Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis

Für
international anerkannte Wissenschaftler*innen
Aus
alle Länder (außer Deutschland)
Was
45.000 Euro Preisgeld (bis zu 12 Monate Forschungsaufenthalt in Deutschland möglich)

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Forschungspreise für international anerkannte Wissenschaftler*innen

Die Alexander von Humboldt-Stiftung verleiht jährlich ca. 20 Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftler*innen aus dem Ausland und würdigt damit deren herausragende Forschungsleistungen. Der Preis trägt den Namen des deutschen Astronomen und Mathematikers Friedrich Wilhelm Bessel (1784-1846) und wird finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den Programminformationen zum Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis.

Hinweis

Online-Infoveranstaltung: Wenn Sie das dieses Forschungspreisprogramm näher kennenlernen wollen, kommen Sie zum Online-Event und erhalten Sie Informationen zum Preis und zum Antragsverfahren aus erster Hand! Hier geht es zu den nächsten Terminen.

Unsere Förderung

Das Preisgeld beträgt 45.000 Euro. Die Preisträger*innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland gemeinsam mit den dortigen Fachkolleg*innen durchzuführen. Möglich ist ein Aufenthalt von insgesamt einem halben bis zu einem ganzen Jahr, der auch zeitlich aufgeteilt werden kann.

Wir bieten unseren Gastwissenschaftler*innen eine möglichst individuelle Betreuung und Förderung. Dazu gehört unter anderem, dass wir sie zu zahlreichen Veranstaltungen einladen oder ihnen die Teilnahme an Sprachkursen ermöglichen. Mit unseren Fördermaßnahmen für Alumni unterstützen wir langfristig die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.

Wer darf nominieren?

Eine Nominierung für den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis können ausgewiesene Wissenschaftler*innen an einer Forschungseinrichtung in Deutschland initiieren. Auch im Ausland arbeitende Preisträger*innen der Humboldt-Stiftung sind gemeinsam mit einem*einer in Deutschland tätigen Forschenden dazu berechtigt.

Einzelheiten zum Nominierungsprozess entnehmen Sie bitte der Website Informationen für Nominierende zum Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis. Sobald alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind, bestätigen wir den Eingang der Nominierung per E-Mail und leiten das Begutachtungsverfahren ein. Alle Angaben behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich. Bei Fragen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen (info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.

Wer darf nominiert werden?

Vorgeschlagen werden können Forschungspersönlichkeiten, deren hervorragende wissenschaftliche Qualifikation international anerkannt ist und die durch entsprechende Erfolge in der Forschung nachgewiesen werden kann. Der*die Vorgeschlagene bietet zudem die begründete Aussicht auf zukünftige herausragende wissenschaftliche Spitzenleistungen, die das Fachgebiet auch über das engere Arbeitsfeld hinaus nachhaltig prägen werden. Die nominierte Person erfüllt darüber hinaus folgende Kriterien:

  • Die Promotion liegt maximal 18 Jahre zurück. In begründeten Fällen (z. B. bei Ausfallzeiten durch Kindererziehung) ist eine Ausnahme von dieser Regelung möglich.
  • Bisher ist ihre wissenschaftliche Leistung von der Humboldt-Stiftung noch nicht mit einem Preis gewürdigt worden.
  • Zum Zeitpunkt der Nominierung liegt ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren im Ausland.
  • Sie ist zum Zeitpunkt der Auswahl noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen.

Eine Eigennominierung ist nicht möglich. Nahe Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner*innen dürfen ebenfalls nicht nominiert werden. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.

