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Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Es sind zurzeit leider keine Bewerbungen in diesem Programm möglich. Die nächste Bewerbungsrunde startet voraussichtlich am 15. August 2023. Wenn Sie sich bereits jetzt registrieren, werden Sie von uns automatisch per E-Mail über den Beginn der nächsten Bewerbungsrunde informiert.
Stipendium für Nachwuchsführungskräfte und Postdocs
Sie sind in in Ihrer Heimat – einem außereuropäischen Schwellen- oder Entwicklungsland (siehe Länderliste, PDF) – in Wissenschaft oder Praxis in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz tätig? Dann bewerben Sie sich um ein Internationales Klimaschutzstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung.
Im Rahmen des Stipendiums führen Sie als Nachwuchsführungskraft ein einjähriges forschungsnahes Projekt in Deutschland durch, als Postdoktorand*in ein langfristiges wissenschaftliches Vorhaben (12–24 Monate). Dieses sollte sich mit der Bekämpfung des Klimawandels, mit Anpassungsstrategien, mit dem Erhalt von Ökosystemen und Biodiversität oder mit der nachhaltigen Nutzung von Meeren und Ozeanen beschäftigen. Auch Nachhaltigkeitsthemen mit Bezug zu natürlichen Ressourcen, ressourcenschonendem Konsum und Stadtentwicklung sind möglich.
Wir vergeben jedes Jahr bis zu 15 Internationale Klimaschutzstipendien an Nachwuchsführungskräfte und bis zu fünf an Postdoktorand*innen. Die Stipendien werden aus den Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative finanziert. Diese ist seit dem Jahr 2022 federführend im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angesiedelt. Das Förderprogramm arbeitet dabei mit seinem Gründungsressort, dem Bundesumweltministerium (BMUV), sowie dem Auswärtigen Amt zusammen.
Unsere Förderung
Das Stipendium ermöglicht Ihnen den wechselseitigen Austausch von Wissen, Methoden und Techniken mit Gastgeber*innen in Deutschland, bei dem auch Fragen der praktischen Anwendbarkeit in Ihrem Herkunftsland Berücksichtigung finden.
Wir bieten Ihnen
- als Nachwuchsführungskraft ein monatliches Stipendium von 2.170 Euro, 2.470 Euro oder 2.670 Euro – je nach Ausbildungs- und Karrierestand, als Postdoktorand*in ein monatliches Stipendium von 2.670 Euro
- individuelle Betreuung während Ihres Deutschlandaufenthalts
- zusätzliche finanzielle Unterstützung beispielsweise für mitreisende Familienmitglieder, für Reisekosten, eine Krankenvollversicherung oder einen Deutschkurs
- eine dreiwöchige Einführungsveranstaltung, bei der Sie Kontakte zu den anderen Klimaschutzstipendiat*innen knüpfen und Unternehmen, Forschungseinrichtungen und kulturelle Events in Deutschland besuchen
- eine umfangreiche Alumniförderung, insbesondere die Förderung langfristiger Kontakte mit den Kooperationspartnern in Deutschland während Ihrer gesamten beruflichen Karriere
Gastinstitute erhalten einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für Vorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Diese Kriterien erfüllen Sie
Als zukünftige Entscheidungsträger*innen und Multiplikator*innen wollen Sie der globalen Herausforderung des Klimawandels im Rahmen grenzüberschreitender internationaler Kooperationen begegnen. Das Internationale Klimaschutzstipendium wendet sich an Nachwuchsführungskräfte und Postdoktorand*innen. Bewerben Sie sich, wenn Sie
- sich mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen oder rechtliche, wirtschaftliche, gesundheitsbezogene oder gesellschaftliche Aspekte des Klimawandels adressieren,
- Staatsbürger*in eines außereuropäischen Schwellen- oder Entwicklungslands (siehe Länderliste, PDF) sind und dort Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt haben,
- erste Erfahrungen in Führungspositionen und entsprechende Führungskompetenzen besitzen,
- sehr gute englische und/oder deutsche Sprachkenntnisse besitzen.
