vorsitz des Botschafters oder der Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Japan entscheidet einmal jährlich im Frühjahr über die eingereichten Nominierungen.

Die oder der Nominierte sollte über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die Alexander von Humboldt-Stiftung ist unterdessen sehr daran interessiert, dass die mit dem Preis ausgezeichneten Personen und deren Partner bzw. Partnerin während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Antrag die für einen Deutschsprachkurs entstehenden Kosten übernehmen.

Die Begutachtung der Nominierung erfolgt durch von der DAAD-Außenstelle Tokio hierfür eingesetzte unabhängige Fachgutachter und Fachgutachterinnen.

Die abschließende Entscheidung über die Nominierung wird in dem dafür eingesetzten Auswahlgremium der DAAD-Außenstelle Tokio getroffen.

Das Auswahlgremium setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen sowie einer kleineren Anzahl nicht fachgebundener Mitglieder zusammen. Dem Gremium gehören unter anderem der*die Botschafter*in der Bundesrepublik Deutschland in Japan, drei Präsident*innen japanischer Universitäten (oder Personen mit vergleichbarem Status), ein*e Siebold-Preisträger*in, drei weitere Alumni der Humboldt-Stiftung sowie die Leitung der DAAD-Außenstelle Tokio an. Das Auswahlgremium entscheidet über alle ihm vorgelegten Anträge. Eine Verleihung kommt zustande, wenn zwei Drittel der Ausschussmitglieder positiv für einen Antrag stimmen. Weder die Geschäftsstelle der Alexander von Humboldt-Stiftung noch die DAAD-Außenstelle Tokio besitzen ein Stimmrecht im Auswahlausschuss.

Eine Ablehnung wird der oder dem Nominierten nicht mitgeteilt. Die Kommunikation erfolgt während des Auswahlprozesses nur zwischen der DAAD-Außenstelle Tokio und der nominierenden Person. Im Falle einer Preisverleihung erhält die Preisträgerin oder der Preisträger ca. vier Wochen nach der Auswahlsitzung die Verleihungsunterlagen.

Ja, sofern sich seit der Ablehnung aus fachlichen Gründen eine deutliche wissenschaftliche Weiterentwicklung der nominierten Person erkennen lässt.

Der Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland erfolgt, wenn möglich, innerhalb von 12 Monaten nach der Verleihung. Der Termin ist im Vorfeld mit einer Gastgeberin oder einem Gastgeber in Deutschland abzustimmen.

Der Zeitraum des Aufenthaltes von bis zu einem ganzen Jahr kann zeitlich aufgeteilt werden. Reisekosten werden jedoch nur einmal von der Alexander von Humboldt-Stiftung übernommen. Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet um frühzeitige Mitteilung über die zeitliche Planung eines Forschungsaufenthaltes, damit alle erforderlichen Vorbereitungen termingerecht getroffen werden können.

Sollte die Preisträgerin oder der Preisträger während des Forschungsaufenthalts auch lehren wollen, so bestehen dagegen keine Einwände.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung gewährt der Siebold-Preisträgerin oder dem Siebold-Preisträger zur Deckung der An- und Rückreisekosten eine Reisekostenpauschale. Den Verleihungsdokumenten sind Informationen zur Reisekostenpauschale beigefügt. Die jeweilige Pauschale wird nach Beginn des Forschungsaufenthaltes auf das in Deutschland einzurichtende Bankkonto überwiesen.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann, unabhängig von der Anzahl der Aufenthalte in Deutschland, nur einmal die Reisekosten übernehmen.

Eine Reisekostenpauschale kann ebenfalls für begleitende Ehepartner*innen und Kinder unter 18 Jahren gewährt werden, sofern sie sich für mindestens sechs Monate gemeinsam mit der Siebold-Preisträgerin oder dem Siebold-Preisträger in Deutschland aufhalten. Für Kinder zwischen zwei und elf Jahren werden 50% der Pauschale, für Kinder unter zwei Jahren 10% der Pauschale gezahlt. Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt keine zusätzlichen Kosten für den Transport von Gepäck.

Gegen Ende des Forschungsaufenthaltes bittet die Alexander von Humboldt-Stiftung die Siebold-Preisträgerin oder den Siebold-Preisträger, eine persönliche Rückmeldung zu ihren Erfahrungen in Deutschland zu geben und ihre Eindrücke von der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie dem täglichen Leben in Deutschland zu schildern. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhalten dazu rechtzeitig via E-Mail einen passwortgeschützten Weblink für einen Online-Fragebogen der Alexander von Humboldt-Stiftung. Bei der Abfassung dieses Berichts sind Vergleiche mit den Verhältnissen im eigenen Land von besonderem Interesse. Anregungen zur Gestaltung der Förderprogramme der Alexander von Humboldt-Stiftung sind willkommen.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet in ähnlicher Weise auch die wissenschaftlichen Gastgeberinnen und Gastgeber in Deutschland, über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Preisträgerin oder dem Preisträger zu berichten.

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