Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im Internationalen Klimaschutzstipendienprogramm

Die Internationalen Klimaschutzstipendiat*innen der Alexander von Humboldt-Stiftung sind während ihres Deutschlandaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Sofern Sie an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in Deutschland (Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände, Verwaltungen, NGOs etc.) tätig sind, können Sie als Gastgeber*in für Internationale Klimaschutzstipendiat*innen aus einem außereuropäischen Entwicklungs- oder Schwellenland fungieren. Schaffen Sie die Bedingungen, die den Geförderten die Durchführung ihres Vorhabens in Deutschland ermöglichen und vermitteln Sie ihnen die notwendigen Kontakte.

Im Falle einer Förderung unterstützt die Humboldt-Stiftung Ihre Einrichtung mit einem Forschungskostenzuschuss von monatlich 500 Euro (Geistes- und Sozialwissenschaften) bzw. 800 Euro (Natur- und Ingenieurwissenschaften). Welche konkreten Voraussetzungen Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen zu den Internationalen Klimaschutzstipendien.

Ihre Stellungnahme

Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Projektvorhaben mit Ihnen absprechen. Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme dazu und zur Qualifikation der sich bewerbenden Person abgeben können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Projektentwurf
  • Schlüsselpublikationsliste (für Bewerber*innen in der Programmlinie für Postdocs)

Ihre Einschätzung ist für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von entscheidender Bedeutung.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF) und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Laden Sie das in englischer Sprache verfasste Dokument zusammen mit der unterzeichneten Betreuungszusage (DOC) in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich sendet Ihnen der*die Bewerber*in per E-Mail. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Stellungnahme vertraulich.

Das sollten Sie beachten

Der*die Bewerber*in kann den Antrag online erst absenden, wenn Ihre Stellungnahme und die unterzeichnete Betreuungszusage vorliegen. Daher empfehlen wir Ihnen, die benötigten Unterlagen spätestens eine Woche vor dem Bewerbungsschluss am 1. Februar hochzuladen.

Nach der Prüfung und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen durch einen unabhängigen Auswahlausschuss werden Ende Juni die besten Kandidat*innen zu einer mehrtägigen Auswahltagung nach Deutschland eingeladen. Dort können sie im September sich und ihr Projektvorhaben präsentieren. Der Auswahlausschuss entscheidet vor Ort über die Vergabe der Stipendien.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass sich die Stipendiat*innen während des gesamten Förderzeitraums an der Gasteinrichtung in Deutschland aufhalten müssen. Auslandsaufenthalte sind nur im Rahmen eines Europa-Forschungsaufenthalts erlaubt.