Philipp Schwartz-Initiative

Für
gefährdete Wissenschaftler*innen
Aus
alle Länder (außer EU)
Was
24 (+12) Monate Fellowship in Deutschland
Symbolbild Philipp-Schwartz-Initiative: Drei gelbe Kreise mit einer Figur, die von einem zerstörten Tempel zu einem intakten Tempel läuft
Hinweis

Die Ausschreibung der 13. Förderrunde erfolgt voraussichtlich im Juni 2023. Zum genauen Zeitplan und weiteren Einzelheiten informieren wir Sie hier in der Ausschreibung. Als Alumnus*Alumna der Humboldt-Stiftung haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Alumniförderung erneute Forschungsaufenthalte in Deutschland zu beantragen.

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Kontakt

Leiter Referat Philipp Schwartz-Initiative und Wissenschaftsfreiheit
Frank Albrecht

Referentin Philipp Schwartz-Initiative
Cornelia Hörtner
Tel.:+49 (0)228 833 584

Programmkoordinatorin
Katja Machacsek
Tel.: +49 (0)228 833 182

Programmberater*innen
Judith Dömer-Warneke, +49 (0)228 833 417
Christian Finke, +49 (0)228 833 565
Sandra Grziwa +49 (0)228 833 574
Bianca Schneemayer, +49 (0)228 833 166

schwartz-initiative[at]avh.de

Programmkoordinator Brückenförderungen und Sonderprogramme
Holger Radke, +49 (0) 228 833 162
psi-sonderprogramme[at]avh.de

Referentin Inspireurope+
Dr. Maike Didero
Tel.: +49 (0)228 833-124
inspireurope[at]avh.de

Presseanfragen
presse[at]avh.de
Tel.: +49 (0)228 833 144

Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Wissenschaftler*innen

Aufgrund seines jüdischen Glaubens verlor der österreichische Pathologe Philipp Schwartz 1933 seine Professur in Frankfurt. Er emigrierte in die Schweiz und gründete dort die „Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland“. Unter seinem Namen haben die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Auswärtige Amt 2015 die Philipp Schwartz-Initiative ins Leben gerufen. Mithilfe dieses Programms können Wissenschaftler*innen, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortsetzen.

Die Humboldt-Stiftung arbeitet im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative eng mit internationalen Partnern wie dem Scholars at Risk Network, dem IIE Scholar Rescue Fund und dem Council for At-Risk Academics zusammen. Finanziert wird die Initiative durch das Auswärtige Amt, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Andrew W. Mellon Foundation, die Fritz Thyssen Stiftung, die Gerda Henkel Stiftung, die Klaus Tschira Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, den Stifterverband sowie die Stiftung Mercator.

Ukraine-Krieg: Unterstützung für gefährdete Forschende

Ukrainische Forschende können zusätzlich zum Hauptprogramm über die Initative MSCA4Ukraine gefördert werden. Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat von der Europäischen Kommission zusammen mit ihren Partnern Scholars at Risk Europe, angesiedelt an der Universität Maynooth in Irland, und der European University Association (EUA) den Zuschlag erhalten, das Programm durchzuführen. Die EU fördert es mit 25 Mio. Euro.


Unsere Förderung

Mit der Philipp Schwartz-Initiative erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, gefährdete Forschende im Rahmen eines Fellowships aufzunehmen. Aufnehmende Institutionen erhalten entsprechend Fördermittel, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:

Fellowship-Mittel: Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Mittel für ein Forschungsstipendium oder eine arbeitsvertragliche Anstellung bereitgestellt. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden.

Förderpauschale für die aufnehmende Einrichtung: Die aufnehmende Einrichtung erhält eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je geförderter Person.

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5 Jahre Philipp Schwartz-Initiative

Publikation "Ein neuer Anfang" (PDF, 8 MB)
Pressemitteilung: Vorreiterin für Wissenschaftsfreiheit

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland folgender Kategorien:

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
  • Max-Planck-Institute, Helmholtz-Institute, Leibniz-Institute, Fraunhofer-Institute
  • Bundes- und Landesforschungseinrichtungen
  • weitere Forschungseinrichtungen, die ihre Forschungsinhalte und -strukturen überzeugend darlegen können

Einrichtungen, die an der Aufnahme gefährdeter Forschender interessiert sind, aber keine spezifische Person im Blick haben, können sich an Scholars at Risk Network und Council for At-Risk Academics wenden, die ggf. helfen können, geeignete Kandidat*innen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass Forschende sich in diesem Programm nicht direkt bewerben können. Interessierte Forscher*innen sollten sich an potenzielle Gastinstitutionen in Deutschland wenden, die eine Antragstellung übernehmen können.

Wer kann ein Philipp Schwartz-Fellowship erhalten?

