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Kontakt
Leiter Referat Philipp Schwartz-Initiative und Wissenschaftsfreiheit
Frank Albrecht
Programmkoordinator Brückenförderungen
Holger Radke
+49 (0) 228 833 162
Presseanfragen
presse[at]avh.de
Tel.: +49 (0)228 833 144
Temporäre Programmlinie "Brückenförderungen für Wissenschaftler*innen aus Afghanistan"
Die Philipp Schwartz-Initiative ist ein Förderprogramm der Alexander von Humboldt-Stiftung zur Unterstützung von Forschenden, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind. Die Initiative steht für Nominierungen afghanischer Wissenschaftler*innen mit guter Perspektive auf temporäre Integration in das deutsche Wissenschaftssystem unverändert offen.
Ergänzend schafft die Alexander von Humboldt-Stiftung mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes das Sonderprogramm „Brückenförderungen für Wissenschaftler*innen aus Afghanistan“. Es richtet sich an eine weitere Gruppe akut gefährdeter afghanischer Wissenschaftler*innen, für die aufgrund ihrer spezifischen Qualifikationslage das Hauptprogramm der Philipp Schwartz-Initiative keine ideale Option darstellt und für die Perspektiven insbesondere außerhalb der Wissenschaft von Relevanz sind. Das Sonderprogramm soll ihnen einen gesicherten Übergang mit Unterstützung durch die aufnehmenden Einrichtungen und die Humboldt-Stiftung ermöglichen. Es stehen bis zu 20 Förderungen zur Verfügung.
Eine Bewerbung für das Sonderprogramm Brückenförderungen für Wissenschaftler*innen aus Afghanistan ist leider nicht mehr möglich.
Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung vom 8. Februar 2022: Präsentation (PDF, 294 KB) und Video-Aufzeichnung (MP4, 533 MB)
Unsere Förderung
- 12-monatiges Stipendium in der Kategorie „Postdoktorand*innen“ sowie Familienleistungen entsprechend der Programmrichtlinien (Förderung im Rahmen von Arbeitsverträgen sind im Sonderprogramm nicht vorgesehen)
- Qualifizierungspauschale in Höhe von 5.000 EUR je geförderter Person zur Unterstützung der Anbahnung mittel- und langfristiger Perspektiven
- Förderzeitraum: vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen in Deutschland, die folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
- Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen (vgl. Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz);
- Einrichtungen der Mitglieder der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, an denen Forschung durchgeführt wird (Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft);
- Bundes- und Landesforschungseinrichtungen;
- Weitere Forschungseinrichtungen, die ihre Forschungsinhalte und -strukturen überzeugend darlegen können.
Je antragsberechtigter Einrichtung kann ein Antrag eingereicht werden. Angesichts der begrenzten Anzahl verfügbarer Förderungen können je Antrag bis zu fünf Personen nominiert werden.
Wer kann ein Stipendium erhalten?
Afghanische Wissenschaftler*innen,
- die über ein wissenschaftliches Profil verfügen und zuletzt als Lehrende und/oder Forschende an afghanischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen oder als Ortskräfte für deutsche Wissenschaftseinrichtungen tätig waren;
- die mindestens über einen postgraduierten Hochschulabschluss (Master oder Promotion) verfügen und nicht ordentlich in Deutschland immatrikuliert sind (die Zuständigkeit für Studierende, Promovierende sowie studieninteressierte Lehrende mit Bachelor-Abschluss liegt beim Deutschen Akademischen Austauschdienst);
- die Afghanistan am oder nach dem 1. Juni 2021 verlassen haben und sich nun in Deutschland oder in einem Drittland aufhalten bzw. die sich noch in Afghanistan aufhalten (Personen, die sich bereits länger außerhalb Afghanistans aufhalten, sollten bei Eignung im Kernprogramm der Philipp Schwartz-Initiative nominiert werden);
- die im Fall des Verbleibs in Afghanistan erheblicher Gefährdung ausgesetzt wären;
- Angesichts der erhöhten Gefährdungslage für Frauen in Afghanistan wird besonderes Augenmerk auf die Unterstützung weiblicher Forscherinnen gelegt.
Antragsstellung und Auswahl
Die Unterlagen zur Ausschreibung finden Sie hier:
Vorgesehen ist ein einmaliges Auswahlverfahren.
Folgende Unterlagen werden benötigt (deutsch oder englisch):
- Darlegung eines wissenschaftlichen Projekts mit guter Passung zum gastgebenden Institut, das auch einer berufsrelevanten Weiterbildung dient (bei Nominierung mehrerer Kandidat*innen ist jeweils ein eigenes Antragsunterformular nebst Anlagen einzureichen)
- Vorläufige Stipendienkalkulation
- Finanzierungsplan
Der Antrag muss von der Leitungsebene der antragstellenden Einrichtung (Präsidium, Rektorat o. Ä.) unterschrieben und durch die Projektleitung passwortgeschützt an brueckenfoerderung[at]avh.de gesendet werden. Elektronische Unterschriften können wir leider nicht akzeptieren, aber Unterlagen, die nach händischer Unterzeichnung als Scan eingereicht werden. Angesichts der Angreifbarkeit elektronischer Kommunikation und der Sensibilität der übermittelten Daten bitten wir dringend um Verschlüsselung der Antragsunterlagen bei der Übersendung per E-Mail. Alternativ können uns die Unterlagen per Downloadlink zur Verfügung gestellt werden.
Die Auswahl der zu fördernden Nominierungen wird auf Grundlage der Antragsunterlagen sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vom zuständigen Auswahlausschuss der Alexander von Humboldt-Stiftung getroffen.
Zugrunde gelegt werden folgende Kriterien:
- wissenschaftliches Profil der nominierten Person;
- Einsatz seitens Gasteinrichtung und vorgesehener wissenschaftlicher Mentor*in für die nominierte Person
- hinsichtlich konkreter Unterstützungs- und Qualifikationsmaßnahmen;
- hinsichtlich Perspektiven für die Zeit nach Ablauf der Förderung;
- wissenschaftliches Projekt mit guter Passung zum gastgebenden Institut, das auch einer berufsrelevanten Weiterbildung dient.
Weitere Informationen und Angebote
- Informationen zu den Förderangeboten des DAAD: DAAD-Kontaktstelle Afghanistan
- UNESCO-TWAS: Postdoctoral Fellowships
- UNESCO-TWAS: PhD fellowships
- Präsentation Online-Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Brückenförderung vom 14. September 2022 (PDF, 391 KB)
- Präsentation Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung vom 8. Februar 2022 (PDF, 294 KB)
- Videoaufzeichnung Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung vom 8. Februar 2022 (MP4, 533 MB)