Häufige Fragen von Alumni im Ausland

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Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

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Voraussetzung für eine Förderung im Alumni-Programm ist die fortdauernde überdurchschnittliche Qualifikation und wissenschaftliche Aktivität der Alumni. Das Alumni-Programm ist an keine Karrierestufe oder Altersgrenze gebunden.
Die Entscheidung wird auf der Grundlage einer Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation und Aktivität der Alumna oder des Alumnus, der wissenschaftlichen Qualität und Relevanz des geplanten Forschungsvorhabens und der wissenschafts- sowie außenkulturpolitischen Bedeutung eines erneuten Forschungsaufenthaltes getroffen. Auch der Umfang der bisher gewährten Förderung (sowie der Zeitraum seit der letzten Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung) werden mit berücksichtigt.

Alumni haben nach Abschluss des ersten Forschungsaufenthaltes in Deutschland und Rückkehr ins Ausland die Möglichkeit, die Förderung eines erneuten Aufenthaltes in Deutschland zu beantragen. Über die Anträge erneuter Forschungsaufenthalte in Deutschland entscheidet die Alexander von Humboldt-Stiftung unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Notwendigkeit und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anträge sollten in der Regel nicht vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung des ersten Forschungsaufenthaltes in Deutschland eingereicht werden. Bitte setzen Sie sich gerne vor Antragstellung mit der Stiftung in Verbindung.

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Aufenthalt. Falls Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, planen Sie auf jeden Fall ausreichend Zeit für die Beantragung des Visums - auch für Ihre Familienangehörigen - bei der deutschen Auslandsvertretung ein.
Liegen die Unterlagen vollständig vor, so entscheidet die Alexander von Humboldt-Stiftung über den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Kurzaufenthalte bis zu 30 Tagen (vgl. Richtlinien C.1.1. (PDF)) werden durch Bereitstellung von Tagegeldern und, bei aktiver Teilnahme an Tagungen, durch Erstattung der Teilnahmegebühr gefördert.
Im Rahmen erneuter Forschungsaufenthalte bis zu 3 Monaten (vgl. Richtlinien C.1.2. (PDF)) wird ein monatlicher Forschungsstipendien-Betrag gewährt.
Für Ehepartner und minderjährige Kinder, die den Alumnus / die Alumna während des erneuten Forschungsaufenthaltes für mindestens drei Monate (ohne Unterbrechung) nach Deutschland begleiten, kann die Alexander von Humboldt-Stiftung, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, auf Antrag Zulagen und/oder Beihilfen zur Kranken- und Haftpflichtversicherung gewähren. Bitte entnehmen Sie weitere Bedingungen und Einzelheiten dem Antragsformular und den weiteren Informationen auf der entsprechenden Website.
Reisekosten für die An- und Abreise aus dem Ausland können im Rahmen der Alumni-Förderung in der Regel nicht übernommen werden.

Ein Rückkehrstipendium muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthaltes in Deutschland beantragt und spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Erstaufenthalts angetreten werden. In der Programmlinie für erfahrene Wissenschaftler ist eine Antragstellung nur möglich, wenn der letzte Teilaufenthalt mindestens 6 Monate betrug.
Die Antragstellung ist derzeit nur möglich für Wissenschaftler, die an Institutionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern (PDF) oder in Ländern in Mittel- und Osteuropa (PDF) zurückkehren.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren und zu den Förderleistungen finden Sie in unseren Richtlinien (vgl. Richtlinien C.2.1. (PDF)) sowie auf der entsprechenden Website.

Alumni-Förderangebote zur Unterstützung der wissenschaftlichen Aktivitäten an den Instituten der Alumni im Ausland können auch während des Rückkehrstipendiums beantragt werden. Hierzu zählen z. B. die Bereitstellung von Sachmitteln (BuchspendenGerätebeihilfen und Druckkostenbeihilfen) oder auch Einladungen von Wissenschaftlern aus Deutschland an die Institute der Alumni im Ausland.
Die parallele Förderung erneuter Deutschlandaufenthalte (Kurzaufenthalte, Besuche von Fachkongressenerneute ForschungsaufenthalteInstitutspartnerschaften) durch die Alexander von Humboldt-Stiftung ist während der Dauer der Rückkehrstipendien jedoch nicht möglich.

Alumni im Ausland – vorzugsweise aus devisenschwachen Ländern (siehe derzeit gültige Länderliste (PDF)) – haben die Möglichkeit, wissenschaftliche Buchspenden bei der Alexander von Humboldt-Stiftung zu beantragen. Ein Einzelantrag soll in der Regel 1.000 EUR nicht überschreiten. Es können nur solche Werke beschafft werden, die entweder von deutschen Autoren stammen oder in deutschen Verlagen erschienen sind. Abonnements für Fachzeitschriften können von der Alexander von Humboldt-Stiftung nicht übernommen werden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Website und in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.2.2. PDF)).

Antragsberechtigt sind Humboldtianer in devisenschwachen Ländern (siehe derzeit gültige Länderliste (PDF)). Anträge auf Gerätebeihilfen sollten in der Regel einen Gesamtwert von 20.000 EUR nicht übersteigen. Bei Beantragung größerer Geräte sollte entweder ein gemeinsamer Antrag mehrerer Alumni oder eine Zusage über eine Teilfinanzierung durch andere Mittelgeber vorliegen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Website und in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.2.2. (PDF)).

Zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung, insbesondere im Ergebnis eines Forschungsaufenthaltes in Deutschland, entstanden sind, kann die Alexander von Humboldt-Stiftung auf Antrag einen Zuschuss zu den erforderlichen Druckkosten gewähren.
Voraussetzung für eine mögliche finanzielle Unterstützung ist, dass

  • die Publikation in einem deutschen Verlag oder in deutscher Sprache erfolgt,
  • die Druckauflage 1.000 Exemplare nicht übersteigt, und
  • die Anzahl der Freiexemplare 25 % der Druckauflage nicht übersteigt.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Website und in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.2.3.).

Alumni im Ausland sowie deren wissenschaftliche Gastgeber oder Kooperationspartner in Deutschland können eine Beihilfe zur Förderung von Gastaufenthalten der Wissenschaftler aus Deutschland an den Instituten der Alumni im Ausland beantragen. Die Gastaufenthalte sollen zu Vorträgen und wissenschaftlichen Kontakten an den Instituten der Alumni und ggf. an weiteren Instituten im Land genutzt werden. Bevorzugt gefördert werden Reisen wissenschaftlicher Gastgeber bzw. Kooperationspartner aus Deutschland in devisenschwache Länder.
Der finanzielle Zuschuss dient zur Deckung bzw. teilweisen Deckung der Reisekosten der Wissenschaftler aus Deutschland. Die Alexander von Humboldt-Stiftung erwartet, dass die Aufenthaltskosten am Ort durch das besuchte Institut übernommen werden.
Anträge können formlos eingereicht werden, müssen aber auf jeden Fall rechtzeitig vor dem geplanten Aufenthalt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung vorliegen. Rückwirkende Bewilligungen sind nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website bzw. in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.2.4. (PDF)).

Alle bereits von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten und im Ausland tätigen Wissenschaftler können als Gastgeber im Feodor Lynen-Programm fungieren. Mit Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland langfristige Forschungsaufenthalte an Instituten von Humboldtianern im Ausland. Die Auswahlkriterien sind denen für Forschungsstipendien für ausländische Gastwissenschaftler vergleichbar. Die Finanzierung erfolgt durch das ausländische Gastinstitut und die Alexander von Humboldt-Stiftung gemeinsam.
Die genauen Förderbedingungen können auf der Website der Stiftung abgerufen werden.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert langfristige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland und im Ausland im Rahmen von Institutspartnerschaften. Eine Institutspartnerschaft ist ein Instrument der Alumni-Förderung, das eine nachhaltige Grundlage für eine internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen soll. In die Zusammenarbeit sollen auch Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdocs) als potenzielle Antragstellende für ein Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung integriert werden.
Die derzeit gültige Länderliste (PDF), die Programminformation sowie die vollständigen Antragsunterlagen sind auf der Website der Stiftung abrufbar.

Zur Stärkung der regionalen und fachlichen Netzwerkbildung können Initiativen von Humboldt-Alumni-Vereinigungen und einzelnen Humboldtianerinnen und Humboldtianern zur Veranstaltung von Regional- und Fachtagungen finanziell unterstützt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung der so genannten Humboldt-Kollegs liegt in der Verantwortung der Organisatoren. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website​​​​​​​.

Jährlich vergibt die Alexander von Humboldt-Stiftung bis zu drei Preise zur Förderung innovativer Netzwerkideen an Alumni ihrer Stipendien- und Preisprogramme im Ausland. Für diesen Preis sollen Vorhaben ausgewählt werden, die aufbauend auf den Deutschland-Aufenthalten der Geförderten der Alexander von Humboldt-Stiftung dazu beitragen, nachhaltige akademische und kulturelle Verbindungen zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsland der Humboldt-Alumni herzustellen bzw. zu erweitern sowie die Alumni-Netzwerke in den jeweiligen Ländern und Regionen zu stärken. Der Preis ist mit einem Förderbetrag von bis zu 25.000 Euro dotiert.
Weitere Informationen sowie Beschreibungen der bereits mit diesem Preis ausgezeichneten Netzwerkinitiativen finden Sie auf der entsprechenden Website.

In vielen Ländern haben sich die Humboldtianer zu Alumni-Vereinigungen zusammengeschlossen, die den persönlichen und auch beruflichen Kontakt miteinander, zur Stiftung und zu Deutschland pflegen. Diesen Alumni-Vereinigungen bietet die Stiftung ihre volle ideelle und organisatorische Unterstützung an, wenn sie diese auch leider nur in sehr bescheidenem Umfang materiell fördern kann. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.3.3. (PDF)); Anschriften sind auf der Website abrufbar.

Weiterführende Informationen hierzu sowie die aktuelle Namensliste finden Sie auf unserer Website.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.3.4. (PDF)).
Zu den Informationsangeboten, die zur länder- und fächerübergreifenden Vernetzung der Humboldtianer untereinander genutzt werden können, und zum passwortgeschützten Bereich im Netzwerk Online gelangen Sie über unsere Website.

Hintergrundinformationen zu diesem sozialen Netzwerk, in dem sich Geförderte und Alumni der Alexander von Humboldt-Stiftung mit Forschern und anderen Deutschland-Alumni weltweit vernetzen können, finden Sie in den Richtlinien (vgl. Richtlinien C.3.5.).
Zur kostenlosen Registrierung:
http://www.alumniportal-deutschland.org/
Zur Gruppe für Humboldt-Alumni (nur für bereits registrierte Teilnehmer):
Humboldt Life auf dem Alumniportal

Hinweis

Diese Fassung der Richtlinien und Hinweise ist gültig für Stipendienverleihungen ab März 2014.