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Stipendium für Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis und Postdocs
Sie sind in Ihrem Herkunftsland – einem außereuropäischen Schwellen- oder Entwicklungsland (siehe Länderliste, PDF) – in Wissenschaft oder Praxis in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz tätig? Dann bewerben Sie sich um ein Internationales Klimaschutzstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung.
Die Humboldt-Stiftung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und eine Vielfalt von Geförderten in allen Bereichen zu erreichen. Weibliche Nachwuchsführungskräfte und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen werden daher nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Im Rahmen des Stipendiums führen Sie als Nachwuchsführungskraft ein einjähriges wissenschaftliches Vorhaben in Deutschland durch, als Postdoc ein langfristiges wissenschaftliches Vorhaben (12–24 Monate). Dieses sollte sich mit der Bekämpfung des Klimawandels, mit Anpassungsstrategien, mit dem Erhalt von Ökosystemen und Biodiversität oder mit der nachhaltigen Nutzung von Meeren und Ozeanen beschäftigen. Auch Nachhaltigkeitsthemen mit Bezug zu natürlichen Ressourcen, ressourcenschonendem Konsum und Stadtentwicklung sind möglich.
Wir vergeben jedes Jahr bis zu 15 Internationale Klimaschutzstipendien an Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis und bis zu fünf an Postdocs. Die Stipendien werden aus Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative finanziert. Diese ist seit dem Jahr 2022 federführend im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angesiedelt. Das Förderprogramm arbeitet dabei mit seinem Gründungsressort, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), sowie dem Auswärtigen Amt zusammen.
Postdocs aus Schwellen- und Entwicklungsländern, deren wissenschaftliche Arbeiten KEINEN BEZUG zum Klimaschutz oder klimarelevantem Ressourcenschutz haben, können sich um ein Georg Forster-Forschungsstipendium bewerben, sofern ihre Forschung Relevanz für die weitere Entwicklung der Herkunftsregion hat. Anderenfalls besteht die Möglichkeit einer Bewerbung für ein Humboldt-Forschungsstipendium. Sollten Ihnen bei der Programmsuche beide Forschungsstipendien angeboten werden, nutzen Sie zur weiteren Orientierung bitte den Programm-Kompass. Hierdurch kann die Beratung Sie bei der Auswahl des Programmes, welches Ihrem Profil am ehesten entspricht, bestmöglich unterstützen.
Unsere Förderung
Das Stipendium ermöglicht Ihnen den wechselseitigen Austausch von Wissen, Methoden und Techniken mit Gastgeber*innen in Deutschland. Dabei finden auch Fragen der praktischen Anwendbarkeit in Ihrem Herkunftsland Berücksichtigung.
Wir bieten Ihnen
- als Nachwuchsführungskraft aus der Praxis ein monatliches Stipendium in Höhe von 2.200 Euro, 2.500 Euro oder 2.700 Euro zuzüglich Nebenleistungen – je nach Ausbildungs- und Karrierestand, als Postdoc ein monatliches Stipendium in Höhe von 2.700 Euro zuzüglich Nebenleistungen
- individuelle Betreuung während Ihres Deutschlandaufenthalts
- zusätzliche finanzielle Unterstützung beispielsweise für mitreisende Partner*innen und Kinder, für Reisekosten, eine Krankenvollversicherung oder einen Deutschkurs
- eine dreiwöchige Einführungsveranstaltung, bei der Sie Kontakte zu den anderen Klimaschutzstipendiat*innen knüpfen sowie Unternehmen, Forschungseinrichtungen und kulturelle Events in Deutschland besuchen
- eine umfangreiche Alumniförderung, insbesondere die Förderung langfristiger Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn
Die Gastgebenden erhalten einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für Vorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Diese Kriterien erfüllen Sie
Als zukünftige Entscheidungsträger*innen und Multiplikator*innen wollen Sie der globalen Herausforderung des Klimawandels im Rahmen grenzüberschreitender internationaler Kooperationen begegnen. Das Internationale Klimaschutzstipendium wendet sich an Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis und Postdocs. Bewerben Sie sich, wenn Sie
- sich mit Fragestellungen des Klimawandels beschäftigen,
- Staatsbürger*in eines außereuropäischen Schwellen- oder Entwicklungslands (siehe Länderliste, PDF) sind und dort Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt haben,
- erste Erfahrungen in Führungspositionen und entsprechende Führungskompetenzen besitzen,
- sehr gute englische und/oder deutsche Sprachkenntnisse besitzen.
