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Zurzeit können keine Anträge in diesem Programm gestellt werden. Die nächste Ausschreibungsrunde verzögert sich aufgrund der momentan unklaren Situation im Bundeshaushalt. Wir hoffen, im späteren Sommer weitere Informationen mit Ihnen teilen zu können.
Kontakt
Leiter Referat Philipp Schwartz-Initiative und Wissenschaftsfreiheit
Frank Albrecht
Referentin Philipp Schwartz-Initiative
Cornelia Hörtner
Programmkoordinatorin
Katja Machacsek
Tel.: +49 (0)228 833 182
Programmberater*innen
Judith Dömer-Warneke, +49 (0)228 833 417
Christian Finke, +49 (0)228 833 565
Sandra Grziwa +49 (0)228 833 574
Bianca Schneemayer +49 (0)228 833 166
Lena Vos (Sonderprogramme), +49 (0)228 833 596
Referent Sonderprogramme
Holger Radke, +49 (0) 228 833 162
psi-sonderprogramme[at]avh.de
Referentin Inspireurope+
Dr. Maike Didero
Tel.: +49 (0)228 833-423
inspireurope[at]avh.de
Presseanfragen
presse[at]avh.de
Tel.: +49 (0)228 833 144
Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Wissenschaftler*innen
Aufgrund seines jüdischen Glaubens verlor der österreichische Pathologe Philipp Schwartz 1933 seine Professur in Frankfurt. Er emigrierte in die Schweiz und gründete dort die „Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland“. Unter seinem Namen haben die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Auswärtige Amt 2015 die Philipp Schwartz-Initiative ins Leben gerufen. Mithilfe dieses Programms können Wissenschaftler*innen, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortsetzen.
Die Humboldt-Stiftung arbeitet im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative eng mit internationalen Partnern wie dem Scholars at Risk Network, dem IIE Scholar Rescue Fund und dem Council for At-Risk Academics zusammen. Finanziert wird die Initiative durch das Auswärtige Amt, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Andrew W. Mellon Foundation, die Fritz Thyssen Stiftung, die Gerda Henkel Stiftung, die Klaus Tschira Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, den Stifterverband sowie die Stiftung Mercator.
Unsere Förderung
Mit der Philipp Schwartz-Initiative erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, gefährdete Forschende im Rahmen eines Fellowships aufzunehmen. Aufnehmende Institutionen erhalten entsprechend Fördermittel, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:
Fellowship-Mittel: Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Mittel für ein Forschungsstipendium bereitgestellt. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden.
Förderpauschale für die aufnehmende Einrichtung: Die aufnehmende Einrichtung erhält eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je geförderter Person.
5 Jahre Philipp Schwartz-Initiative
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland folgender Kategorien:
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
- Max-Planck-Institute, Helmholtz-Institute, Leibniz-Institute, Fraunhofer-Institute
- Bundes- und Landesforschungseinrichtungen
- weitere Forschungseinrichtungen, die ihre Forschungsinhalte und -strukturen überzeugend darlegen können
Einrichtungen, die an der Aufnahme gefährdeter Forschender interessiert sind, aber keine spezifische Person im Blick haben, können sich an Scholars at Risk Network und Council for At-Risk Academics wenden, die ggf. helfen können, geeignete Kandidat*innen zu finden.
Bitte beachten Sie, dass Forschende sich in diesem Programm nicht direkt bewerben können. Interessierte Forscher*innen sollten sich an potenzielle Gastinstitutionen in Deutschland wenden, die eine Antragstellung übernehmen können. Scholars at Risk hat zu diesem Zweck eine Liste mit nachweislich gefährdeten Wissenschaftler*innen erstellt, die aktuell an einer Beschäftigung in Deutschland interessiert sind: https://www.scholarsatrisk.org/scholars-seeking-germany/
Wer kann ein Philipp Schwartz-Fellowship erhalten?
Für eine Förderung im Rahmen der Initiative kommen nachweislich gefährdete Forschende – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland – infrage. Als Beleg für die Bedrohung gelten entweder
- ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
- ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle.
Welche Partnerorganisationen der Alexander von Humboldt-Stiftung Gefährdungsprüfungen übernehmen können, wird vor Ausschreibungsstart bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie unsere Handreichung (PDF) zur Erstellung von Gefährdungsnachweisen und kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine dritte Organisation (als eine der dann genannten Partnerorganisationen) um einen Gefährdungsnachweis ersuchen.
Bei afghanischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend (1 – 2 Seiten, verfasst und unterzeichnet durch die nominierte Person).
Darüber hinaus müssen Kandidat*innen für ein Philipp Schwartz-Fellowship folgende Kriterien erfüllen:
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
- Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes auf; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
- Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.
- Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
- Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt
Forschende, die bereits im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative gefördert wurden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände (z. B. Ehe mit einem*einer EU-Bürger*in) Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige sind von einer Förderung ausgeschlossen. Mehrfachnominierungen einer Person durch verschiedene potenzielle Gasteinrichtungen sind nicht möglich.
Antragstellung und Auswahl
Sämtliche Antragsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Portal zu übermitteln, das Sie über den grünen Button "Online-Antrag starten" in der rechten Spalte erreichen.
Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig eingereichte Anträge, bestehend aus einem abgesendeten Rahmenformular und den Einzelnominierungen, berücksichtigt werden können.