Zudem erfüllen Sie als Nachwuchsführungskraft oder Postdoktorand*in folgende Kriterien:
Nachwuchsführungskräfte
Ihr erster Abschluss (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad) liegt nicht länger als 12 Jahre zurück (Stichtag ist das Ende der Bewerbungsfrist am 1. Februar)? Sie verfügen zudem über umfangreiche Berufserfahrung – mindestens 48 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist ? Dann bewerben Sie sich für das Internationale Klimaschutzstipendium.
Postdocs
Ihr erster Abschluss (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Grad) liegt nicht länger als 12 Jahre zurück (Stichtag ist das Ende der Bewerbungsfrist am 1. Februar)? Sie verfügen zusätzlich über eine erfolgreich abgeschlossene Promotion, die zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) nicht länger als vier Jahre zurückliegt, oder schließen Ihre Promotion bis 31. August des Auswahljahres ab? Sie haben zudem bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert? Dann bewerben Sie sich für das Internationale Klimaschutzsstipendium für Postdoktorand*innen.
So bewerben Sie sich
Zunächst sollten Sie die Einzelheiten Ihres forschungsnahen Vorhabens bereits vor der Antragstellung mit Ihrem*Ihrer selbst ausgewählten wissenschaftlichen Gastgeber*in absprechen.
Bitte reichen Sie die notwendigen Dokumente für Ihre Bewerbung ausschließlich online bei der Alexander von Humboldt-Stiftung ein:
- forschungsnahes Vorhaben: Skizzieren Sie Ihr eigenständig entwickeltes Vorhaben, das Sie mit dem*der vorgesehenen Gastgeber*in abgesprochen haben. Bedenken Sie, das folgende Kriterien bei der Auswahl von Bedeutung sind: überzeugende Wahl der Methoden, klare Fokussierung und Realisierbarkeit, Relevanz für die Bereiche Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz, Durchführbarkeit an der gewählten Gasteinrichtung, Realisierbarkeit der Kommunikationsstrategie.
- ausführliche Stellungnahme einschließlich Betreuungszusage von Ihrem*Ihrer Gastgeber*in in Deutschland
- zwei Referenzschreiben (nicht älter als 12 Monate) von Personen, die über Ihren beruflichen, persönlichen und/oder akademischen Hintergrund Auskunft geben können
Im Onlinebewerbungsformular finden Sie die Links, über die Referenzen und Gastgeber*innen ihre Gutachten hochladen können. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die ausgewählten Wissenschaftler*innen. Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns (E-Mail: info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.
Zeitlicher Ablauf für Bewerbung, Auswahl und Stipendium
- Bewerber*in
- Stiftung
- Benachrichtigung
Bewerbungsverfahren | Stipendium |
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Auswahlverfahren
Ein aus 15 Wissenschaftler*innen aus Deutschland und außereuropäischen Schwellen- und Entwicklungsländern bestehendes Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Internationalen Klimaschutzstipendien. Die Bewertung erfolgt im Wesentlichen anhand von drei Auswahlkriterien:
- akademischer und beruflicher Werdegang (Zielstrebigkeit, Mobilität, fachliche Qualifikation, Studienerfolg; nur bei promovierten Bewerber*innen: Qualität der Schlüsselpublikationen)
- Führungskompetenzen im Bereich Klimaschutz
- wissenschaftliches Vorhaben (Qualität, Originalität, Realisierbarkeit, Relevanz für Klimaschutz, Praxisbezug im Herkunftsland).
Das sollten Sie beachten
Bewerbungsschluss ist der 1. Februar eines jeden Jahres.
Der Auswahlausschuss lädt voraussichtlich bis Ende Juni geeignete Kandidat*innen zu einer mehrtägigen virtuellen Auswahltagung ein. Dort können sie im September ihr Projektvorhaben präsentieren. Ein unabhängiges Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie bereits von der Humboldt-Stiftung gefördert wurden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Fragen & Antworten
Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Im Falle von mehreren Universitätsabschlüssen gilt das Datum des ersten Abschlusses, der einem Bachelor entspricht.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten Leistung, die zur Erlangung des (Bachelor-)Abschlusses erforderlich ist (z.B. letzte Prüfung, Verteidigung der Abschlussarbeit, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Urkunde angegeben.
Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach dem ersten Hochschulabschluss wird das Enddatum der Bewerbungsfrist der laufenden Auswahlrunde gewertet (1. Februar).