Zudem erfüllen Sie als Nachwuchsführungskraft oder Postdoc folgende Kriterien:
Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis
Ihr erster Abschluss (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad) liegt nicht länger als zwölf Jahre zurück (Stichtag ist das Ende der Bewerbungsfrist am 1. Februar)? Sie verfügen zudem über umfangreiche Berufserfahrung – mindestens 24 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist – oder alternativ einen Master-Abschluss eines jeden Faches (oder vergleichbaren akademischen Abschluss) plus mindestens zwölf Monate einschlägige Berufserfahrung mit Bezug zu Klimafragen im Anschluss an den ersten Hochschulabschluss? Dann bewerben Sie sich für das Internationale Klimaschutzstipendium.
Postdocs
Ihr erster Abschluss (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad) liegt nicht länger als zwölf Jahre zurück (Stichtag ist das Ende der Bewerbungsfrist am 1. Februar)? Sie verfügen zusätzlich über eine erfolgreich abgeschlossene Promotion, die zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) nicht länger als vier Jahre zurückliegt, oder schließen Ihre Promotion bis 31. August des Auswahljahres ab? Sie haben zudem bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert? Dann bewerben Sie sich für das Internationale Klimaschutzsstipendium für Postdocs.
So bewerben Sie sich
Zunächst sollten Sie Ihr wissenschaftliches Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit Ihrer gastgebenden Person, die Sie selbst ausgewählt haben, absprechen.
Die Bewerbung erfolgt online über die Homepage der Alexander von Humboldt-Stiftung. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören
- ein Antragsformular mit persönlichen Informationen, einem Motivationsschreiben und einem wissenschaftlichen Vorhaben inklusive einer Kommunikationsstrategie;
- eine ausführliche Stellungnahme inklusive einer Betreuungszusage der gastgebenden Person in Deutschland;
- zwei Referenzschreiben (nicht älter als zwölf Monate) von Personen, die über Ihren beruflichen, persönlichen und/oder akademischen Hintergrund Auskunft geben können.
Im Bewerbungsformular finden Sie die Links, über die die Gastgeber*innen und die Referenzen ihre Stellungnahmen hochladen können. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die ausgewählten Personen. Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns (E-Mail: info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.
Auswahl möglicher Gastgeber*innen
Es gibt zahlreiche Institutionen in Deutschland mit Bezug zum Klimaschutz und/oder klimarelevantem Ressourcenschutz, an denen potenzielle Gastgebende arbeiten. Im Folgenden haben wir eine Auswahl zusammengestellt, wo in den meisten Fällen bereits Klimaschutzstipendiat*innen zu Gast waren. Bei einigen finden Sie als Links auch konkrete Beispiele für wissenschaftliche Vorhaben:
- Beuth Hochschule für Technik Berlin
Fachbereich Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Institut für Botanik und Landschaftsökologie - Freie Universität Berlin
Berlin Centre for Caspian Regional Studies (Maryam Bakhshi)
Fachbereich Rechtswissenschaft
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft – Forschungszentrum für Umweltpolitik - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Fakultät Life Sciences, Department Verfahrenstechnik - Hochschule Osnabrück
Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik - Hochschule Trier
Institut für angewandtes Stoffstrommanagement - Humboldt-Universität zu Berlin
Geographisches Institut
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus
Juristische Fakultät - Technische Universität Berlin
Institut für Ökologie - Technische Universität Clausthal
Clausthaler Umwelttechnik-Institut (CUTEC) - Technische Universität Dresden
Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften
Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten
Institut für Bauklimatik (Pulat Salikhov)
Institut für Energietechnik
Institut für Forstökonomie und Forsteinrichtung
Institut für Internationale Forst- und Holzwirtschaft
Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung - United Nations University Bonn
- Universität Bayreuth
Lehrstuhl für Pflanzenökologie - Universität Bonn
Geographisches Institut
Meteorologisches Institut
Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) (Gabriel Antwi-Boasiako) - Universität Freiburg
Professur für Landespflege
Professur für Waldbau - Universität Göttingen
Geographisches Institut - Universität Hamburg
Forschungsstelle Nachhaltige Umweltentwicklung - Universität Leipzig
Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie - Universität Münster
Institut für Landschaftsökologie, Biosphere-Atmosphere Interaction
Institut für Umwelt- und Planungsrecht (Huihui Liu) - Universität Potsdam
Lehrstuhl für Internationale Politik - Universität Stuttgart
Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft - Universität Tübingen
Institut für Evolution und Ökologie - Universität Wuppertal