Bitte informieren Sie sich anhand der Ausschreibungsunterlagen:
- FAQ zur Antragstellung im Online-Portal (PDF, 180 KB)
- Anforderungen an Gefährdungsnachweise (PDF, 89 KB)
- Richtlinien und Handreichungen (ZIP, 2 MB)
- Fragenkatalog zum Konzept der aufnehmenden Einrichtung für den Umgang mit gefährdeten Forschenden* (PDF, 89 KB)
- Fragenkatalog für die Stellungnahme der wissenschaftlichen Mentor*innen* (PDF, 81 KB)
- Hinweise zur Erstellung der Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens* (PDF, 62 KB)
- Beispiele Publikationsliste und CV* (PDF, 184 KB)
- Muster Online-Antragsformulare (Änderungen vorbehalten; bitte nicht ausfüllen) (PDF, 475 KB)
Sämtliche Unterlagen sind auch im Online-Portal verfügbar. Die mit * markierten Unterlagen können Sie offline vorbereiten (deutsch oder englisch) und später im Online-Portal hochladen.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gefährdungsnachweis (siehe Rubrik „Wer kann ein Philipp Schwartz-Fellowship erhalten?“)
- Nachweis der Forschungspromotion (z.B. Promotionsurkunde) oder Äquivalenzbestätigung (z.B. bei medizinischen oder juristischen Promotionen) durch Instituts- oder Fachbereichsleiter*innen oder eine Urkundenprüfstelle der aufnehmenden Einrichtung; falls eine Urkunde nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegt, ist eine fachgerechte Übersetzung (inkl. Angabe des Übersetzenden mit Unterschrift) erforderlich (keine Eigenübersetzungen)
Weitere, für die Förderung relevante Unterlagen finden Sie in der Rubrik „Förder- und Berichtsunterlagen“.
Nach Einreichung der Anträge und Ablauf der Antragsfrist schließt sich ein mehrschrittiger Auswahlprozess an. Die reguläre Zeitrahmen ist in dieser Grafik (PDF) dargestellt.
Sämtliche Antragsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Antragsportal einzureichen. Sollte es in Ausnahmefällen erforderlich sein, Unterlagen per E-Mail zu übermitteln, bitten wir angesichts der Angreifbarkeit elektronischer Kommunikation und der Sensibilität der übermittelten Daten dringend um Verschlüsselung. Alternativ können uns die Unterlagen per Downloadlink zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidung, welche Anträge gefördert werden, trifft der zuständige unabhängige Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen. Die Auswahl erfolgt nach folgender zentraler Frage:
Entsteht der Eindruck, dass aus der Kombination von
- Konzept der Gasteinrichtung
- fachlicher Passung zwischen Gast und vorgesehener wissenschaftlicher Mentorin*vorgesehenem wissenschaftlichen Mentor (auch bezogen auf das Forschungsvorhaben)
- wissenschaftlicher Qualifikation des Gastes
- Einsatz der Gasteinrichtung für die nominierte Person
- konkreten Unterstützungsmaßnahmen seitens Gasteinrichtung und Mentor*in
- Perspektiven für die Zeit nach Ablauf der Förderung
ein erfolgversprechender Neustart in eine wissenschaftliche bzw. wissenschaftsnahe Karriere in Deutschland, einem anderen Land oder auch dem Herkunftsland jenseits des Philipp Schwartz-Fellowships wahrscheinlich erscheint?
Online-Informationsveranstaltung zur administrativen Umsetzung in der Philipp Schwartz-Initiative vom 3. Mai 2023
Förder- und Berichtsunterlagen
Ukraine: Unterstützung für gefährdete Forschende
Ukrainische Forschende werden zusätzlich zum Hauptprogramm über die Initiative MSCA4Ukraine gefördert. Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat von der Europäischen Kommission zusammen mit ihren Partnern Scholars at Risk Europe, angesiedelt an der Universität Maynooth in Irland, und der European University Association (EUA) den Zuschlag erhalten, das Programm durchzuführen. Die EU fördert es mit 25 Mio. Euro
Temporäre Programmlinie „Brückenförderungen für Wissenschaftler*innen aus Afghanistan"
Ergänzend zum Hauptprogramm fördert die Humboldt-Stiftung mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes akut gefährdete afghanische Wissenschaftler*innen in dieser temporären Programmlinie. Sie zielte auf eine weitere Gruppe, für die aufgrund ihrer spezifischen Qualifikationslage das Hauptprogramm der Philipp Schwartz-Initiative keine ideale Option darstellte und für die Perspektiven insbesondere außerhalb der Wissenschaft von Relevanz sind.
Weitere Informationen und Angebote
Zur Unterstützung und zum Schutz gefährdeter Forschender haben sich Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen in Deutschland unter Federführung der Humboldt-Stiftung am 20. September 2016 in Bonn zur deutschen Sektion des globalen Scholars at Risk-Netzwerks zusammengeschlossen. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Humboldt-Stiftung, die das Sekretariat der Sektion bis zum 31. März 2025 betreut.
- Scholars at Risk Network – Germany Section
- Weitere Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende
- Informationen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Publikation: Ein neuer Anfang - Philipp Schwartz Initiative für gefährdete Forschende (PDF, 8 MB)
- Veranstaltung: Philipp Schwartz-Forum
- Evaluation der Philipp Schwartz-Initiative
- Präsentation Online-Seminar (Mai 2023) zur administrativen Umsetzung in der Philipp Schwartz-Initiative (PDF, 295 KB)
- Video Online-Seminar (Mai 2023) zur administrativen Umsetzung in der Philipp Schwartz-Initiative
Weitere Spenden:
Wir danken allen privaten Spender*innen für ihre Unterstützung der Philipp Schwartz-Initiative, namentlich für die großzügige Buschmann-Simon-Stiftung.