Sollte das Datum des Abschlusses Ihres ersten Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) mehr als zwölf Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Als Referenzdatum für die 12-Jahres-Grenze gilt das Datum der Bewerbungsfrist. Sofern diese Grenze nur geringfügig überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Sofern Sie noch nicht über ausreichend Berufserfahrung in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz verfügen (mindestens 48 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung), können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie einen weiteren akademischen oder professionellen Abschluss in den oben genannten Bereichen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorweisen können. Für ein Internationales Klimaschutzstipendium für Postdoktorand*innen können Sie sich bewerben, wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Promotion oder einen vergleichbaren akademischen Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent) in den Bereichen Klimaschutz oder klimarelevanter Ressourcenschutz vorweisen können; der Abschluss der Promotion darf zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) nicht länger als vier Jahre zurückliegen oder muss bis 31. August des Auswahljahres erfolgt sein.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Müttern werden für jedes nach dem ersten Hochschulabschluss geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Sie sind regulär antragsberechtigt, wenn Ihr erster Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist maximal 12 Jahre zurückliegt. Anerkannte Kindererziehungszeiten bewirken, dass sich diese maximal mögliche Zeitspanne zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung solcher Ausfallzeiten ist möglich. Bitte geben Sie diese immer in unserem Antragsformular an.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Sie sind regulär antragsberechtigt, wenn Ihr erster Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) maximal 12 Jahre zurückliegt. Anerkannte Ausfallzeiten bewirken, dass sich diese maximal mögliche Zeitspanne zur Einreichung eines Antrags entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung ist auf 6 Jahre begrenzt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung des bisherigen Werdegangs bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben. Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihres bisherigen Werdegangs einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ja, da die Bewertung des bisherigen Werdegangs bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihr weiteres Studium nach dem ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen haben.
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.
Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihres bisherigen Werdegangs einfließen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.
Ziel des Programms ist es, Nachwuchsführungskräften aus außereuropäischen Entwicklungs- und Schwellenländern zu ermöglichen, nach Deutschland zu kommen, um hier ein wissenschaftliches Vorhaben durchzuführen. Der Lebens- und / oder Arbeitsmittelpunkt zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte daher in einem außereuropäischen Entwicklungs- oder Schwellenland liegen (s. ausführliche Länderliste, PDF).
Antragsberechtigte müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt insgesamt für mindestens 12 der letzten 18 Monate vor Bewerbungseingang in einem außereuropäischen Entwicklungs- oder Schwellenland gehabt haben. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten 18 Monaten mehr als 6 Monate unabhängig von ihrem Aufenthaltsort ihren Lebensunterhalt mit Finanzierung durch deutsche Institutionen bestritten oder in diesem Zeitraum an einer Einrichtung in Deutschland ein Promotionsvorhaben bearbeitet oder studiert haben.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Nein, eine Bewerbung für ein Internationales Klimaschutzstipendium ist nicht möglich. In Zweifelsfällen senden Sie uns zunächst nur Ihren lückenlosen Lebenslauf, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Bewerber müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, soweit sie für die erfolgreiche Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens erforderlich sind. Ansonsten müssen gute englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (Nachweis durch Sprachzeugnis (DOC) erforderlich).
Als Gastgeber*in können Personen fungieren, die an öffentlichen und privaten Einrichtungen in Deutschland (Universitäten, Forschungsinstitute, öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Ministerien, Unternehmen, etc.) tätig sind und Ihnen eine Betreuungszusage für den geplanten Aufenthalt in Deutschland anbieten. Um eine Betreuung gewährleisten zu können, muss der*die Gastgeber*in über einen fachlichen Bezug zu Ihrem geplanten wissenschaftlichen Vorhaben verfügen und Ihnen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können. Sofern der*die Gastgeber*in nicht autorisiert ist, einen Arbeits- oder Forschungsplatz zur Verfügung zu stellen, muss die Betreuungszusage von dem*der Vorgesetzten (z.B. Geschäftsführer*in oder Institutsleitung) unterschrieben werden.
Personen, mit denen man in einer engen persönlichen Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) steht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*in gewählt werden.