Das Auswahlverfahren

Piktogramm Bewerber*in
Bewerber*in
Piktogramm Stiftung
Stiftung
Piktogramm Benachrichtigung
Benachrichtigung
NominierungPrüfungca.1-2 MonateBegutachtungca. 3-4 MonateVerleihung
  • Nominierungsunterlagen
  • Laudatio
  • Nominierungseingang
    • Eingangsbestätigung
  • Prüfung auf formale Zulässigkeit
    • ggf. formale Ablehnung an Nominierenden
  • Prüfung auf Vollständigkeit
    • ggf. Nachforderungen an Nominierenden
  • Anforderung von i. d. R. zwei unabhängigen Fachgutachten jeweils 3-4 Wochen für Erstellung
  • Versand der begutachteten Anträge an Fachvertreter*innen im Ausschuss ca. 5 Wochen vor Sitzung
  • Auswahlsitzung (2-mal jährlich im März und Oktober)
    • Mitteilung des Auswahlergebnisses an Nominierenden 1-3 Arbeitstage nach Sitzung
  • Verleihung
    • Versand der Verleihungsunterlagen ca. 4 Wochen nach Sitzung
    • Annahme des Preises
  • Nicht-Verleihung
    • Angebot zur Erläuterung von Auswahlkriterien und Konkurrenzsituation

Das Begutachtungsverfahren nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch. Das für die Preisvergabe zuständige unabhängige Gremium aus ca. 22 Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen tagt zweimal im Jahr und entscheidet auf Basis der unabhängigen Fachgutachten und der wissenschaftlichen Qualifikation der Nominierten.

Zu den zentralen Auswahlkriterien gehören:

  • exzellente wissenschaftliche Leistungen, die bereits das Fachgebiet geprägt haben
  • begründete Aussicht auf zukünftige herausragende Spitzenleistungen mit Strahlkraft über das engere Fachgebiet hinaus
  • die Bedeutung der Verleihung eines Forschungspreises bezogen auf die Stellung des Fachgebiets in Deutschland

Die Nominierungen stehen in einem fächerunabhängigen Wettbewerb zueinander. Quoten für Länder, Fachgebiete oder das Geschlecht der nominierten Personen sind nicht vorgesehen.

Die Nominierenden informieren wir unmittelbar nach der Sitzung über die Auswahlentscheidung. Im Falle einer negativen Entscheidung erteilen wir auf Nachfrage gerne Auskünfte zur Konkurrenzsituation und den Auswahlkriterien.

Sonstiges

Nominierte wie Nominierende halten sich stets an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Die Promotion darf maximal 18 Jahre zurückliegen. In begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) kann eine Ausnahme von dieser Regelung gemacht werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Alexander von Humboldt-Stiftung, damit wir Sie beraten können. (info[at]avh.de)

Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet.

Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (PhD/CSc.) Hierzu bitte das Promotionsdatum des ersten Abschlusses im tabellarischen CV im Antragsformular aufführen.

Zeiten, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen hat, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.

Müttern werden für jedes nach der Promotion geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.

Regulär ist eine Nominierung bis 18 Jahre nach der Promotion möglich. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese Frist zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Zeiten, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen hat, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie diese immer in unserem Antragsformular an.

Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Regulär ist eine Nominierung bis 18 Jahre nach der Promotion möglich. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese Frist zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen hat.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen die oder der Nominierte die wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- oder Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen hat. Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Die Lebensumstände können so in die faire Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Die Initiative zur Verleihung eines Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreises (Nominierung) muss von einem*r ausgewiesenen Wissenschaftler*in ausgehen, der*die an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland tätig ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Nahe Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner*innen dürfen ebenfalls nicht nominiert werden.

Nein, aber siehe "Wie lange darf die Promotion maximal zurückliegen?"

Ja, es gibt keine Fächerquoten; Nominierungen können aus allen Disziplinen eingereicht werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits mit einem (Forschungs-) Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert wurden, können nominiert werden. Eine Nominierung ist jedoch frühestens fünf Jahre nach Abschluss der Erstförderung (ggf. inklusive Verlängerung) in einem Stipendienprogramm möglich, erfolgt aber typischerweise später.