Lehrstuhl für Neue Fertigungstechnologien und Werkstoffe (Arne Röttger) - Universität Würzburg
Lehrstuhl für Tierökologie und Tropenbiologie (Ravikash Prasad)
- Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), Bremerhaven
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Deutsches Fernerkundungsdatenzentrum (DFD), Oberpfaffenhofen - Ecologic Institute for International and European Environmental Policy, Berlin
- Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Competence Center Nachhaltigkeit
- Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material- und Küstenforschung
- Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
- Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
- Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Leipzig (Wolke Tobón Niedfeldt, Abdelrhman Mahmoud Shaaban Mohamdeen)
- Institute for Advanced Sustainability Studies e.V. (IASS), Potsdam
- Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden
- Leibniz-Institut für Ostseeforschung, Warnemünde
- Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben
- Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Müncheberg
- Leibniz-Zentrum für Marine Tropenökologie, Bremen (Adam Ceesay)
- Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin
- Max-Planck-Institut für Biogeochemie, Jena
- Museum für Naturkunde – Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung, Berlin (Gilbert Baase Adum)
- NewClimate Institute Berlin
- Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
- Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F), Frankfurt am Main
- Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
- Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim
- adelphi, Berlin (Aída Rocío García)
- A.T. Kearney GmbH, Düsseldorf
- atmosfair, Berlin (Anang Bagus Setiawan)
- Climate Analytics gGmbH, Berlin
- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Bonn
- Ecofys, Köln
- Germanwatch e.V., Bonn
- Öko-Institut e.V., Berlin
- Mercator Institute for China Studies (MERICS), Berlin
- Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU), Berlin (Thi Binh Minh Hoang)
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- Bundesfraktion 90/Die Grünen, Berlin
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Eschborn
- Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e.V., Quakenbrück
- Deutscher Wetterdienst, Offenbach
- International Carbon Action Partnership, Berlin
- International Council on Clean Transportation Europe, Berlin
- SunCoal Industries GmbH, Ludwigsfelde (Shalab Poudyal)
- Thema1 GmbH, Berlin
- Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle, Berlin (Elizabeth Mosqueda, Danira Baigunakova)
Zeitlicher Ablauf für Bewerbung, Auswahl und Stipendium
- Bewerber*in
- Stiftung
- Benachrichtigung
Bewerbungsverfahren | Stipendium |
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Auswahlverfahren
Über die Vergabe der Internationalen Klimaschutzstipendien entscheidet ein Auswahlgremium, bestehend aus Führungskräften aus Wissenschaft und Praxis, die in den relevanten Themenbereichen arbeiten. Die Bewertung erfolgt im Wesentlichen anhand von drei Auswahlkriterien:
- akademischer und beruflicher Werdegang (Zielstrebigkeit, Mobilität, fachliche Qualifikation, Studienerfolg; nur bei promovierten Bewerber*innen: Qualität der Schlüsselpublikationen)
- Führungskompetenzen im Bereich Klimaschutz
- wissenschaftliches Vorhaben (Qualität, Originalität, Innovationskraft, Realisierbarkeit, Relevanz für Klimaschutz, Praxisbezug im Herkunftsland).
Im Auswahlverfahren werden auch die individuellen Lebens- und Bildungswege – auch und gerade mit Blick auf Hürden in der Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit – berücksichtigt.
Das sollten Sie beachten
Bewerbungsschluss ist der 1. Februar eines jeden Jahres.
Der Auswahlausschuss lädt voraussichtlich bis Ende Juni geeignete Kandidat*innen zu einer mehrtägigen virtuellen Auswahltagung ein, die im September stattfindet. Dort können sie sich selbst und ihre wissenschaftlichen Vorhaben präsentieren. Ein unabhängiger Auswahlausschuss entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Bewerber*innen sind an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik gebunden. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich.
Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie bereits von der Humboldt-Stiftung im Rahmen ihrer Stipendien- und Preisprogramme gefördert wurden. In diesem Fall stehen Ihnen unsere Alumniprogramme offen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Fragen & Antworten
Nein, in diesem Fall ist ein englisches Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Bei mehreren Universitätsabschlüssen gilt das Datum des ersten Abschlusses, der einem Bachelor entspricht.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten Leistung, die zur Erlangung des (Bachelor-)Abschlusses erforderlich ist (z.B. letzte Prüfung, Verteidigung der Abschlussarbeit, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Urkunde angegeben.
Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach dem ersten Hochschulabschluss wird das Ende der Bewerbungsfrist der laufenden Auswahlrunde gewertet (1. Februar).
Sollte das Datum des Abschlusses Ihres ersten Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Als Referenzdatum für die 12-Jahres-Grenze gilt das Enddatum der Bewerbungsfrist. Bei Fragen oder Unklarheiten senden Sie uns bitte zunächst Ihren Lebenslauf, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Sofern Sie noch nicht über ausreichend Berufserfahrung in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz verfügen (mindestens 24 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist), können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie alternativ einen Master-Abschluss eines jeden Faches (oder vergleichbaren akademischen Abschluss) plus mindestens 12 Monate einschlägige Berufserfahrung mit Bezug zu Klimafragen im Anschluss an den ersten Hochschulabschluss vorweisen können. Für ein Internationales Klimaschutzstipendium für Postdocs können Sie sich bewerben, wenn Sie eine Promotion oder einen vergleichbaren akademischen Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent) in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz vorweisen können; der Abschluss der Promotion darf zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) nicht länger als vier Jahre zurückliegen oder muss bis 31. August des Auswahljahres erfolgt sein.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Müttern werden für jedes nach dem ersten Hochschulabschluss geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Sie sind regulär antragsberechtigt, wenn Ihr erster Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist maximal zwölf Jahre zurückliegt. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal mögliche Zeitspanne zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf sechs Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie diese immer in unserem Antragsformular an.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Sie sind regulär antragsberechtigt, wenn Ihr erster Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) maximal zwölf Jahre zurückliegt. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese maximal mögliche Zeitspanne zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf sechs Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung des bisherigen Werdegangs bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben. Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihres bisherigen Werdegangs einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung des bisherigen Werdegangs bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihres bisherigen Werdegangs einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Chancengerechtigkeit und Vielfalt sind wichtige Grundpfeiler der Förderpolitik der Humboldt-Stiftung. Falls Karrierewege durch persönliche oder strukturell bedingte Einschränkungen beeinträchtigt wurden, z.B. erschwerte Studien- bzw. Forschungsbedingungen, geschlechtsspezifische Benachteiligung oder kulturbedingte Mobilitätshindernisse, geben Sie diese bitte an, damit derlei Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.
Die Stellungnahme der Humboldt-Stiftung zur Chancengerechtigkeit und entsprechende Leistungen finden Sie unter Chancengleichheit für Forscher*innen.
Ziel des Programms ist es, Nachwuchsführungskräften aus der Praxis und Postdocs aus außereuropäischen Entwicklungs- und Schwellenländern zu ermöglichen, nach Deutschland zu kommen, um hier ein wissenschaftliches Vorhaben durchzuführen. Der Lebens- und / oder Arbeitsmittelpunkt zum Zeitpunkt der Bewerbung muss daher in einem außereuropäischen Entwicklungs- oder Schwellenland liegen (s. ausführliche Länderliste, PDF).
Antragsberechtigte müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt insgesamt für mindestens 12 der letzten 18 Monate vor dem Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar eines jeden Jahres) in einem außereuropäischen Entwicklungs- oder Schwellenland gehabt haben. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten 18 Monaten mehr als 6 Monate unabhängig von ihrem Aufenthaltsort ihren Lebensunterhalt mit Finanzierung durch deutsche Institutionen bestritten oder in diesem Zeitraum an einer Einrichtung in Deutschland ein Promotionsvorhaben bearbeitet oder studiert haben.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Nein, in solchen Fällen ist eine Bewerbung für ein Internationales Klimaschutzstipendium nicht möglich. In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Bewerber*innen müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, soweit sie für die erfolgreiche Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens erforderlich sind. Ansonsten müssen gute englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (Nachweis durch Sprachzeugnis (DOC) erforderlich).
Als Gastgeber*in können Personen fungieren, die an öffentlichen und privaten Einrichtungen in Deutschland (Universitäten, Forschungsinstitute, öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Ministerien, Unternehmen, etc.) tätig sind und Ihnen eine Betreuungszusage für den geplanten Aufenthalt in Deutschland geben können. Um eine Betreuung gewährleisten zu können, muss der*die Gastgeber*in über einen fachlichen Bezug zu Ihrem geplanten wissenschaftlichen Vorhaben verfügen und Ihnen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können. Sofern der*die Gastgeber*in nicht autorisiert ist, einen Arbeits- oder Forschungsplatz zur Verfügung zu stellen, muss die Betreuungszusage von dem*der Vorgesetzten (z.B. Geschäftsführer*in oder Institutsleitung) unterschrieben werden.