Die Wahl der*s Gastgeber*in in Deutschland ist frei und muss eigenständig durch den*die Bewerber*in erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche nach einem*r Gastgeber*in an. Erste Informationen zu möglichen Gastinstitutionen in Deutschland finden Sie in unseren Tipps für die Gastgebersuche sowie in der Projektdatenbank der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, dem GERiT – German Research Institutions, dem Klimanavigator und der Linkliste des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung.
Die Hauptaufgabe der*s Gastgeber*in besteht darin, die Bedingungen zu schaffen, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens in Deutschland erforderlich sind und Ihnen notwendige Kontakte zu weiteren Kooperationspartnern oder Institutionen zu vermitteln. Die Rolle der Gastgeber*innen kann je nach den Erfordernissen des wissenschaftlichen Vorhabens von einem regelmäßigen Kontakt bis hin zu einer engen Zusammenarbeit variieren.
Selbstverständlich können Sie während Ihres Aufenthaltes mit anderen Partnern, Institutionen, etc. in Deutschland kooperieren. Es kann aber offiziell nur eine*n Gastgeber*in geben.
Als Bewerber*in für ein Internationales Klimaschutzstipendium für Postdoktorand*innen können Sie Ihren Forschungsaufenthalt bei zwei Gastgeber*innen durchführen. Sollten die Gastgeber*innen an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen tätig sein, sind separate Gastgeberstellungnahmen und Betreuungszusagen erforderlich.
Gastgeber*innen erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von monatlich 800 Euro für wissenschaftliche Vorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 500 Euro für Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Nein, das Stipendium dient nicht dazu, dass Mitarbeiter*innen von Institutionen in deren deutschen Hauptgeschäftssitzen oder Niederlassungen arbeiten können. Bewerber*innen, deren Projektvorhaben ein Inhouse-Training beinhaltet, haben daher in der Regel nur geringe Erfolgsaussichten.
Nein, eine gleichzeitige Bewerbung in mehreren Stipendienprogrammen bzw. im Sofja Kovalevskaja-Preisprogramm ist ausgeschlossen. Nach einer Ablehnung ist die Bewerbung in einem anderen Programm jedoch möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Nein, das Internationale Klimaschutzstipendium wird zur Durchführung des mit dem*r Gastgeber*in abgestimmten wissenschaftlichen Vorhabens verliehen. Auch dient es nicht zur (teilweisen) Durchführung einer Promotion. Die Stipendiat*innen verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums dazu, sich während des Förderzeitraumes voll dem Stipendienzweck zu widmen.
Hochschulabsolvent*innen, die ein weiterführendes Studium, eine Promotion oder einen Ausbildungsaufenthalt in Deutschland absolvieren möchten, sollten sich in den Programmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder anderer Förderorganisationen bewerben.
Stipendiat*innen können während des Förderzeitraums an Einrichtungen im europäischen Ausland forschen, wenn dies für die Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens erforderlich ist. Die Gesamtdauer des Europa-Aufenthalts darf 1 bis maximal 2 Monate (für Nachwuchsführungskräfte) bzw. maximal 25 Prozent des voraussichtlichen Gesamtförderzeitraumes (für Postdocs) nicht überschreiten. Weitere Informationen: Europa-Aufenthalte.
Sie können die Planung bereits bei der Bewerbung im wissenschaftlichen Vorhaben aufnehmen, einen Antrag für den Aufenthalt jedoch erst nach Verleihung des Stipendiums stellen.
Ein Aufenthalt im Herkunftsland oder in einem außereuropäischen Land ist im Rahmen des Stipendiums nicht vorgesehen; das Stipendium muss in der Regel für diesen Zeitraum unterbrochen bzw. der Auslandsaufenthalt vor Aufnahme des Stipendiums realisiert werden.
Sofern die Anreise nicht vom Heimatinstitut übernommen wird, zahlt die Humboldt-Stiftung eine einmalige Reisekostenpauschale für die An- und Abreise. Reisekosten für Familienangehörige können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.
Ja. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. Februar eingegangen sein.
Es findet jeweils einmal jährlich eine Auswahltagung statt. Die Teilnahme der eingeladenen Interviewkandidaten erfolgt virtuell.
Die Stipendienhöhe entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen:
Das Stipendium ermöglicht Nachwuchsführungskräften aus der Praxis einen einjährigen Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung eines wissenschaftlichen Vorhabens und Postdoktorand*innen die Durchführung langfristiger wissenschaftlicher Vorhaben (12-24 Monate) an einer Gasteinrichtung in Deutschland.