Wissenschaftler, die bereits mit einem (Forschungs-) Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgezeichnet wurden, können nicht nominiert werden.

Allen Alumni der Alexander von Humboldt-Stiftung stehen Alumnifördermaßnahmen zur Verfügung. Falls Sie sich darüber im Unklaren sind, ob eher eine Alumnifördermaßnahme oder eine Nominierung für einen Forschungspreis in Frage kommt, kontaktieren Sie uns bitte unter: info[at]avh.de

Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der nominierten Person muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mindestens fünf Jahren im Ausland liegen. Frühere und kürzere Aufenthalte in Deutschland (wie z.B. im Rahmen von Gastprofessuren) stellen in der Regel kein Hindernis für eine Nominierung dar. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen zur Beratung an info[at]avh.de

Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren im Ausland wissenschaftlich tätig sind, können nominiert werden. Bitte senden Sie uns zunächst den Lebenslauf und eine Publikationsliste zu, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de)

Eine Nominierung ist möglich, sofern eine Promotion im Herkunftsland bzw. dem Fach unüblich bzw. nicht möglich ist und der Wissenschaftler eine dem PhD äquivalente Leistung, z. B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen kann. Bitte senden Sie uns in diesen Fällen zunächst den Lebenslauf und die Publikationsliste des Kandidaten, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de)

Nein. Wissenschaftliche Exzellenz ist das einzige Auswahlkriterium. Die Alexander von Humboldt-Stiftung begrüßt jedoch ausdrücklich Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen, da derzeit Wissenschaftlerinnen in diesem Programm deutlich unterrepräsentiert sind.

Das Preisgeld beträgt 45.000 Euro.

Das Preisgeld wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Die erste Zahlung wird zu Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland in der Regel an die jeweilige Universitätskasse, überwiesen und kann dort von den Preisträgern in Empfang genommen werden.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden gebeten, für weitere Zahlungen ein Bankkonto bei einer Bank ihrer Wahl in Deutschland so bald wie möglich nach der Ankunft zu eröffnen und der Alexander von Humboldt-Stiftung die Bankverbindung mitzuteilen.

Der Forschungspreis wird in Würdigung der wissenschaftlichen Verdienste und der Persönlichkeit des Preisträgers verliehen und kann nur vom Preisträger höchstpersönlich in Anspruch genommen werden. Auch die Auszahlung des Preisgeldes ist ausschließlich an den Preisträger persönlich möglich. Ansprüche aus der Preisverleihung sind nicht übertragbar.

Die Preisträgerinnen und Preisträger sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung weist jedoch darauf hin, dass nach deutschem Steuerrecht Preise in der Regel dann nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, wenn die Verleihung in erster Linie das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen, die Persönlichkeit der Preisträger, eine Grundhaltung oder eine Vorbildfunktion herausstellen soll. Eine solche Absicht verfolgt die Stiftung mit der Verleihung der Forschungspreise, die dazu bestimmt sind, das bisherige Gesamtschaffen der Preisträger als international herausragende Forscherpersönlichkeiten zu würdigen. Die Gesetze in den Heimat- oder Aufenthaltsländern der Preisträger können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater im Heimatland konsultiert werden.

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Zudem melden wir uns bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Nominierung fehlen.

Ja. Benötigt wird ein Publikationsverzeichnis als vollständige, chronologisch geordnete Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Nominierten der letzten 10 Jahre (mit folgenden Angaben: alle Autoren, Titel, Verlag/Journal, Ausgabe, erste und letzte Seitenzahl), falls relevant, einschließlich der publizierten Konferenzbeiträge und Patente. Bitte geben Sie bei Patenten den derzeitig rechtlichen Status, also: eingereicht, offengelegt, Patent erteilt, sowie den vollständigen Titel, das Datum der Einreichung und die Patentnummer an.