Personen, mit denen man in einer engen persönlichen Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) steht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*in gewählt werden.
Die Wahl der*s Gastgeber*in in Deutschland ist frei und muss eigenständig durch den*die Bewerber*in erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche nach einem*r Gastgeber*in an. Erste Informationen zu Institutionen in Deutschland, an denen potenzielle Gastgebende arbeiten, finden Sie in unseren Tipps für die Gastgebersuche sowie in der Projektdatenbank der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, dem GERiT – German Research Institutions, dem Klimanavigator und der Linkliste des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung. Wir empfehlen, so früh wie möglich mit der Suche nach passenden Gastgeber*innen zu beginnen.
Die Hauptaufgabe von Gastgeber*innen besteht darin, die Bedingungen zu schaffen, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens in Deutschland erforderlich sind, und Ihnen notwendige Kontakte zu weiteren Kooperationspartnern oder Institutionen zu vermitteln. Die Rolle der Gastgeber*innen kann je nach individuellem Bedarf von einem regelmäßigen Kontakt bis hin zu einer engen Zusammenarbeit variieren.
Selbstverständlich können Sie während Ihres Aufenthaltes mit anderen Partnern, Institutionen, etc. in Deutschland kooperieren. Es kann aber offiziell nur eine*n Gastgeber*in geben.
Als Bewerber*in für ein Internationales Klimaschutzstipendium für Postdocs können Sie Ihren Forschungsaufenthalt bei zwei Gastgeber*innen planen. Sollten die Gastgeber*innen an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen tätig sein, sind zwei separate Gastgeberstellungnahmen und Betreuungszusagen erforderlich.
Gastgeber*innen erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für wissenschaftliche Vorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Nein, das Stipendium dient nicht dazu, dass Mitarbeiter*innen von Institutionen in deren deutschen Hauptgeschäftssitzen oder Niederlassungen arbeiten können. Bewerber*innen, deren wissenschaftliches Vorhaben ein Inhouse-Training beinhaltet, haben daher in der Regel nur geringe Erfolgsaussichten.
Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Nein, das Internationale Klimaschutzstipendium wird zur Durchführung eines wissenschaftlichen Vorhabens in Kooperation mit einem*r Gastgeber*in in Deutschland verliehen. Es dient nicht zur (teilweisen) Durchführung einer Promotion oder eines Studiums in Deutschland. Die Stipendiat*innen verpflichten sich dazu, sich während des Förderzeitraums voll dem Stipendienzweck zu widmen.
Wer ein weiterführendes Studium, eine Promotion oder eine sonstige Ausbildung in Deutschland absolvieren möchte, sollte sich in den Programmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder anderer Förderorganisationen bewerben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Stipendiat*innen während des Förderzeitraums außerhalb Deutschlands tätig sein, wenn dies für die Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens (beispielsweise für Feldforschung, Archivbesuche, Experimente an spezifischen Einrichtungen und Kooperationen mit anderen Einrichtungen) oder aus persönlichen oder organisatorischen Gründen (zum Beispiel familiäre Pflichten, gesundheitliche Aspekte) erforderlich ist.
Voraussetzung für die Durchführung von Aufenthalten außerhalb Deutschlands ist, dass das wissenschaftliche Vorhaben mindestens sechs Monate am Gastinstitut in Deutschland durchgeführt wird.
Stipendiat*innen der Programmlinie für Nachwuchsführungskräfte aus der Praxis können für maximal drei Monate außerhalb Deutschlands an ihrem Vorhaben tätig sein (nur außerhalb der Monate, in denen Pflichtveranstaltungen geplant sind). Stipendiat*innen der Programmlinie für Postdocs können bis zu 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamt-Förderzeitraums außerhalb Deutschlands gefördert werden (nur außerhalb der Monate, in denen Pflichtveranstaltungen geplant sind).
Führen Stipendiat*innen ihren Auslandaufenthalt im europäischen Ausland durch, können sie dafür zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Durchführung von Forschungsaufenthalten außerhalb Deutschlands unmittelbar am Anfang oder am Ende des Forschungsaufenthalts ist in der Regel nicht möglich, um die Integration bzw. den erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Vorhabens am Gastinstitut nicht zu gefährden.
Nebeneinkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bzw. Stipendien im betreffenden Land des Forschungsaufenthalts außerhalb Deutschlands sind anzugeben und müssen in der Regel auf die Stipendienzahlung angerechnet werden.
Sofern die Anreise nicht vom Heimatinstitut übernommen wird, zahlt die Humboldt-Stiftung eine einmalige Reisekostenpauschale für die An- und Abreise. Reisekosten für Familienangehörige können leider nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.
Ja. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. Februar eines jeden Jahres online eingegangen sein.
Jedes Jahr findet eine Auswahlrunde in diesem Programm statt, die mit einer Auswahltagung endet. An dieser nehmen die Interview-Kandidat*innen virtuell teil.
Die Stipendienhöhe sowie Informationen über mögliche Nebenleistungen entnehmen Sie bitte den Programminformationen:
Das Stipendium ermöglicht Nachwuchsführungskräften aus der Praxis einen einjährigen Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung eines wissenschaftlichen Vorhabens und Postdocs die Durchführung langfristiger wissenschaftlicher Vorhaben (12-24 Monate) in Deutschland.
Folgender zeitlicher Ablauf ist für alle verbindlich:
Januar - Februar 2026: | Deutsch-Intensivsprachkurs in Deutschland (optional) |
März 2026: | Dreiwöchiges Einführungsseminar an verschiedenen Orten in Deutschland |
April 2026 – Februar 2027: | Durchführung der wissenschaftlichen Vorhaben |
Juni 2026: | Jahrestagung der Stiftung mit Empfang durch den Bundespräsidenten (optional) |
Herbst 2026: | Zweiwöchige Studienreise durch Deutschland |
Januar/Februar 2027: | Abschlussseminarwoche mit Empfang in Berlin |
Für Postdocs anschließend: Fortführung des wissenschaftlichen Vorhabens für die beantragte Förderdauer, individuelle Fortbildungen und Teilnahmen an Programmveranstaltungen der Stiftung (optional)
Der Deutsch-Intensivsprachkurs kann nur unmittelbar vor Beginn des Stipendiums wahrgenommen werden.
Es gibt keine Verpflichtung an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Humboldt-Stiftung rät allen Stipendiaten*innen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen jedoch, an dem zweimonatigen Intensiv-Sprachkurs teilzunehmen.
Nein. Das Stipendium muss gemäß den zeitlichen Vorgaben des Programms wie weiter oben dargestellt angetreten werden.
Die Humboldt-Stiftung begrüßt ausdrücklich die Begleitung der Geförderten durch ihre Partner*innen und Kinder und unterstützt dies mithilfe von Familienzulagen zusätzlich zum Stipendium, sofern diese die Geförderten für mehr als drei Monate nach Deutschland begleiten.
Weitere Leistungen für Alleinerziehende- und Familien finden Sie in den FAQ für Wissenschaftlerinnen und Familien.
Im Motivationsschreiben sollten Sie darlegen, was Sie als Nachwuchsführungskraft im Klimabereich qualifiziert. Außerdem sollten Sie Ihre persönlichen und beruflichen Ziele erläutern, die Sie mithilfe des Stipendiums erreichen möchten.
Sie müssen Ihr Vorhaben selbstständig ausarbeiten und vor Abgabe der Bewerbung mit Ihrem*Ihrer Gastgeber*in in Deutschland absprechen. Nähere Informationen zum Vorhaben und was es beinhalten soll, finden Sie im Antragsformular.
Bitten Sie zwei Personen um Referenzschreiben, die über Ihren beruflichen, akademischen und persönlichen Hintergrund sowie über Ihre Führungskompetenzen fundiert Auskunft geben können, z.B.
- Ihre*n derzeitige*n Vorgesetzte*n / Mentor*in
- frühere Vorgesetzte / Betreuer*innen
Bewerber*innen in der Programmlinie für Postdocs sind gebeten, ein Referenzschreiben von der Person anzufordern, die die Promotion betreut hat. Das weitere Referenzschreiben sollte nach Möglichkeit ein*e Wissenschaftler*in außerhalb des eigenen Instituts erstellen. Dieses soll fundiert Auskunft zur fachlichen Qualifikation und über das Führungspotential der*des Bewerbenden geben.
Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme der*s Gastgeber*in zählt nicht als Referenzschreiben.
Nach der Bewerbungsfrist ist es leider nicht mehr möglich, eine Bewerbung online abzusenden. Eine Bewerbung auf anderem Wege ist in diesem Programm grundsätzlich nicht möglich.