Folgender zeitlicher Ablauf ist für alle verbindlich:
Januar - Februar 2024: | Deutsch-Intensivsprachkurs in Deutschland (optional) |
März 2024: | Dreiwöchiges Einführungsseminar an verschiedenen Orten in Deutschland |
April 2024 – Februar 2025: | Durchführung der wissenschaftlichen Vorhaben |
Juni 2024: | Jahrestagung der Stiftung mit Empfang durch den Bundespräsidenten |
Herbst 2024: | Zweiwöchige Studienreise durch Deutschland |
Januar/Februar 2025: | Abschlusswoche mit Empfang |
Für Postdoktorand*innen anschließend: Fortführung des wissenschaftlichen Vorhabens für die beantragte Förderdauer, individuelle Fortbildungen und Teilnahmen an Programmveranstaltungen der Stiftung (optional)
Der Intensiv-Deutschkurs kann nur unmittelbar vor Beginn des Stipendiums wahrgenommen werden.
Es gibt keine Verpflichtung an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Humboldt-Stiftung rät allen Stipendiaten*innen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen dringend, an dem zweimonatigen Intensiv-Sprachkurs teilzunehmen.
Nein. Das Stipendium muss entsprechend den zeitlichen Vorgaben des Programms angetreten werden.
Die Humboldt-Stiftung begrüßt ausdrücklich die Begleitung der Geförderten durch ihre Ehepartner und Kinder und unterstützt dies durch die Zahlung von Familienzulagen zusätzlich zum Stipendium, sofern diese Familienangehörigen die Geförderten für mehr als drei Monate begleiten.
In dem Motivationsschreiben sollte über die relevanten persönlichen und beruflichen Qualifikationen der*s Bewerber*in mit Bezug auf das Stipendium Auskunft gegeben werden. Zudem sollten die persönlichen und beruflichen Ziele erläutert werden, die an das Stipendium geknüpft sind.
- Das Vorhaben muss folgende Angaben enthalten: Themenstellung, Methoden, Ziele und Bibliographie des geplanten Vorhabens. Weiterhin werden Sie gebeten, einen Zeitplan inklusive Meilensteinen für den Förderzeitraum zu formulieren.
- Es muss selbstständig ausgearbeitet und vor Abgabe der Bewerbung mit dem*r vorgesehenen Gastgeber*in in Deutschland abgesprochen werden.
- Bitte erläutern Sie zusätzlich, mit welchen Ergebnissen Sie rechnen und welche Relevanz diese für den Klimawandel haben (hinsichtlich Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel und klimarelevante Erhaltung der Biodiversität).
- Außerdem bitten wir Sie darzustellen, wie Sie die Ergebnisse des Vorhabens während und nach der Förderung kommunizieren wollen und welche Zielgruppen Sie dabei besonders berücksichtigen werden.
Bitten Sie zwei Personen um ein Referenzschreiben, die über Ihren beruflichen, akademischen und persönlichen Hintergrund sowie über Ihre Führungskompetenzen fundiert Auskunft geben können, z.B.
- Ihre*n derzeitige*n Vorgesetzte*n / Mentor*in
- frühere Vorgesetzte / Betreuer*innen
Bewerber*innen in der Programmlinie für Postdoktorand*innen sollten auf jeden Fall ein Gutachten von der Person anfordern, die die Doktorarbeit betreut hat. Das weitere Gutachten sollte nach Möglichkeit ein*e Wissenschaftler*in außerhalb des eigenen Instituts erstellen.
Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme der*s Gastgeber*in zählt nicht als Referenzschreiben!
Nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss ist es leider nicht mehr möglich, eine Bewerbung online abzusenden. Eine Bewerbung per E-Mail, Post oder Fax ist in diesem Programm grundsätzlich nicht möglich.
Sie können Ihre Bewerbung nur ein einziges Mal online absenden. Allerdings ist es möglich, Ihre Bewerbung vor dem Absenden beliebig oft zwischenzuspeichern. Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihre Bewerbung spätestens bis zum Bewerbungsschluss vollständig der Humboldt-Stiftung vorliegen muss. Bewerbungen, die unvollständig sind, können unter Umständen nicht mehr in der entsprechenden Auswahlrunde berücksichtigt werden.
