NSTC (Taiwan)-Forschungsstipendien für Forschende aus Deutschland

Für
Postdocs, erfahrene Forschende
Aus
Deutschland
Was
3–12 Monate Forschungsaufenthalt in Taiwan

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Forschungsstipendium für Forschende aus Deutschland

Das NSTC (Taiwan)-Forschungsstipendium unterstützt Sie als Postdoc oder erfahrene*n Forschende*n aus Deutschland bei Ihrem Forschungsvorhaben in Taiwan – unabhängig von der Fachrichtung.

Das NSTC Taiwan fördert jährlich bis zu zwei drei- bis zwölfmonatige Forschungsaufenthalte; Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren sind möglich. Die Vorauswahl der Bewerber*innen übernimmt die Humboldt-Stiftung.

Wenn Sie sich um ein NSTC (Taiwan)-Forschungsstipendium bewerben möchten, benötigen Sie eine*n wissenschaftliche*n Gastgeber*in. Diese*r muss bereits selbst eine Projektförderung durch das National Science and Technology Council (NSTC), Taiwan, erhalten haben. Personen, mit denen eine enge persönliche Beziehung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) besteht oder mit denen man nah verwandt ist (Eltern, Geschwister, Kinder), können nicht als Gastgeber*in gewählt werden.

Was wir Ihnen bieten

Mit dem NSTC (Taiwan)-Forschungsstipendium können Sie Ihr persönliches Forschungsvorhaben in Taiwan durchführen. Dabei kooperieren Sie mit einem*r dafür qualifizierten und von Ihnen selbst ausgewählten wissenschaftlichen Gastgeber*in.

Die Höhe des vom NSTC gewährten monatlichen Stipendiums liegt derzeit bei NTD 85.000. Während Ihres Auslandsaufenthalts stellt Ihnen die Humboldt-Stiftung eine Ansprechperson zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Reintegration in Deutschland: z.B. mit Zuschüssen für Job-Interviews oder der Möglichkeit eines zwölfmonatigen Rückkehrstipendiums. Auch darüber hinaus bleiben wir in Verbindung: Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Karrieren aller Humboldtianer*innen und ihre Kooperationen untereinander.

Allgemeine Voraussetzungen

Bewerben Sie sich für das NSTC-Forschungsstipendium für Nachwuchswissenschaftler*innen aus Deutschland, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Ihre Promotion haben Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung vor nicht mehr als zwölf Jahren abgeschlossen oder Sie schließen sie in maximal sechs Monaten ab und können deren Ergebnisse schon schriftlich vorlegen. Das Stipendium können Sie in jedem Fall erst nach Abschluss Ihrer Promotion antreten.
  • Sie haben bereits in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen wissenschaftlich publiziert.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse. Chinesischkenntnisse sind nicht grundsätzlich erforderlich. Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen und Mediziner*innen müssen über gute Chinesischkenntnisse verfügen, falls dies für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich ist.
  • Sie halten sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (PDF) sowie an die Grundsätze der Wissenschaftsethik. Informationen zum Umgang mit generativer KI im Auswahlbereich stellt die Stiftung zur Verfügung.

So bewerben Sie sich

Zunächst sollten Sie die Einzelheiten Ihres eigenständig erarbeiteten Forschungsvorhabens bereits vor der Antragstellung mit Ihrem*Ihrer selbst ausgewählten wissenschaftlichen Gastgeber*in absprechen.

