Philipp Schwartz-Initiative

Für
gefährdete Wissenschaftler*innen
Aus
alle Länder (außer EU)
Was
24 (+12) Monate Fellowship in Deutschland
Symbolbild Philipp-Schwartz-Initiative: Drei gelbe Kreise mit einer Figur, die von einem zerstörten Tempel zu einem intakten Tempel läuft

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Hinweis

PHILIPP SCHWARTZ-INITIATIVE: BRÜCKENSTIPENDIEN

Die Humboldt-Stiftung richtet temporär Brückenstipendien zur Aufnahme nachweislich gefährdeter Forschender ein, die sich bereits im Schengenraum aufhalten.
Antragsschluss: 03.01.2025 | Förderzeitraum: 01.03.2025 bis max. 30.06.2025

Es können bis zu 75 Brückenstipendien bewilligt werden. Alle Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

START DER 15. AUSSCHREIBUNGSRUNDE

In der 15. Ausschreibungsrunde der Philipp Schwartz-Initiative erfolgt die Antragstellung erneut über unser Online-Portal, das Sie in der rechten Spalte auf dieser Webseite finden. Zur Antragstellung beachten Sie bitte auch die Rubriken "Wer kann ein Philipp Schwartz-Stipendium erhalten?" und "Antragstellung und Auswahl".

Antragsschluss: 14.02.2025, Start der Förderung: ab 01.07.2025

Es können bis zu 75 Förderungen bewilligt werden.

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Kontakt

Leiter Referat Philipp Schwartz-Initiative und Wissenschaftsfreiheit
Frank Albrecht

Referentin Philipp Schwartz-Initiative
Cornelia Hörtner

Programmkoordinatorin
Katja Machacsek
Tel.: +49 (0)228 833 182

Programmberater*innen
Judith Dömer-Warneke, +49 (0)228 833 417
Christian Finke, +49 (0)228 833 565
Sandra Grziwa +49 (0)228 833 574
Bianca Schneemayer +49 (0)228 833 166
Lena Vos (Sonderprogramme), +49 (0)228 833 596

schwartz-initiative[at]avh.de

Referent Sonderprogramme
Holger Radke, +49 (0) 228 833 162
psi-sonderprogramme[at]avh.de

Referentin Inspireurope+
Dr. Maike Didero
Tel.: +49 (0)228 833-423
inspireurope[at]avh.de

Presseanfragen
presse[at]avh.de
Tel.: +49 (0)228 833 144

Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Wissenschaftler*innen

Aufgrund seines jüdischen Glaubens verlor der österreichische Pathologe Philipp Schwartz 1933 seine Professur in Frankfurt. Er emigrierte in die Schweiz und gründete dort die „Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland“. Unter seinem Namen haben die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Auswärtige Amt 2015 die Philipp Schwartz-Initiative ins Leben gerufen. Mithilfe dieses Programms können Wissenschaftler*innen, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortsetzen.

Die Humboldt-Stiftung arbeitet im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative eng mit internationalen Partnern wie dem Scholars at Risk Network, dem IIE Scholar Rescue Fund und dem Council for At-Risk Academics zusammen. Finanziert wird die Initiative durch das Auswärtige Amt, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Andrew W. Mellon Foundation, die Fritz Thyssen Stiftung, die Gerda Henkel Stiftung, die Klaus Tschira Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, den Stifterverband sowie die Stiftung Mercator.

Unsere Förderung

Mit der Philipp Schwartz-Initiative erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, gefährdete Forschende im Rahmen eines Fellowships aufzunehmen. Aufnehmende Institutionen erhalten entsprechend Fördermittel, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:

Fellowship-Mittel: Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Mittel für ein Forschungsstipendium bereitgestellt. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden.

Förderpauschale für die aufnehmende Einrichtung: Die aufnehmende Einrichtung erhält eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je geförderter Person.

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5 Jahre Philipp Schwartz-Initiative

Publikation "Ein neuer Anfang" (PDF, 8 MB)
Pressemitteilung: Vorreiterin für Wissenschaftsfreiheit

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland folgender Kategorien:

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
  • Max-Planck-Institute, Helmholtz-Institute, Leibniz-Institute, Fraunhofer-Institute
  • Bundes- und Landesforschungseinrichtungen
  • weitere Forschungseinrichtungen, die ihre Forschungsinhalte und -strukturen überzeugend darlegen können

Einrichtungen, die an der Aufnahme gefährdeter Forschender interessiert sind, aber keine spezifische Person im Blick haben, können sich an Scholars at Risk Network und Council for At-Risk Academics wenden, die ggf. helfen können, geeignete Kandidat*innen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass Forschende sich in diesem Programm nicht direkt bewerben können. Interessierte Forscher*innen sollten sich an potenzielle Gastinstitutionen in Deutschland wenden, die eine Antragstellung übernehmen können. Scholars at Risk hat zu diesem Zweck eine Liste mit nachweislich gefährdeten Wissenschaftler*innen erstellt, die aktuell an einer Beschäftigung in Deutschland interessiert sind: https://www.scholarsatrisk.org/scholars-seeking-germany/

Wer kann ein Philipp Schwartz-Stipendium erhalten?