Die Gastgeberin oder der Gastgeber lädt die Stellungnahme sowie die Betreuungszusage selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Einen Individuellen Link zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diesen Linkn zeitnah an Ihre*n Gastgeber*in. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich. Bitte weisen Sie Ihre*n Gastgeber*in auf unseren Fragenkatalog für Gastgeber*innen (PDF) und das Formular für die Betreuungszusage hin.
Referenzgutachter*innen laden ihre Gutachten selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Individuelle Links zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die benannten Personen. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.
Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.
Zeugnisse auf Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch oder Italienisch müssen nicht beglaubigt werden. Liegen Ihnen diese Unterlagen in anderen Sprachen vor, müssen Sie beglaubigte Übersetzungen einreichen. Die Beglaubigungen der Übersetzungen können auch z.B. von einem Übersetzungsbüro vorgenommen werden.
Der Abschluss der Promotion muss bis 31. August des jeweiligen Auswahljahres erfolgt sein oder darf bei Eingang der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Gleichzeitig darf der erste Hochschulabschluss nicht länger als 12 Jahre zum Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar) zurückliegen. Eine Förderung während der Promotion ist nicht möglich.
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion gilt das Ende der Bewerbungsfrist (1. Februar).
Sofern Sie die vier Jahre überschritten haben, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden.
Zeiten, in denen Sie Ihre berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion aus Gründen der Kindererziehung unterbrochen haben, können nach Prüfung als Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch eine anteilige Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist möglich. Bitte geben Sie solche Zeiten immer in unserem Antragsformular an.
Müttern werden für jedes nach der Promotion geborene Kind pauschal zwei Jahre anerkannt zuzüglich der darüber hinaus gehenden, belegbar genommenen Kindererziehungszeit. Vätern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung werden ausschließlich die belegbar genommenen Kindererziehungszeiten nach Prüfung anerkannt.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der 12-Jahres-Grenze für den Abschluss Ihres ersten Hochschulabschlusses zur Bewerbungsfrist auch unsere FAQ „Welche Rolle spielen Kindererziehungszeiten bei der Antragstellung?“.
Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Das Internationale Klimaschutzstipendienprogramm richtet sich an Nachwuchsführungskräfte aus außereuropäischen Schwellen- und Entwicklungsländern, die in den Bereichen Klimaschutz und klimarelevanter Ressourcenschutz in ihren Heimatländern praxisorientiert oder wissenschaftlich arbeiten. Es folgt einem verbindlichen Zeitplan mit Fortbildungskomponenten (s. Frage: „Wie ist der zeitliche Ablauf des Stipendiums?“). Das Humboldt-Forschungsstipendienprogramm empfiehlt sich eher für grundlagenorientierte Forschungsvorhaben, wohingegen das Georg Forster-Forschungsstipendienprogramm auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern abzielt, die ein entwicklungsrelevantes Forschungsvorhaben durchführen möchten. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns, damit wir Sie beraten können (info[at]avh.de).
Ihrer Bewerbung müssen ein bis drei Schlüsselpublikationen beigefügt sein. Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Optional dürfen zusätzlich veröffentlichte Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen eingereicht werden). Falls Sie der Bewerbung Ihre unveröffentlichte Dissertation als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren hoch.
Bitte prüfen Sie vor dem Hochladen die Richtigkeit der Angaben in Ihren Publikationslisten (vollständige Liste, Liste der Schlüsselpublikationen), insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge und Vollständigkeit der Angaben zu den Autor*innen, der Titel der Publikationen und der Publikationsorgane! Unrichtige Angaben können zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führen.
Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Bitte geben Sie eingereichte Publikationen ohne Nennung der Zeitschrift/des Verlages auf Ihrer Publikationsliste an. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigefügt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigefügt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn Sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei.
Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Bewerber/innen, die bereits promoviert sind bzw. derzeit promovieren, müssen mindestens eine Schlüsselpublikation auswählen. Maximal dürfen drei Schlüsselpublikationen aufgelistet werden. Überzählige Schlüsselpublikationen werden ohne Rücksprache von der Geschäftsstelle unkenntlich gemacht.
Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar (vgl. Muster Schlüsselpublikationsliste). Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.
Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Die unveröffentlichte Dissertation darf jedoch nicht in der vollständigen Publikationsliste aufgelistet werden. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster Vollständige Publikationsliste). Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Autoren auf der Publikationsliste mit der Reihenfolge der Autoren auf der eingereichten Publikation übereinstimmt. Die Änderung der Reihenfolge verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) und es können Sanktionen verhängt werden.
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.
Ja, kurz nachdem Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Eingang weiterer Unterlagen kann aufgrund der hohen Antragszahlen nicht separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Bewerbung fehlen.
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen entscheidet ein unabhängiger Auswahlausschuss, welche Personen zur mehrtägigen Auswahltagung eingeladen werden. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Personen aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über alle Anträge. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.
Auf der Auswahltagung haben die Bewerber*innen die Möglichkeit, ihr wissenschaftliches Vorhaben in einem Kurzvortrag dem Auswahlgremium und den Mitbewerber*innen darzustellen sowie sich in einem Einzelinterview dem Auswahlgremium vorzustellen. Das Interview wird auf Englisch oder wahlweise auf Deutsch geführt. Die Fragen des Auswahlausschusses konzentrieren sich primär auf Ihren beruflichen oder akademischen Hintergrund, Ihre fachliche Kompetenz, Ihr wissenschaftliches Vorhaben, Ihr Interesse an Deutschland, Ihre Karrierepläne sowie die Bedeutung, die der beantragte Stipendienaufenthalt in Deutschland für Ihre weitere berufliche Laufbahn haben würde.
In jeder Auswahlrunde werden die besten Anträge für die Vergabe eines Stipendiums ausgewählt. Die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags ist auch immer direkt von der Qualifikation der Mitbewerber*innen abhängig. Die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zur Auswahltagung eingeladen werden, sowie deren Gastgeber erhalten im Juni oder Juli eine Ablehnungsmitteilung.
Auf Anfrage (formlos per E-Mail) teilen wir gerne die Gründe mit, die zur Ablehnung Ihrer Bewerbung geführt haben. Diese Mitteilung erhält auch Ihr*e Gastgeber*in. Angesichts der Vielzahl an Bewerbungen dauert es normalerweise etwa vier bis sechs Wochen bis zum Versand dieser Mitteilung.
In den zurückliegenden Jahren waren etwa 25% bis 30% der Bewerbungen erfolgreich.
Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen Ihr bisheriger akademischer und beruflicher Werdegang und Ihre Leistungen, Ihre Führungserfahrung sowie die Angaben zu Führungskompetenzen und Zukunftspotential in den Referenzschreiben. Des Weiteren geht die Qualität, Originalität und Relevanz Ihres wissenschaftlichen Vorhabens für Fragen des Klimawandels sowie die darauf aufbauenden Kooperationsmöglichkeiten mit der von Ihnen gewählten Gasteinrichtung mit in die Bewertung ein.
Für bereits promovierte bzw. derzeit promovierende Bewerberinnen und Bewerber spielen darüber hinaus die wissenschaftliche Qualifikation (Qualität der angegebenen Schlüsselpublikationen) sowie das wissenschaftliche Innovationspotential des Vorhabens zur Weiterentwicklung des Fachgebietes eine zentrale Rolle. Insbesondere Bewerber*innen, die sich mit dem Abschluss ihrer Dissertation bewerben, sollten darauf achten, dass die wichtigsten Ergebnisse der Dissertation (Schlüsselpublikationen) bereits publiziert bzw. zur Publikation angenommen sind. Im Zweifelsfall ist es vorteilhaft mit der Einreichung der Bewerbung einige Monate zu warten, bis eine Annahme der Schlüsselpublikationen nachgewiesen werden kann.
Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer beruflichen bzw. wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.
Bitte beachten Sie, dass Bewerber*innen, die bereits zweimal erfolglos an der Auswahltagung im Internationalen Klimaschutzstipendienprogramm teilgenommen haben, bei einer erneuten Bewerbung formal abgelehnt werden.
Kooperationspartner
- Auswärtiges Amt
- Internationale Klimaschutzinitiative
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
- Centre for International Postgraduate Studies of Environmental Management (CIPSEM), TU Dresden
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
- RENAC - The Renewables Academy AG