Bitte bewerben Sie sich bei der Alexander von Humboldt-Stiftung ausschließlich online und in englischer Sprache. Beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung erst absenden können, wenn Sie folgende Unterlagen im Onlinebewerbungsformular hochgeladen haben:

  • tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
  • Darstellung Ihres Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten)
  • vollständige Liste Ihrer Veröffentlichungen (vgl. Muster-Publikationsliste, PDF)
  • Liste der Schlüsselpublikationen (vgl. Muster-Schlüsselpublikationsliste, PDF)
  • Schlüsselpublikationen
  • falls erforderlich: Annahmeerklärungen und/oder Eingangsbestätigungen von Verlagen sowie Resümees/Übersetzungen der Schlüsselpublikationen, die nicht auf Englisch vorliegen
  • Doktorurkunde oder Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens, bzw. Bestätigung, dass dieser innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgen wird

Zusätzlich:

  • Forschungsplatzzusage/Stellungnahme: Ein*e Wissenschftler*in aus einer von Ihnen selbst ausgewählten Forschungseinrichtung in Taiwan gibt Ihnen eine schriftliche Forschungsplatz- sowie Betreuungszusage und erstellt für Sie eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme.
  • Zwei Referenzgutachten: Der*die Betreuer*in Ihrer Doktorarbeit sowie ein*e weitere*r Forschende*r – nach Möglichkeit außerhalb Ihres Instituts – geben in jeweils einem Referenzgutachten fundierte Auskunft über Ihre Qualifikation.

Im Onlinebewerbungsformular finden Sie die Links, über die Referenzgutachter*innen ihre Gutachten und Gastgebende die Betreuungszusage und die Stellungnahme hochladen können. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die ausgewählten Wissenschaftler*innen. Erst nach dem Upload der entsprechenden Dokumente kann die Bewerbung abgeschickt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen. Weitere Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Bewerbungsformular.

Sobald Ihre Online-Bewerbung eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mit.

In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Einsendung der Bewerbung an uns (info[at]avh.de). Wir beraten Sie gerne.

Diese Fristen sollten Sie beachten

Das für Ihre Bewerbung zuständige Auswahlgremium tagt jeden Februar, Juni und Oktober. Ihr vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive der erforderlichen zusätzlichen Dokumente senden Sie bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Auswahltermin ab. Die Antragsbearbeitung beansprucht in der Regel vier bis sieben Monate. Im Falle von unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend, so dass häufig eine Verschiebung auf eine spätere Auswahlsitzung erforderlich wird.

Nach der Auswahlsitzung informieren wir Sie schnellstmöglich per E-Mail über das Ergebnis. Im Falle einer negativen Entscheidung teilen wir Ihnen die Gründe dafür gerne mit. Bitte beantragen Sie dies formlos per E-Mail. Etwa fünf Wochen nach der Entscheidung erhalten Sie und Ihre Gastgebenden dann ein entsprechendes Schreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht möglich. Sie können sich allerdings neu bewerben, sofern Sie wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessern.

Das Auswahlverfahren

Ein aus ca. 20 Wissenschaftler*innen verschiedener Fachgebiete bestehendes Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Forschungsstipendien. Die Grundlagen der Entscheidung bilden in der Regel zwei unabhängige Fachgutachten, die Ihre individuelle wissenschaftliche Qualifikation bewerten. Die Begutachtung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien, jeweils abhängig von Ihrem Karrierestand:

  • wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen (Mobilität, Zielstrebigkeit, fachliche Breite, wissenschaftliche Produktivität)
  • Qualität der in der Bewerbung benannten Schlüsselpublikationen (Originalität, Innovationsgrad, bei Mehrautorenpublikationen Bewertung Ihres Eigenanteils)
  • Originalität und Innovationspotenzial Ihres vorgeschlagenen Forschungsvorhabens (Bedeutung für die Weiterentwicklung des Fachgebiets, überzeugende Wahl der wissenschaftlichen Methoden, Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung, klare Fokussierung und Realisierbarkeit innerhalb des beantragten Förderzeitraums, Durchführbarkeit am Gastinstitut)
  • Ihr Zukunftspotenzial (wissenschaftliches Potenzial, persönliche Weiterentwicklung, Karriereperspektiven)
  • Ihr eigenständiges wissenschaftliches Profil (bei erfahrenen Wissenschaftler*innen)

Die Benachrichtigung über die Empfehlung des Auswahlgremiums erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft das National Science and Technology Council, Taiwan.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Fragen & Antworten

Sofern Sie die Promotion in den nächsten sechs Monaten abschließen werden, können Sie sich bewerben. Das Forschungsstipendium kann bei einer erfolgreichen Bewerbung erst nach Abschluss der Promotion angetreten werden. Bitte beachten Sie: Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihre Dissertation noch nicht veröffentlicht ist und Sie auch keine weitere wissenschaftliche Veröffentlichung vorlegen können, muss die Bewerbung formal abgelehnt werden.

Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet.

Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (PhD/CSc.).

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Ja, da die Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen bei der Humboldt-Stiftung immer individuell erfolgt. Geben Sie bitte daher im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion aufgrund von Militär- bzw. Ersatzdienst, längerer Erkrankung, Pflege naher Angehöriger oder z.B. auch aufgrund von Kinderbetreuung oder Institutsschließungen in Zeiten eines epidemiebedingten Lockdowns ganz oder teilweise unterbrochen haben.

Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit und nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit zählen nicht als Ausfallzeiten.

Eine freiwillige Offenlegung privater Umstände kann dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Auswahlprozess zu erhöhen. Ihre Lebensumstände können so in die faire Bewertung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen einfließen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an info[at]avh.de.

Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad vorliegt.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.) (DOC).

Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Bewerbungen. Alle Bewerbungen werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald uns Ihre Bewerbung vollständig vorliegt, wird sie an unabhängige Fachgutachter weitergeleitet und nach Vorlage der schriftlichen Fachgutachten in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung erst abgeschickt werden kann, wenn sowohl Ihr Gastgeber als auch Ihre Referenzgutachter alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben. Als Stichtag für die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie z.B. Karrierestufengrenzen oder Voraufenthalte im Gastland gilt der Tag des Bewerbungseingangs bei der Humboldt-Stiftung.
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Juni und Oktober. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden.

Es gibt drei Auswahlsitzungen pro Jahr, jeweils im Februar, Juni und Oktober.

Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.

Positiv entschiedene NSTC (Taiwan)- Bewerbungen müssen nach der Auswahlsitzung zunächst die endgültige Entscheidung vom NSTC (Taiwan) abwarten, die in der Regel innerhalb von drei Monaten vorliegt.

Angaben zur Stipendienhöhe entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen.

Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden.

Referenzgutachter und Gastgeber laden ihre Gutachten selbst in einen geschützten Bereich zum Bewerbungsformular hoch. Individuelle Links zu diesem Bereich finden Sie im Bewerbungsformular. Bitte senden Sie diese Links zeitnah an die benannten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Sobald alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail und können die Bewerbung abschicken. Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich. Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein.

Aus den Referenzgutachten soll eine Bewertung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen hervorgehen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter*innen mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt müssen zwei Referenzgutachten vorliegen.
Postdoktoranden sollten ein Referenzgutachten der*des Betreuenden der Doktorarbeit und einer weiteren wissenschaftlich tätigen Person, nach Möglichkeit von außerhalb des eigenen Instituts, einreichen. Erfahrene Forschende sollten Referenzgutachten von wichtigen Kooperationspartner*innen am eigenen Institut und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch außerhalb Deutschlands, einreichen.
Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme der gastgebenden Person zählt nicht als Referenzgutachten!
Alle Referenzgutachten und die Gastgeberstellungnahme müssen von Ihnen angefordert werden.

Ihrer Bewerbung müssen eine bis fünf Schlüsselpublikationen beigefügt sein. Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Optional dürfen zusätzlich veröffentlichte Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen eingereicht werden). Falls Sie der Bewerbung Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation beifügen möchten und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren in Ihrer Bewerbung hoch.

Bitte prüfen Sie vor dem Hochladen die Richtigkeit der Angaben in Ihren Publikationslisten (vollständige Liste, Liste der Schlüsselpublikationen), insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge und Vollständigkeit der Angaben zu den Autor*innen, der Titel der Publikationen und der Publikationsorgane! Unrichtige Angaben können zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führen.