Für eine Förderung im Rahmen der Initiative kommen nachweislich gefährdete Forschende – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland – infrage. Als Beleg für die Bedrohung gelten entweder

  • ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
  • ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle, z. B. Dokumentation durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder den Council for At-Risk Academics (CARA)

Gefährdungsnachweise: Aufgrund der vielfältigen weltweiten Krisen können unsere Partnerorganisationen SAR (Rose Anderson) und CARA (Stephen Wordsworth) nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen übernehmen. Wir raten daher zu einer möglichst umgehenden Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu Gefährdungsnachweisen nur von nominierenden Einrichtungen gestellt werden können. Wir erinnern außerdem daran, dass Gefährdung nicht nur durch SAR oder CARA, sondern auch einen entsprechenden Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit einem Asylverfahren in der EU oder durch eine ausführliche, personenbezogene Stellungnahme einer glaubwürdigen dritten Seite nachgewiesen werden kann (z. B. deutsche Auslandsvertretung, Nichtregierungsorganisationen o.ä.). Gern können Sie solche Stellungnahmen im Zweifelsfall vor Antragstellung zur Prüfung vorlegen. Bei afghanischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend.

Darüber hinaus müssen Kandidat*innen für ein Philipp Schwartz-Fellowship folgende Kriterien erfüllen:

  • Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
  • Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes auf; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
  • Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.
  • Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
  • Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt

Forschende, die bereits im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative gefördert wurden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände (z. B. Ehe mit einem*einer EU-Bürger*in) Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige sind von einer Förderung ausgeschlossen. Mehrfachnominierungen einer Person durch verschiedene potenzielle Gasteinrichtungen sind nicht möglich.

Antragstellung und Auswahl

Die Programmunterlagen zur nächsten Ausschreibungsrunde finden Sie zu gegebener Zeit hier.

Folgende Unterlagen benötigen wir (deutsch oder englisch):

  • Konzept der aufnehmenden Institution zum Umgang mit gefährdeten Wissenschaftler*innen. (Einrichtungen, deren Konzepte bereits in einer früheren Runde ausgezeichnet wurden, reichen diese nicht erneut ein)
  • Antrag auf ein Philipp Schwartz-Fellowship inkl. aller erforderlichen Unterlagen
  • in der Programmlinie Forschungsstipendium: Stipendienkalkulation (in der Programmlinie Arbeitsvertrag wird ein Pauschbetrag angesetzt)
  • Finanzierungsplan

Der Antrag muss von der Leitungsebene der antragstellenden Einrichtung (Präsidium, Rektorat o. Ä.) unterschrieben und durch die Projektleitung passwortgeschützt an schwartz-initiative[at]avh.de gesendet werden. Elektronische Unterschriften können wir leider nicht akzeptieren, wohl Unterlagen, die nach händischer Unterzeichnung als Scan eingereicht werden.

Angesichts der Angreifbarkeit elektronischer Kommunikation und der Sensibilität der übermittelten Daten bitten wir dringend um Verschlüsselung der Antragsunterlagen bei der Übersendung per E-Mail. Alternativ können uns die Unterlagen per Downloadlink zur Verfügung gestellt werden.

Die Entscheidung, welche Anträge gefördert werden, trifft der zuständige unabhängige Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen. Die Auswahl erfolgt nach folgender zentraler Frage:

Entsteht der Eindruck, dass aus der Kombination von

  • Konzept der Gasteinrichtung
  • fachlicher Passung zwischen Gast und vorgesehener wissenschaftlicher Mentorin*vorgesehenem wissenschaftlichen Mentor (auch bezogen auf das Forschungsvorhaben)
  • wissenschaftlicher Qualifikation des Gastes
  • Einsatz der Gasteinrichtung für die nominierte Person
  • konkreten Unterstützungsmaßnahmen seitens Gasteinrichtung und Mentor*in
  • Perspektiven für die Zeit nach Ablauf der Förderung

ein erfolgversprechender Neustart in eine wissenschaftliche bzw. wissenschaftsnahe Karriere in Deutschland, einem anderen Land oder auch dem Herkunftsland jenseits des Philipp Schwartz-Fellowships wahrscheinlich erscheint?

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Online-Informationsveranstaltung zur administrativen Umsetzung in der Philipp Schwartz-Initiative vom 3. Mai 2023

Präsentation (PDF, 295 KB)
Videoaufzeichnung

Förder- und Berichtsunterlagen

Temporäre Programmlinie „Brückenförderungen für Wissenschaftler*innen aus Afghanistan"

Ergänzend zum Hauptprogramm schafft die  Humboldt-Stiftung mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes diese temporäre Programmlinie. Sie zielt auf eine weitere Gruppe akut gefährdeter afghanischer Wissenschaftler*innen, für die aufgrund ihrer spezifischen Qualifikationslage das Hauptprogramm der Philipp Schwartz-Initiative keine ideale Option darstellt und für die Perspektiven insbesondere außerhalb der Wissenschaft von Relevanz sind. Es stehen bis zu 20 Förderungen zur Verfügung.

Weitere Informationen und Angebote

Zur Unterstützung und zum Schutz gefährdeter Forschender haben sich Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen in Deutschland unter Federführung der Humboldt-Stiftung am 20. September 2016 in Bonn zur deutschen Sektion des globalen Scholars at Risk-Netzwerks zusammengeschlossen. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Humboldt-Stiftung, die das Sekretariat der Sektion bis zum 31. März 2022 betreut.

Dieses Programm wird finanziert von

Dieses Programm wird unterstützt durch

Weitere Spenden:

Wir danken allen privaten Spender*innen für ihre Unterstützung der Philipp Schwartz-Initiative, namentlich für die großzügige Buschmann-Simon-Stiftung.

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