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Humboldt-Stipendien jetzt noch flexibler

Die Humboldt-Stiftung gestaltet ihre Forschungsstipendien noch attraktiver – von höheren Stipendiensätze bis hin zu zusätzlichen Leistungen für Menschen mit Behinderung.

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Ein Foto einer einzelnen Glühbirne, die Dokumente beleuchtet
Saturn-ähnliches Dekortationsbild

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Die Humboldt-Stiftung geht mit der Zeit. Das bedeutet auch, dass sie ihre Förderrichtlinien noch stärker an den Lebensumständen und -bedürfnissen aktueller und zukünftiger Stipendiat*innen ausrichtet.  

Mit dem Jahr 2024 sind Neuerungen bei den Forschungsstipendien in Kraft getreten, die den Realitäten von internationalen Forschungsbiografien, sozio-ökonomischen Unterschieden der Herkunfts- und Gastländer sowie persönlichen Lebensbedingungen noch besser gerecht werden. Neben Stipendienerhöhungen und einer größeren Flexibilität bei der Durchführung von Forschungsaufenthalten, bietet die Stiftung zusätzliche Unterstützung für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Zudem stärkt sie die Gleichstellung von Partnerschaften durch neue Regelungen bei den Familienleistungen.

Stipendienerhöhung

Der monatliche Stipendienbetrag wurde um 200 EUR erhöht auf 2.700 EUR für Postdocs bzw. 3.200 EUR für erfahrene Forschende.  

Hinzu kommen eine monatliche Mobilitätspauschale (100 EUR) sowie eine Beihilfe zur Krankenversicherung in Deutschland (70 EUR bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung, 130 EUR bei Abschluss einer Krankenvollversicherung).

Flexible Aufteilung des Forschungsstipendiums 

Postdocs haben nun auch die Möglichkeit, ihr Forschungsstipendium in bis zu drei Teilaufenthalten von mindestens 3 Monaten wahrzunehmen. Bis zu einem Viertel des Forschungsaufenthalts kann nach Absprache mit dem*der Gastgeber*in außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden. Für Forschungsaufenthalte in Europa kann weiterhin eine Europa-Zulage beantragt werden. 

Gleichstellung von unverheirateten Paaren

Sprachkurse und Familienleistungen (Familienzuschlag, Beihilfe zur Krankenversicherung) können nunmehr auch für begleitende unverheiratete Partner*innen gewährt werden bei Nachweis einer eingetragenen Partnerschaft oder wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt betreut werden.

Leistungen für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf eine Verlängerung ihres Stipendiums um bis zu 12 Monate, sofern sich die Durchführung des Forschungsvorhabens durch die Behinderung zeitlich verzögert hat.  

Zudem kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 EUR pro Halbjahr zur Deckung nachgewiesener, durch die Behinderung oder chronische Erkrankung bedingte Mehrkosten bewilligt werden.

Weitere Neuerungen zu Erholungszeiten, Nebeneinkünften und Leistungen während der Absolvierung von Sprachkursen entnehmen Sie bitte den individuellen Programmseiten und den Bewerbungsformularen. 

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