Sofern ich nicht ausdrücklich widerspreche, werden die Antragsunterlagen für die Dauer von sieben Jahren archiviert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Selbstverständlich werden alle Unterlagen streng vertraulich behandelt. Gutachter und Ausschussmitglieder sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Nein. Nominierungen können jederzeit online eingereicht werden. Bitte beachten Sie jedoch bei Ihrer Planung, dass nur zweimal im Jahr (März und Oktober) Auswahlsitzungen stattfinden; Die Bearbeitung und Begutachtung einer Nominierung im Vorlauf der Sitzung nimmt etwa sechs Monate in Anspruch.

Ein unabhängiges Auswahlgremium der Alexander von Humboldt-Stiftung entscheidet zweimal jährlich - im Frühjahr und Herbst - über die eingereichten Nominierungen. Die Begutachtung nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung ist sehr daran interessiert, dass die mit dem Preis ausgezeichneten Personen und deren Partner bzw. Partnerinnen während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Antrag die für einen Deutschsprachkurs entstehenden Kosten übernehmen.

Die Begutachtung Ihrer Nominierung erfolgt durch von der Alexander von Humboldt-Stiftung hierfür eingesetzte unabhängige Fachgutachter und Fachgutachterinnen.

Die abschließende Entscheidung über die Nominierung wird in dem dafür eingesetzten Auswahlausschuss der Alexander von Humboldt-Stiftung getroffen.

Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen sowie einer kleineren Anzahl nicht fachgebundener Mitglieder (z.B. Vertreter der finanzierenden Institutionen) zusammen. Er entscheidet über alle ihm vorgelegten Anträge. Eine Verleihung kommt zustande, wenn zwei Drittel der Ausschussmitglieder positiv für einen Antrag stimmen und ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Geschäftsstelle der Alexander von Humboldt-Stiftung besitzt kein Stimmrecht im Auswahlausschuss.

Von den Fachvertretern und Fachvertreterinnen wird erwartet, dass sie international besonders ausgewiesen, fachlich breit aufgestellt und gremienerfahren sind. Für jede Neu- und Ergänzungsberufung werden von der Geschäftsstelle unter Konsultation der jeweiligen Ausschussvorgänger, weiterer fachnaher Fachvertreter im selben oder in anderen Auswahlausschüssen sowie der Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft Vorschlagslisten erstellt. Die Entscheidung über die Reihenfolge der vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgt durch den Präsidenten der Humboldt-Stiftung. Die Berufung wird vom Stiftungsrat der Stiftung bestätigt. Die Amtsperiode beträgt zunächst drei Jahre. Zwei Wiederberufungen sind möglich.

Die Gesamtzahl und fachliche Verteilung der Fachvertreter/innen in den Ausschüssen richtet sich nach durchschnittlicher Anzahl und fachlicher Verteilung der eingehenden Nominierungen. Bei Neuberufungen in Nachfolge ausscheidender Fachvertreter/innen oder in Ergänzung bislang nicht vorhandener Fachgebiete werden folgende Faktoren zugrunde gelegt:

  • Wissenschaftliche Qualifikation,
  • Ausgewogenheit der Altersstruktur,
  • Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung,  
  • Ausgewogenheit der regionalen Verteilung der Fachvertreter unter Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland

Derzeitige Mitglieder des Auswahlausschusses für die Vergabe von Forschungspreisen der Alexander von Humboldt-Stiftung hier

Nein. Im Verlauf einer Nominierung besteht nur zwischen der nominierenden Person und der Alexander von Humboldt-Stiftung Kontakt. Über das Ergebnis der Auswahlsitzung wird auch nur der/die Nominierende benachrichtigt. Nur im Falle der Verleihung erhält der Preisträger oder die Preisträgerin ca. vier Wochen nach der Auswahlsitzung die Verleihungsunterlagen.

In den zurückliegenden Jahren waren etwa 35% der Nominierungen erfolgreich.