Für eine Förderung im Rahmen der Initiative kommen nachweislich gefährdete Forschende – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland – infrage. Als Beleg für die Bedrohung gelten entweder

  • ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
  • ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle.

Gefährdungsnachweise:

Eine Gefährdung kann z.B. durch das Scholars at Risk Network (SAR, E-Mail: sar-psi[at]nyu.edu) dokumentiert werden. Bei Nominierungen von Personen aus Belarus, Russland, Aserbaidschan und zentralasiatischen Ländern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (E-Mail: schwartz-initiative[at]avh.de). Anfragen zu Gefährdungsnachweisen können nur von nominierenden Einrichtungen gestellt werden. Wir raten zu einer möglichst umgehenden Kontaktaufnahme, da unsere Partnerorganisationen nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen übernehmen können.

Eine Gefährdung kann auch durch andere glaubwürdige dritte Stellen nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie unsere Handreichung (PDF) zur Erstellung von Gefährdungsnachweisen und kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine dritte Organisation (als eine der genannten Partnerorganisationen) um einen Gefährdungsnachweis ersuchen.

Bei afghanischen, sudanesischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend (1 – 2 Seiten, Deutsch oder Englisch, verfasst und unterzeichnet durch die nominierte Person).

Darüber hinaus müssen Kandidat*innen für ein Philipp Schwartz-Fellowship folgende Kriterien erfüllen:

  • Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
  • Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes auf; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
  • Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.
  • Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
  • Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt

Forschende, die bereits im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative gefördert wurden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände (z. B. Ehe mit einem*einer EU-Bürger*in) Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige sind von einer Förderung ausgeschlossen. Mehrfachnominierungen einer Person durch verschiedene potenzielle Gasteinrichtungen sind nicht möglich.

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Antragstellung und Auswahl

Sämtliche Antragsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Portal zu übermitteln, das Sie über den grünen Button "Online-Antrag starten" in der rechten Spalte erreichen.
Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig eingereichte Anträge, bestehend aus einem abgesendeten Rahmenformular und den Einzelnominierungen, berücksichtigt werden können.

Bitte informieren Sie sich anhand der Ausschreibungsunterlagen:

Sämtliche Unterlagen sind auch im Online-Portal verfügbar. Die mit * markierten Unterlagen können Sie offline vorbereiten (deutsch oder englisch) und später im Online-Portal hochladen.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gefährdungsnachweis (siehe Rubrik „Wer kann ein Philipp Schwartz-Fellowship erhalten?“)
  • Nachweis der Forschungspromotion (z.B. Promotionsurkunde) oder Äquivalenzbestätigung (z.B. bei medizinischen oder juristischen Promotionen) durch Instituts- oder Fachbereichsleiter*innen oder eine Urkundenprüfstelle der aufnehmenden Einrichtung; falls eine Urkunde nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegt, ist eine fachgerechte Übersetzung (inkl. Angabe des Übersetzenden mit Unterschrift) erforderlich (keine Eigenübersetzungen)

Weitere, für die Förderung relevante Unterlagen finden Sie in der Rubrik „Förder- und Berichtsunterlagen“.

Nach Einreichung der Anträge und Ablauf der Antragsfrist schließt sich ein mehrschrittiger Auswahlprozess an. Der reguläre Zeitrahmen ist in dieser Grafik (PDF) dargestellt.

Sämtliche Antragsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Antragsportal einzureichen. Sollte es in Ausnahmefällen erforderlich sein, Unterlagen per E-Mail zu übermitteln, bitten wir angesichts der Angreifbarkeit elektronischer Kommunikation und der Sensibilität der übermittelten Daten dringend um Verschlüsselung. Alternativ können uns die Unterlagen per Downloadlink zur Verfügung gestellt werden.

Die Entscheidung, welche Anträge gefördert werden, trifft der zuständige unabhängige Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen. Die Auswahl erfolgt nach folgender zentraler Frage:

Entsteht der Eindruck, dass aus der Kombination von

  • Konzept der Gasteinrichtung
  • fachlicher Passung zwischen Gast und vorgesehener wissenschaftlicher Mentorin*vorgesehenem wissenschaftlichen Mentor (auch bezogen auf das Forschungsvorhaben)
  • wissenschaftlicher Qualifikation des Gastes
  • Einsatz der Gasteinrichtung für die nominierte Person
  • konkreten Unterstützungsmaßnahmen seitens Gasteinrichtung und Mentor*in
  • Perspektiven für die Zeit nach Ablauf der Förderung

ein erfolgversprechender Neustart in eine wissenschaftliche bzw. wissenschaftsnahe Karriere in Deutschland, einem anderen Land oder auch dem Herkunftsland jenseits des Philipp Schwartz-Fellowships wahrscheinlich erscheint?

