Informationen für Gastgeber*innen

Gastgeber*in werden im Internationalen Klimaschutzstipendienprogramm

Die Internationalen Klimaschutzstipendiat*innen der Alexander von Humboldt-Stiftung sind während ihres Deutschlandaufenthalts auf fachliche Betreuung sowie eine Ansprechperson der gastgebenden Institution angewiesen. Sofern Sie an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in Deutschland (Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände, Verwaltungen, NGOs etc.) tätig sind, können Sie als Gastgeber*in für Internationale Klimaschutzstipendiat*innen aus einem außereuropäischen Entwicklungs- oder Schwellenland fungieren. Schaffen Sie die Bedingungen, die den Geförderten die Durchführung ihres Vorhabens in Deutschland ermöglichen und vermitteln Sie ihnen die notwendigen Kontakte.

Im Falle einer Förderung unterstützt die Humboldt-Stiftung Ihre Einrichtung mit einem Forschungskostenzuschuss von monatlich 500 Euro (Geistes- und Sozialwissenschaften) bzw. 800 Euro (Natur- und Ingenieurwissenschaften). Welche konkreten Voraussetzungen Bewerber*innen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der Website oder den Programminformationen zu den Internationalen Klimaschutzstipendien.

Ihre Stellungnahme

Zunächst müssen Bewerber*innen ihr selbstständig ausgearbeitetes Projektvorhaben mit Ihnen absprechen. Damit Sie eine aussagekräftige Stellungnahme dazu und zur Qualifikation der sich bewerbenden Person abgeben können, erhalten Sie Einsicht in deren Bewerbungsunterlagen. Der entsprechende Link dazu geht Ihnen zu, sobald der*die Bewerber*in ihre*seine Bewerbung abgeschickt hat.

Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Expertise am  Fragenkatalog für die Stellungnahme von Gastgeber*innen (PDF) und beantworten die Fragen wenn möglich in der vorgegebenen Reihenfolge. Laden Sie das in englischer Sprache verfasste Dokument in ein für Sie bereitgestelltes Online-Formular hoch. Den Link zu dem Online-Formular erhalten Sie per E-Mail, sobald die sich bewerbende Person ihre Bewerbung abgeschickt hat.

Ihre Einschätzung ist für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von entscheidender Bedeutung. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Stellungnahme vertraulich.

Das sollten Sie beachten

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung erst an die Humboldt-Stiftung übermittelt und bearbeitet werden kann, nachdem Sie das Formular für Gastgebende abgesendet haben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie dieses Formular bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist (1. Februar eines jeden Jahres) an uns online übermitteln.

Bewerber*innen für ein Internationales Klimaschutzstipendium für Postdocs können ihren Forschungsaufenthalt bei zwei Gastgeber*innen planen. Falls der*die Bewerberin den Forschungsaufenthalt an zwei Gastinstituten durchführen möchte, sind separate Stellungnahmen und Forschungsplatzzusagen der beiden Gastinstitute erforderlich. Sofern beide Gastgeber*innen am selben Institut tätig sind, kann die Stellungnahme gemeinsam verfasst werden, muss jedoch von beiden unterzeichnet und hochgeladen werden. Der*Die zweite Gastgeber*in erhält ebenfalls einen Link zu einem Formular für Gastgebende sowie Zugriff auf das abgesendete Bewerbungsformular.

Nach der Prüfung und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen durch einen unabhängigen Auswahlausschuss werden Ende Juni die besten Kandidat*innen zu einer mehrtägigen Auswahltagung nach Deutschland eingeladen. Dort können sie im September sich und ihr Projektvorhaben präsentieren. Der Auswahlausschuss entscheidet vor Ort über die Vergabe der Stipendien.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass sich die Stipendiat*innen während des gesamten Förderzeitraums an der Gasteinrichtung in Deutschland aufhalten müssen. Auslandsaufenthalte sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.