Informationen für Gastgeber*innen

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Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswahlabteilung
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

Fax: 0228-833 212
info[at]avh.de

 

 

Jede Forschungseinrichtung in Deutschland (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung etc.) kann eine Sofja Kovalevskaja-Preisträgerin oder einen -Preisträger aufnehmen. Mit "Gastgeberin" bzw. "Gastgeber" ist die Person gemeint, die an der gastgebenden Institution für die Preisträgerin bzw. den Preisträger die Funktion als direkter fachlicher Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin übernehmen wird, z. B. der Lehrstuhlinhaber / die Lehrstuhlinhaberin oder Abteilungsleiter / Abteilungsleiterin; innerhalb ihres bzw. seines Teams soll die Arbeitsgruppe aufgebaut werden.

Das Forschungsvorhaben muss von der Bewerberin/dem Bewerber selbstständig ausgearbeitet und vor Abgabe der Bewerbung mit Ihnen abgesprochen werden. Es sollten detaillierte Angaben über Themenstellung, eigene Vorarbeiten, Methoden, Ziele, Zeitplan und Finanzierung sowie die zugrunde liegende wissenschaftliche Literatur gemacht werden. Ein inhaltlich, methodisch, bezüglich der Finanzierung oder der Einbindung in die Gastinstitution unzureichend abgesprochener Forschungsplan führt in der Regel zu einer Ablehnung des Antrags. Neben den wissenschaftlichen Publikationen und den Referenzgutachten ist das Forschungsvorhaben wichtigste Grundlage der Begutachtung des Antrags durch den Auswahlausschuss. Daher legt der Auswahlausschuss besonderen Wert darauf, dass das Forschungsvorhaben eigenständig vom Bewerber erstellt und nicht ganz oder in Teilen von Ihnen als Gastgeber vorgegeben wurde.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet Sie um eine vertrauliche Stellungnahme, die für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von großer Bedeutung ist, und die Zusage, dass die für die Durchführung des Forschungsvorhabens notwendigen Räumlichkeiten und die Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss die Verwaltung der Forschungseinrichtung bescheinigen, dass sie für den Preisträger die Funktion des Arbeitgebers übernimmt und das Preisgeld verwaltet.

Die gastgebende Institution erhält eine Pauschale in Höhe von 15 % aus dem Preisgeld (Verwaltungspauschale). Diese kann als Ausgleich für alle Aufwände, die durch die Nutzung vorhandener und/oder eigens geschaffener sächlicher und personeller Infrastruktur entstehen, eingesetzt werden (z.B. allgemeine Institutseinrichtungen, Laboratorien/Arbeitsräume, Betriebs- und Wartungskosten, Mittel- und Personalverwaltung, Prüfungstätigkeiten). Darüber hinaus können aus der Verwaltungspauschale z. B. "Welcome-Pakete" mit Maßnahmen zur Integration des Preisträgers bzw. der Preisträgerin in das neue Lebensumfeld und die Forschungseinrichtung einschließlich der Unterstützung der beruflichen Integration des Partners bzw. der Partnerin, Kompensationen für den Verlust von im Ausland erworbener Alterssicherung etc. finanziert werden. Die gastgebende Institution kann nicht verwendete Mittel der Verwaltungspauschale dem Preisträger bzw. der Preisträgerin zur Durchführung des bewilligten Forschungsprojektes zur Verfügung stellen.

Die Bewerberin / der Bewerber sollte Ihnen die zur Erstellung Ihres Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen zukommen lassen (Forschungsvorhaben und Finanzierungsplan, Lebenslauf, Publikationsliste, Schlüsselpublikationen und die Namen der Referenzgutachter). Bitte beantworten Sie die Fragen des Fragenkatalogs für die Stellungnahme der Gastgeberin / des Gastgebers (PDF) in der vorgegebenen Reihenfolge. Die Stellungnahme können Sie in englischer oder deutscher Sprache verfassen.

Bitte veranlassen Sie auch die genannten Bescheinigungen Ihrer Forschungseinrichtung und laden diese zusammen mit Ihrer Stellungnahme und einer unterzeichneten Gastgeberzusage in einen geschützten Bereich zur Bewerbung hoch. Den entsprechenden Link zu diesem Bereich erhalten Sie per E-Mail durch den Bewerber/die Bewerberin. Selbstverständlich wird Ihre Stellungnahme vom Sekretariat und vom Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung vertraulich behandelt.

Bitte bedenken Sie, dass der Bewerber seinen Antrag erst dann absenden kann, wenn neben den vollständigen Bewerbungsunterlagen auch Ihre Stellungnahme, die unterzeichnete Gastgeberzusage und die Bescheinigungen Ihrer Forschungseinrichtung vorliegen. Daher empfehlen wir, dass Sie Ihre Unterlagen möglichst bald nach der Benachrichtigung durch den Bewerber zum Bewerbungsformular hochladen.

Als wissenschaftliche Gastgeberin oder wissenschaftlicher Gastgeber verpflichten Sie sich, bei der Einbeziehung der Gastwissenschaftlerin/des Gastwissenschaftlers in Ihren Arbeitskreis auf die Einhaltung der Grundsätze der Wissenschaftsethik und der Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers bzw. auf Gefahren eines sonstig rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten. Des Weiteren müssen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befolgt werden.