Im Mittelpunkt der Auswahl steht die nachgewiesene internationale Anerkennung der nominierten Person als besonders qualifizierter Fachwissenschaftler bzw. besonders qualifizierte Fachwissenschaftlerin, die bereits durch besondere Ergebnisse auf sich aufmerksam gemacht hat und von der zukünftig bahnbrechende Leistungen mit weitreichender Strahlkraft erwartet werden können.

Eine Ablehnung wird dem Nominierten nicht mitgeteilt. Die Kommunikation erfolgt während des Auswahlprozesses nur zwischen der Alexander von Humboldt-Stiftung und dem nominierenden Wissenschaftler aus Deutschland. Im Falle einer Preisverleihung erhält der Preisträger ca. vier Wochen nach der Auswahlsitzung die Verleihungsunterlagen.

Ja, sofern sich seit der Ablehnung eine deutliche wissenschaftliche Weiterentwicklung der nominierten Person erkennen lässt. Bei der Bewertung dieser Frage steht die Geschäftsstelle den Nominierenden gern für Rückfragen zur Verfügung.

In der Regel ist der Aufenthaltsbeginn vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung möglich. Der Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland erfolgt, wenn möglich, innerhalb von 12 Monaten nach der Verleihung. Der Termin ist im Vorfeld mit dem Gastgeber abzustimmen.

Der Zeitraum des Aufenthaltes von bis zu einem ganzen Jahr kann zeitlich aufgeteilt werden. Reisekosten werden jedoch nur einmal von der Alexander von Humboldt-Stiftung übernommen. Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet um frühzeitige Mitteilung über die zeitliche Planung eines Forschungsaufenthaltes, damit alle erforderlichen Vorbereitungen termingerecht getroffen werden können.

Sollte der Preisträger während eines Forschungsaufenthalts auch lehren wollen, so bestehen dagegen keine Einwände.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung gewährt den Preisträgern zur Deckung der An- und Rückreisekosten eine Reisekostenpauschale. Den Verleihungsdokumenten ist eine Liste der Reisekostenpauschalen beigefügt. Die jeweilige Pauschale wird nach Beginn des Forschungsaufenthaltes auf das in Deutschland einzurichtende Bankkonto überwiesen.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann, unabhängig von der Anzahl der Aufenthalte in Deutschland, nur einmal die Reisekosten übernehmen.

Eine Reisekostenpauschale kann ebenfalls für begleitende Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren gewährt werden, sofern sie sich für mindestens sechs Monate gemeinsam mit den Preisträgern in Deutschland aufhalten. Für Kinder zwischen zwei und elf Jahren werden 50% der Pauschale, für Kinder unter zwei Jahren 10% der Pauschale gezahlt. Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt keine zusätzlichen Kosten für den Transport von Gepäck.

Gegen Ende des Forschungsaufenthaltes bittet die Alexander von Humboldt- Stiftung die Preisträger um einen kurzen, informellen Erfahrungsbericht, der auch Informationen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Gastinstitut, über die Kontakte zu anderen Forschungsinstitutionen in Deutschland und im Ausland sowie über die persönlichen Eindrücke der Preisträger und ihrer Familien während des Aufenthaltes in Deutschland enthalten sollte. Vergleiche mit den Verhältnissen im eigenen Land sind von besonderem Interesse. Anregungen zur Gestaltung der Förderprogramme der Alexander von Humboldt-Stiftung sind willkommen.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet auch die wissenschaftlichen Gastgeber in Deutschland, über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Preisträgern zu berichten. Die Erfahrungsberichte sind für die Stiftung wichtig und aufschlussreich, da ausländische Gäste oft genauer beobachten und ihre Urteile dank eines größeren Abstands mit mehr Ausgewogenheit fällen können. Die Berichte werden sorgfältig und vertraulich ausgewertet. Darüber hinaus können sie der Alexander von Humboldt-Stiftung helfen, ihre Programme weiter zu verbessern und so effektiv wie möglich zu gestalten.

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