Sie können Ihre Bewerbung nur ein einziges Mal online absenden. Allerdings ist es möglich, Ihre Bewerbung vor dem Absenden beliebig oft zwischenzuspeichern. Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihre Bewerbung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. Februar eines jeden Jahres vollständig der Humboldt-Stiftung vorliegen muss. Bewerbungen, die grob unvollständig sind, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
Der*Die Gastgeber*in lädt die Stellungnahme sowie die Betreuungszusage selbst in einem geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Einen individuellen Link zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diesen Link so früh wie möglich an Ihre*n Gastgeber*in. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich. Bitte weisen Sie Ihre*n Gastgeber*in auf unseren Fragenkatalog für Gastgeber*innen (PDF) und das Formular für die Betreuungszusage hin.
Referenzen laden ihre Referenzschreiben selbst in einem geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Individuelle Links zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diese Links so früh wie möglich an die benannten Personen. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.
Referenzschreiben sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwölf Monate sein.
Zeugnisse auf Englisch, Deutsch, Französisch, Latein, Spanisch oder Italienisch müssen nicht beglaubigt werden. Haben Sie Zeugnisse in anderen Sprachen, müssen Sie beglaubigte Übersetzungen einreichen. Die Beglaubigungen der Übersetzungen können zum Beispiel von einem Übersetzungsbüro vorgenommen werden.
Der Abschluss der Promotion muss bis 31. August des jeweiligen Auswahljahres erfolgt sein. Gleichzeitig darf der erste Hochschulabschluss nicht länger als zwölf Jahre zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) zurückliegen. Eine Förderung während der Promotion ist nicht möglich.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion gilt das Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar eines jeden Jahres).
Zeiten, in denen Sie Ihre Tätigkeit nach der Promotion aufgrund von Kinderbetreuung, von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder aufgrund von Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Müttern werden für jedes nach der Promotion geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der 12-Jahres-Grenze für den Abschluss Ihres ersten Hochschulabschlusses zur Bewerbungsfrist auch unsere FAQs „Welche Rolle spielen Kindererziehungszeiten bei der Antragstellung?“ und "Welche weiteren Ausfallzeiten spielen bei der Antragstellung eine Rolle?".
Bei Fragen hierzu senden Sie uns bitte zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Das Internationale Klimaschutzstipendienprogramm richtet sich an Nachwuchsführungskräfte aus außereuropäischen Schwellen- und Entwicklungsländern, die in den Bereichen Klimaschutz und klimarelevanter Ressourcenschutz in ihren Heimatländern praxisorientiert oder wissenschaftlich arbeiten. Es folgt einem verbindlichen Zeitplan mit Fortbildungskomponenten (s. Frage: „Wie ist der zeitliche Ablauf des Stipendiums?“). Das Humboldt-Forschungsstipendienprogramm empfiehlt sich eher für grundlagenorientierte Forschungsvorhaben, wohingegen das Georg Forster-Forschungsstipendienprogramm auf Wissenschaftler*innen aus Entwicklungs- und Schwellenländern abzielt, die ein entwicklungsrelevantes Forschungsvorhaben durchführen möchten. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Für Postdocs besteht im zweiten Förderjahr die Möglichkeit einer Aufteilung in bis zu zwei weitere Teilaufenthalte mit einer jeweiligen Mindestaufenthaltszeit von drei Monaten.
Ihrer Bewerbung müssen Sie ein bis drei Schlüsselpublikationen beigefügen. Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Optional dürfen zusätzlich veröffentlichte Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen eingereicht werden). Falls Sie der Bewerbung Ihre unveröffentlichte Dissertation als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren hoch.
Bitte prüfen Sie vor dem Hochladen die Richtigkeit der Angaben in Ihren Publikationslisten (vollständige Publikationsliste, Liste der Schlüsselpublikationen), insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge und Vollständigkeit der Angaben zu den Autor*innen, der Titel der Publikationen und der Publikationsorgane! Unrichtige Angaben können zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führen.
Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Bitte geben Sie eingereichte Publikationen ohne Nennung der Zeitschrift/des Verlages auf Ihrer Publikationsliste an. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigefügt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigefügt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Sie dürfen Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation auflisten, auch wenn Sie diese noch nicht bei einem Verlag eingereicht haben. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei.
Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Bewerber*innen, die bereits promoviert sind bzw. derzeit promovieren, müssen mindestens eine Schlüsselpublikation angeben. Maximal dürfen drei Schlüsselpublikationen aufgelistet werden. Überzählige Schlüsselpublikationen werden ohne Rücksprache von der Geschäftsstelle unkenntlich gemacht.
Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar (vgl. Muster Schlüsselpublikationsliste). Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.
Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Die unveröffentlichte Dissertation darf jedoch nicht in der vollständigen Publikationsliste aufgelistet werden. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster Vollständige Publikationsliste). Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Autoren auf der Publikationsliste mit der Reihenfolge der Autoren auf der eingereichten Publikation übereinstimmt. Die Änderung der Reihenfolge verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) und es können Sanktionen verhängt werden. Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.
Ja, kurz nachdem Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Eingang weiterer Unterlagen kann aufgrund der hohen Antragszahlen nicht separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Bewerbung fehlen.
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen entscheidet ein unabhängiger Auswahlausschuss, welche Personen zur mehrtägigen Auswahltagung virtuell eingeladen werden. Dieser Auswahlausschuss setzt sich aus internationalen Führungskräften aus Wissenschaft und Praxis mit Bezug zu klimarelevanten Fragen zusammen und entscheidet am Ende der Auswahltagung über die Stipendienvergaben. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.
Auf der Auswahltagung sind die Bewerber*innen gebeten, ihr wissenschaftliches Vorhaben in einem Kurzvortrag dem Auswahlgremium und den Mitbewerber*innen zu präsentieren. Es schließen sich Fragen des Auswahlausschusses zum Vorhaben an. Außerdem stellen sich die Kandidat*innen dem Auswahlausschuss in Einzelinterviews vor. Das Interview wird auf Englisch oder wahlweise auf Deutsch geführt. Die Fragen des Auswahlausschusses konzentrieren sich primär auf Ihren beruflichen oder akademischen Hintergrund, Ihre fachliche Kompetenz, Ihr Interesse an Deutschland, Ihre Karrierepläne sowie die Bedeutung, die das Stipendium für Ihre weitere berufliche Laufbahn haben würde.
In jeder Auswahlrunde werden die aus Sicht des Auswahlausschusses Besten für die Vergabe eines Stipendiums ausgewählt. Die Bewilligung oder Ablehnung einer Bewerbung ist auch immer direkt von der Qualifikation der Mitbewerber*innen abhängig.
Die Bewerber*innen, die nicht zur Auswahltagung eingeladen werden, und deren Gastgeber*innen erhalten im Juni oder Juli eine Ablehnungsmitteilung.
Auf Anfrage (formlos per E-Mail) teilen wir gerne die Gründe mit, die zur Ablehnung geführt haben. Diese Mitteilung erhält auch Ihr*e Gastgeber*in. Angesichts der Vielzahl an Bewerbungen dauert es normalerweise etwa vier bis sechs Wochen bis zum Versand dieser Mitteilung.
In den zurückliegenden Jahren waren etwa 25% bis 30% der Bewerbungen erfolgreich.
Im Mittelpunkt des Auswahlverfahrens stehen Ihr bisheriger akademischer und beruflicher Werdegang und Ihre Leistungen, Ihre Führungserfahrung(en) sowie die Angaben zu Führungskompetenzen und Zukunftspotential in den Referenzschreiben. Des Weiteren bewerten die Ausschussmitglieder auch die Qualität, Originalität, Innovationskraft und Relevanz Ihres wissenschaftlichen Vorhabens für Fragen des Klimawandels sowie die darauf aufbauenden Kooperationsmöglichkeiten mit Ihrem*Ihrer Gastgeber*in.
Für bereits promovierte bzw. derzeit promovierende Bewerber*innen spielen darüber hinaus die wissenschaftliche Qualifikation (Qualität der angegebenen Schlüsselpublikationen) sowie das Innovationspotential des wissenschaftlichen Vorhabens eine zentrale Rolle. Insbesondere Bewerber*innen, die sich mit dem Abschluss ihrer Dissertation bewerben, sollten darauf achten, dass die wichtigsten Ergebnisse der Dissertation (bzw. der Schlüsselpublikationen) bereits publiziert bzw. zur Publikation angenommen sind.
Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer beruflichen bzw. wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.
Kooperationspartner
- Auswärtiges Amt
- Internationale Klimaschutzinitiative
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
- Centre for International Postgraduate Studies of Environmental Management (CIPSEM), TU Dresden
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
- RENAC - The Renewables Academy AG