 

Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Bitte geben Sie eingereichte Publikationen ohne Nennung der Zeitschrift/des Verlages auf Ihrer Publikationsliste an. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigefügt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigefügt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf als Schlüsselpublikationen aufgelistet werden, auch wenn sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, laden Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren in Ihrer Bewerbung hoch.

Ja. Sobald Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, brauchen wir zumindest eine offizielle Bestätigung der Hochschule. Ohne dieses Dokument kann das Stipendium nicht angetreten werden.

Sie selbst wählen aus Ihren Publikationen die Schlüsselpublikationen aus. Hierbei sollten Sie Arbeiten auswählen, in denen Ihre wichtigsten wissenschaftlichen Ergebnisse beschrieben werden und an denen Sie im Falle von Mehrautorenpublikationen einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Schlüsselpublikationen darauf zu achten, dass sich auch Ihre aktuellere Publikationstätigkeit darin widerspiegelt.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.

Es reicht aus, mindestens eine Schlüsselpublikation auszuwählen. Maximal dürfen fünf Schlüsselpublikationen aufgelistet werden.
Überzählige Schlüsselpublikationen werden ohne Rücksprache von der Geschäftsstelle unkenntlich gemacht.

Bitte erläutern Sie die besondere wissenschaftliche Relevanz der in der Schlüsselpublikation beschriebenen Ergebnisse und stellen Sie kurz die Bedeutung der Publikation für Ihren Werdegang dar (vgl. Muster Schlüsselpublikationsliste, PDF).Bei Mehrautorenpublikationen geben Sie bitte zusätzlich an, welchen Anteil Sie selbst an der Publikation haben.

Ja, bitte führen Sie in der vollständigen Publikationsliste alle Publikationen einschließlich der Schlüsselpublikationen auf. Eine unveröffentlichte Dissertation bzw. Habilitationsschrift darf jedoch nicht in der vollständigen Publikationsliste aufgelistet werden. Bitte listen Sie die Schlüsselpublikationen in dieser Liste ohne Begründung auf (vgl. Muster vollständige Publikationsliste). Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Autoren auf der Publikationsliste mit der Reihenfolge der Autoren auf der eingereichten Publikation übereinstimmt. Die Änderung der Reihenfolge verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und es können Sanktionen verhängt werden.
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.

Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihr Antrag auf formale Zulässigkeit und Vollständigkeit überprüft. Erst wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können wir Ihnen einen voraussichtlichen Entscheidungstermin mitteilen. Nach Einleitung des Begutachtungserfahrens durch unabhängige Fachgutachter können keinerlei Unterlagen mehr nachgereicht oder ausgetauscht werden. Sollten Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zwischenzeitlich zur Veröffentlichung angenommen worden sein, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung per E-Mail zuschicken. Diese kann bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Verfahrens nicht mehr ergänzt werden.

Nach Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Sollte die fachliche Begutachtung Ihrer Bewerbung länger als erwartet dauern, werden Sie auch über eine gegebenenfalls notwendige Verschiebung des Entscheidungstermins unterrichtet.

Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter.

Falls Ihnen kein Stipendium verliehen wird, können Sie formlos per E-Mail beantragen, dass Ihnen und Ihrem Gastgeber die Gründe, die zur Ablehnung Ihrer Bewerbung geführt haben, mitgeteilt werden. Diese Mitteilung erhalten Sie normalerweise etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor dieser Nachricht keinerlei Einzelauskünfte geben, um die Erstellung der Mitteilungsschreiben nicht unnötig zu verzögern.

Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien der einzelnen Programme finden Sie in den entsprechenden Programminformationen.

Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Nach unserer Erfahrung sollte daher mit einer erneuten Bewerbung etwa zwei Jahre gewartet werden. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.

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