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Online-Informationsveranstaltung zur administrativen Umsetzung in der Philipp Schwartz-Initiative vom 3. Mai 2023

Präsentation (PDF, 295 KB)
Videoaufzeichnung

Förder- und Berichtsunterlagen

Philipp Schwartz-Initiative: Brückenstipendien

Zur Anbahnung einer Förderung in der Philipp Schwartz-Initiative richtet die Alexander von Humboldt-Stiftung temporär Brückenstipendien zur finanziellen Unterstützung nachweislich gefährdeter Forschender ein, die sich bereits im Schengenraum aufhalten. Die Förderungen ermöglichen es Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, gefährdete Forschende bei sich aufzunehmen und einen gemeinsamen Antrag auf eine Förderung im Hauptprogramm der Philipp Schwartz-Initiative zu erarbeiten.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Deutsche Hochschulen / Forschungseinrichtungen nominieren gefährdete Forschende
  • Gefährdete Forschende befinden sich bereits im Schengenraum
  • Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusage seitens der aufnehmenden Einrichtung, dass in dieser Zeit eine Nominierung für eine Förderung in Auswahlrunde 15 der Philipp Schwartz-Initiative, Frist 14.02.2025, vorbereitet und eingereicht wird

Was wird gefördert?

  • Personenbezogene Förderung ab 01.03.2025 bis maximal 30.6.2025
  • 2.700 EUR Stipendiengrundbetrag pro Monat, eine Mobilitätspauschale und Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung der geförderten Person sowie zusätzlich zu beantragende Familien- und Nebenleistungen
  • Teilnahme am Philipp Schwartz-Forum 2025, das am 3. und 4.4.2025 in Berlin stattfindet, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten

Wie kann man einen Antrag stellen?

  • Anträge können per E-Mail an schwartz-initiative[at]avh.de gestellt werden, Frist: 03.01.2025 23:59 Uhr.
  • Anträge sind unter Wahrung des Datenschutzes zu übermitteln (z.B. per Downloadlink oder als passwortgeschützter Scan).
  • Benötigte Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular der Hochschule inkl. Selbstverpflichtung und Bestätigung eines*einer Mentor*in, Lebenslauf, Publikationsliste und Promotionsnachweis der nominierten Person, Eigenerklärung zur Gefährdung für Personen aus Afghanistan, Sudan, Ukraine oder Gefährdungsnachweis, der bis Februar nachgereicht werden kann.

Bitte informieren Sie sich anhand der Ausschreibungsunterlagen:

Virtuelle Sprechstunde

Zusätzlich findet eine virtuelle Sprechstunde für an einer Antragstellung interessierte Einrichtungen zu folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 12.12.2024, 11 – 12 Uhr
Dienstag, 17.12.2024, 11 – 12 Uhr

Bitte registrieren Sie sich unter schwartz-initiative[at]avh.de.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Programmberater*innen der Philipp Schwartz-Initiative für individuelle Beratungen zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig und formal korrekt eingereichte Anträge im Auswahlprozess berücksichtigt werden können.

Ukraine: Unterstützung für gefährdete Forschende

Ukrainische Forschende werden zusätzlich zum Hauptprogramm über die Initiative MSCA4Ukraine gefördert. Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat von der Europäischen Kommission zusammen mit ihren Partnern Scholars at Risk Europe, angesiedelt an der Universität Maynooth in Irland, und der European University Association (EUA) den Zuschlag erhalten, das Programm durchzuführen. Die EU fördert es mit 25 Mio. Euro.


Temporäre Programmlinie „Brückenförderungen für Wissenschaftler*innen aus Afghanistan"

Ergänzend zum Hauptprogramm fördert die  Humboldt-Stiftung mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes akut gefährdete afghanische Wissenschaftler*innen in dieser temporären Programmlinie. Sie zielte auf eine weitere Gruppe, für die aufgrund ihrer spezifischen Qualifikationslage das Hauptprogramm der Philipp Schwartz-Initiative keine ideale Option darstellte und für die Perspektiven insbesondere außerhalb der Wissenschaft von Relevanz sind.

Weitere Informationen und Angebote

Zur Unterstützung und zum Schutz gefährdeter Forschender haben sich Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen in Deutschland unter Federführung der Humboldt-Stiftung am 20. September 2016 in Bonn zur deutschen Sektion des globalen Scholars at Risk-Netzwerks zusammengeschlossen. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Humboldt-Stiftung, die das Sekretariat der Sektion bis zum 31. März 2025 betreut.

Dieses Programm wird finanziert von

Dieses Programm wird unterstützt durch

Weitere Spenden:

Wir danken allen privaten Spender*innen für ihre Unterstützung der Philipp Schwartz-Initiative, namentlich für die großzügige Buschmann-Simon-Stiftung.

Alle Preise und Stipendien